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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 172 und Flächennutzungsplanäderung Nr. 11, Erftstadt-Lechenich, Vilskaul Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
120 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
25.07.16, 15:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 172 und Flächennutzungsplanäderung Nr. 11, Erftstadt-Lechenich, Vilskaul
Sachstandsbericht) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 172 und Flächennutzungsplanäderung Nr. 11, Erftstadt-Lechenich, Vilskaul
Sachstandsbericht)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 156/2016 1. Ergänzung Az.: 61. 21-20 / 172 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 12.04.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Termin 27.04.2016 beschließend Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 07.06.2016 vorberatend Rat 28.06.2016 beschließend Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 30.08.2016 vorberatend Rat 25.10.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 172 und Flächennutzungsplanäderung Nr. 11, ErftstadtLechenich, Vilskaul Sachstandsbericht Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen Bebauungsplanentwurf für ein den Voraussetzungen angepasstes Plangebiet und einen Rechtsplanentwurf für die korrespondierende Flächennutzungsplanänderung mit entsprechend geänderten Tauschflächen zu erstellen. Begründung: Derzeit besteht eine sehr hohe Nachfrage nach Baugrundstücken in Erftstadt, insbesondere in den Siedlungsschwerpunkten Lechenich und Liblar. Gleichzeitig verfügt die Stadt Erftstadt erstmals seit über 30 Jahren über keine Baugrundstücke mehr, die sie zum Verkauf anbieten kann. Vor dem Hintergrund einer zügigen Umsetzungsmöglichkeit hat die Verwaltung den Bereich Vilskaul erneut einer Prüfung unterzogen. Insbesondere sollte ermittelt werden, durch welche Maßnahmen die Planung so optimiert werden kann, dass zumindest dem dringendsten Baulandbedarf Genüge getan wird und die Stadt trotz der in der Planung aufgetretenen Restriktionen bestmöglich von den Grundstücksverkäufen profitiert. Des Weiteren müssen die – bei einer Nicht-Umsetzung dieses Baugebiets – entstehenden enormen Einnahmeverluste in Höhe von knapp 3,2 Mio € transparent gemacht werden. Eine erste Skizze für eine Umplanung war bereits der Vorlage 156/2016 beigefügt. Eine weitere – dieser Ergänzung beigefügte Anlage – ist konkreter und weist zudem die Erschließungsmöglichkeiten aus. Es wird vorgeschlagen, folgende Punkte der ursprünglichen Planung zu ändern:  Durch den Verzicht auf eine Anbindung über den Blessemer Lichweg an die Frenzenstraße ergibt sich ein Einsparpotenzial von ca. 800.000€, da eine Verbreiterung des Blessemer Lichwegs auf einer Länge von 1000m mit der Anlage von Geh- und Radwegen und der Bau des Knotenpunkts mit der Frenzenstraße entfallen können. Stattdessen kann die Erschließung über die bereits bestehenden Straßen Am Heisterfeld, Am Kolbesmaar und Vilskaul sowie indirekt auch über die Straße Im Karwinkel und die Heddinghovener Straße erfolgen. Die zusätzliche Verkehrsbelastung ist durch die Verteilung auf mehrere Bestandsstraßen nicht relevant.  Die Lage des Versickerungsbeckens kann bei der Umplanung nach Westen in den Bereich zwischen Bolzplatz und Wohnbebauung gerückt werden, was durch die dort vorhandene tiefere Geländelage günstiger herzustellen und günstiger durch Kanäle anzuschließen ist, als bei einer Lage direkt neben dem Friedhof. Dies ist zudem aufgrund der dann ausbleibenden Sickerwässer aus den Friedhofsbereichen und die entfallende Notwendigkeit der Abdichtung von Vorteil. Dadurch ist gegenüber dem vorherigen Standtort eine Einsparung von rund 25% der Baukosten zu erzielen. Das Plangebiet verkleinert sich durch die Umplanung von 2,8 ha auf 2,0 ha und ermöglicht die Planung von 27 bis 30 Grundstücken. Die Fläche kann nach einer archäologischen Untersuchung auf einer Teilfläche von ca. 1 ha, für die bis zu 200.000€ zu veranschlagen sind, nach erfolgtem Planverfahren und realisierter Erschließung vermarktet werden. Dadurch können, bei einen Erlös von 290 €/m² und abzüglich der geschätzten Erschließungskosten von 65 €/m² Einnahmen von ca. 3,2 Mio € generiert werden. Einen „Verzicht“ auf diese Einnahmen halte ich insbesondere vor dem Hintergrund der dramatischen Haushaltslage der Stadt Erftstadt sowie der Wirtschaftslage des betroffenen Eigenbetriebs für nicht vertretbar. (Erner) -2-