Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-00/E6, 12. Ä.
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 24.07.2006
Vorlagen-Nr.:
39/2006
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
23.08.2006
05.09.2006
20.09.2006
26.10.2006
31.10.2006
07.11.2006
12. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6,
Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Stockheimer Weg, Ecke Heribertstraße;
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Offenlage
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 10.07.2006 beantragt die Eigentümerin der in der beiliegenden Flurkarte
(Anlage 1) gekennzeichneten Wohnhausgrundstücke Stockheimer Weg 11 und Heribertstraße 48
die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6. Die beiden Grundstücke grenzen
seitlich in einer Länge von ca. 60 m an die öffentliche Verkehrsfläche „Heribertstraße“ an. Entlang
der privaten Grundstücksgrenzen besteht diese öffentliche Verkehrsfläche auf einer Breite von ca.
9 m aus einem mit grobem Straßenschotter befestigten Parkplatz.
Da diese Parkfläche als solche so gut wie nicht genutzt wird, sich die Fläche in einem
ungepflegten Zustand befindet und gelegentlich zur illegalen Entsorgung von Abfällen genutzt
wird, möchte die angrenzende Eigentümerin einen 7,50 m breiten Streifen auf der gesamten Länge
ihrer Grundstücke (somit ca. 450 m²) aus dieser öffentlichen Verkehrsfläche erwerben. Da sich die
Gesamtfläche des Parkplatzes auf 9 m Breite beläuft, verbleiben somit ab Hinterkante Bordstein
1,50 m, um einen Gehweg anlegen zu können.
Das zu erwerbende Teilstück soll ausschließlich zur Erweiterung der Hausgärten verwendet
werden. Die bisherige Grenzhecke soll entfernt und in ausreichender Größe auf der neuen
Grundstücksgrenze neu angepflanzt werden. Eine Veränderung der überbaubaren Flächen gemäß
B-Plan soll nicht erfolgen. Zum Antrag selbst wird wie folgt Stellung genommen:
Gemäß Bebauungsplan Nr. E 6 (siehe Anlage 2) ist die öffentliche Verkehrsfläche im B-Plan mit 17
m Breite ausgewiesen. Örtlich ist die öffentliche Verkehrsfläche wie folgt aufgeteilt:
-
einseitiger Gehweg 1,50 m,
Straßenbreite inklusive Rinn- und Bordsteinanlage 6,30 m,
Parkplatzstreifen 9 m.
Aus der Sicht der Verwaltung bestehen grundsätzlich keine Bedenken, den B-Plan antragsgemäß
zu ändern und die öffentliche Verkehrsfläche um 7,50 m zu reduzieren (siehe schraffiert
dargestellte Fläche). Alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben unberührt.
Durch die Planänderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Es kann somit ein
vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Auf die frühzeitige Unterrichtung
und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Unter Anwendung des § 13
Abs. 1 Ziffer 2 BauGB wird eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Hinweis: Ein Umweltbericht ist im vereinfachten Verfahren nicht erforderlich.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden vom Antragsteller übernommen.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Aufstellung der 12. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, „Teilbereich Stockheimer Weg/Ecke
Heribertstraße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
beschlossen.
In Anwendung des § 13 Abs. 2 BauGB erfolgt wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB.
Die Änderung betrifft ausschließlich die Reduzierung der öffentlichen Verkehrsfläche um
7,50 m entlang der Wohnhausgrundstücke Heribertstraße 48 und Stockheimer Weg 11.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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