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Allgemeine Vorlage (12. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Stockheimer Weg, Ecke Heribertstraße; hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (12. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6,   Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Stockheimer Weg, Ecke Heribertstraße; 
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Offenlage) Allgemeine Vorlage (12. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6,   Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Stockheimer Weg, Ecke Heribertstraße; 
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Offenlage)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-00/E6, 12. Ä. BE: Herr Schmühl Kreuzau, 24.07.2006 Vorlagen-Nr.: 39/2006 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 23.08.2006 05.09.2006 20.09.2006 26.10.2006 31.10.2006 07.11.2006 12. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Stockheimer Weg, Ecke Heribertstraße; hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Offenlage I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 10.07.2006 beantragt die Eigentümerin der in der beiliegenden Flurkarte (Anlage 1) gekennzeichneten Wohnhausgrundstücke Stockheimer Weg 11 und Heribertstraße 48 die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6. Die beiden Grundstücke grenzen seitlich in einer Länge von ca. 60 m an die öffentliche Verkehrsfläche „Heribertstraße“ an. Entlang der privaten Grundstücksgrenzen besteht diese öffentliche Verkehrsfläche auf einer Breite von ca. 9 m aus einem mit grobem Straßenschotter befestigten Parkplatz. Da diese Parkfläche als solche so gut wie nicht genutzt wird, sich die Fläche in einem ungepflegten Zustand befindet und gelegentlich zur illegalen Entsorgung von Abfällen genutzt wird, möchte die angrenzende Eigentümerin einen 7,50 m breiten Streifen auf der gesamten Länge ihrer Grundstücke (somit ca. 450 m²) aus dieser öffentlichen Verkehrsfläche erwerben. Da sich die Gesamtfläche des Parkplatzes auf 9 m Breite beläuft, verbleiben somit ab Hinterkante Bordstein 1,50 m, um einen Gehweg anlegen zu können. Das zu erwerbende Teilstück soll ausschließlich zur Erweiterung der Hausgärten verwendet werden. Die bisherige Grenzhecke soll entfernt und in ausreichender Größe auf der neuen Grundstücksgrenze neu angepflanzt werden. Eine Veränderung der überbaubaren Flächen gemäß B-Plan soll nicht erfolgen. Zum Antrag selbst wird wie folgt Stellung genommen: Gemäß Bebauungsplan Nr. E 6 (siehe Anlage 2) ist die öffentliche Verkehrsfläche im B-Plan mit 17 m Breite ausgewiesen. Örtlich ist die öffentliche Verkehrsfläche wie folgt aufgeteilt: - einseitiger Gehweg 1,50 m, Straßenbreite inklusive Rinn- und Bordsteinanlage 6,30 m, Parkplatzstreifen 9 m. Aus der Sicht der Verwaltung bestehen grundsätzlich keine Bedenken, den B-Plan antragsgemäß zu ändern und die öffentliche Verkehrsfläche um 7,50 m zu reduzieren (siehe schraffiert dargestellte Fläche). Alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben unberührt. Durch die Planänderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Es kann somit ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Unter Anwendung des § 13 Abs. 1 Ziffer 2 BauGB wird eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Hinweis: Ein Umweltbericht ist im vereinfachten Verfahren nicht erforderlich. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden vom Antragsteller übernommen. III. Beschlussvorschlag: „Die Aufstellung der 12. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, „Teilbereich Stockheimer Weg/Ecke Heribertstraße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen. In Anwendung des § 13 Abs. 2 BauGB erfolgt wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB. Die Änderung betrifft ausschließlich die Reduzierung der öffentlichen Verkehrsfläche um 7,50 m entlang der Wohnhausgrundstücke Heribertstraße 48 und Stockheimer Weg 11.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-