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Allgemeine Vorlage (Abschluss eines Rahmenvertrages zum Betrieb von Offenen Ganztagsgrundschulen in der Gemeinde Kreuzau mit dem SkF)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,6 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Abschluss eines Rahmenvertrages zum Betrieb von Offenen Ganztagsgrundschulen in der Gemeinde Kreuzau mit dem SkF) Allgemeine Vorlage (Abschluss eines Rahmenvertrages zum Betrieb von Offenen Ganztagsgrundschulen in der Gemeinde Kreuzau mit dem SkF)

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Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann / Herr Stolz Kreuzau, 13.09.2006 Vorlagen-Nr.: 45/2006 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Hauptausschuss Rat 28.09.2006 31.10.2006 07.11.2006 Abschluss eines Rahmenvertrages zum Betrieb von Offenen Ganztagsgrundschulen in der Gemeinde Kreuzau mit dem SkF I. Sach- und Rechtslage: Bekanntlich ist mit Beginn des Schuljahres 2007/08 die Einrichtung von OGS-Gruppen, und zwar an der KGS Kreuzau mit 2 Gruppen sowie an der KGS St. Urbanus Winden mit 1 Gruppe, vorgesehen. Die Trägerschaft für diese außerunterrichtliche Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule wurde mit Ratsbeschluss vom 20.06.2006 dem Sozialdienst kath. Frauen Düren e.V. (SkF) übertragen. Wie in der Sitzungsvorlage Nr. 26/2006 vom 23.03.2006 im Rahmen der Auftragserteilung bereits zum Ausdruck gebracht und auch entsprechend der Ziffer 1.4 des RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.02.2003 (BASS 12-63 Nr. 4) festgelegt, ist mit dem jeweiligen Maßnahmenträger sowohl ein Rahmenvertrag als auch eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen. Der Rahmenvertrag ist dieser Vorlage zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass der Vertrag in der jetzt vorliegenden Form abgeschlossen werden kann. Zusätzlich wird es erforderlich sein, zwischen Schulträger, Maßnahmenträger und jeder einzelnen Schule, einen Kooperationsvertrag abzuschließen, in dem die Details zur Durchführung der Maßnahme zu erfassen und auch vertraglich zu regeln sind. Es empfiehlt sich, diese Kooperationsvereinbarung aber erst nach definitiver Kenntnis des finanziellen Rahmens endgültig zu erarbeiten und abzuschließen. Dies setzt sowohl die noch zu erstellende Satzung über die Erhebung von Gebühren im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule sowie auch den Abschluss der Betreuungsverträge mit den Eltern und daraus resultierend die Berechnung der Elternbeiträge voraus. Unabhängig davon besteht die Vorstellung, dass bis zu diesem Zeitpunkt noch weitere Anmeldungen für die OGS, vor allem auch im Hinblick auf die Bildung der 2. Gruppe an der KGS Kreuzau, eingehen, weil die Finanzierung in der Regel von 25 Schüler/-innen je Gruppe ausgeht. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Rahmenvertrag in der als Anlage beigefügten Form zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: „Der Rat stimmt dem Abschluss eines Rahmenvertrages mit dem SkF Düren zum Betrieb von OGS-Gruppen in der Gemeinde Kreuzau auf der Grundlage des beiliegenden Vertragsentwurfs zu.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage -2-