Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
120 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
25.07.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 156/2016 1. Ergänzung
Az.: 61. 21-20 / 172
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 12.04.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Termin
27.04.2016
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
07.06.2016
vorberatend
Rat
28.06.2016
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
30.08.2016
vorberatend
Rat
25.10.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 172 und Flächennutzungsplanäderung Nr. 11, ErftstadtLechenich, Vilskaul
Sachstandsbericht
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen Bebauungsplanentwurf für ein den Voraussetzungen
angepasstes Plangebiet und einen Rechtsplanentwurf für die korrespondierende Flächennutzungsplanänderung mit entsprechend geänderten Tauschflächen zu erstellen.
Begründung:
Derzeit besteht eine sehr hohe Nachfrage nach Baugrundstücken in Erftstadt, insbesondere in den
Siedlungsschwerpunkten Lechenich und Liblar. Gleichzeitig verfügt die Stadt Erftstadt erstmals seit
über 30 Jahren über keine Baugrundstücke mehr, die sie zum Verkauf anbieten kann.
Vor dem Hintergrund einer zügigen Umsetzungsmöglichkeit hat die Verwaltung den Bereich Vilskaul erneut einer Prüfung unterzogen. Insbesondere sollte ermittelt werden, durch welche Maßnahmen die Planung so optimiert werden kann, dass zumindest dem dringendsten Baulandbedarf
Genüge getan wird und die Stadt trotz der in der Planung aufgetretenen Restriktionen bestmöglich
von den Grundstücksverkäufen profitiert. Des Weiteren müssen die – bei einer Nicht-Umsetzung
dieses Baugebiets – entstehenden enormen Einnahmeverluste in Höhe von knapp 3,2 Mio €
transparent gemacht werden. Eine erste Skizze für eine Umplanung war bereits der Vorlage
156/2016 beigefügt. Eine weitere – dieser Ergänzung beigefügte Anlage – ist konkreter und weist
zudem die Erschließungsmöglichkeiten aus.
Es wird vorgeschlagen, folgende Punkte der ursprünglichen Planung zu ändern:
Durch den Verzicht auf eine Anbindung über den Blessemer Lichweg an die Frenzenstraße
ergibt sich ein Einsparpotenzial von ca. 800.000€, da eine Verbreiterung des Blessemer
Lichwegs auf einer Länge von 1000m mit der Anlage von Geh- und Radwegen und der
Bau des Knotenpunkts mit der Frenzenstraße entfallen können. Stattdessen kann die Erschließung über die bereits bestehenden Straßen Am Heisterfeld, Am Kolbesmaar und
Vilskaul sowie indirekt auch über die Straße Im Karwinkel und die Heddinghovener Straße
erfolgen. Die zusätzliche Verkehrsbelastung ist durch die Verteilung auf mehrere Bestandsstraßen nicht relevant.
Die Lage des Versickerungsbeckens kann bei der Umplanung nach Westen in den Bereich
zwischen Bolzplatz und Wohnbebauung gerückt werden, was durch die dort vorhandene
tiefere Geländelage günstiger herzustellen und günstiger durch Kanäle anzuschließen ist,
als bei einer Lage direkt neben dem Friedhof. Dies ist zudem aufgrund der dann ausbleibenden Sickerwässer aus den Friedhofsbereichen und die entfallende Notwendigkeit der
Abdichtung von Vorteil. Dadurch ist gegenüber dem vorherigen Standtort eine Einsparung
von rund 25% der Baukosten zu erzielen.
Das Plangebiet verkleinert sich durch die Umplanung von 2,8 ha auf 2,0 ha und ermöglicht die
Planung von 27 bis 30 Grundstücken. Die Fläche kann nach einer archäologischen Untersuchung
auf einer Teilfläche von ca. 1 ha, für die bis zu 200.000€ zu veranschlagen sind, nach erfolgtem
Planverfahren und realisierter Erschließung vermarktet werden. Dadurch können, bei einen Erlös
von 290 €/m² und abzüglich der geschätzten Erschließungskosten von 65 €/m² Einnahmen von ca.
3,2 Mio € generiert werden.
Einen „Verzicht“ auf diese Einnahmen halte ich insbesondere vor dem Hintergrund der dramatischen Haushaltslage der Stadt Erftstadt sowie der Wirtschaftslage des betroffenen Eigenbetriebs
für nicht vertretbar.
(Erner)
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