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Allgemeine Vorlage (Sportstättenkonzept und Übergabe der Sportheime an Vereine)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Sportstättenkonzept und Übergabe der Sportheime an Vereine) Allgemeine Vorlage (Sportstättenkonzept und Übergabe der Sportheime an Vereine)

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Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 21.06.2004 Vorlagen-Nr.: 56/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sportausschuss 29.06.2004 TOP: Sportstättenkonzept und Übergabe der Sportheime an Vereine I. Sach- und Rechtslage: In der Sitzung des Sportausschusses vom 24.03.2004 ist der Beschlussvorschlag gefasst worden, dass die Verwaltung mit den Sportvereinen, die gemeindliche Sportheime nutzen, Verträge über die Übertragung dieser Sportheime zur eigenverantwortlichen Nutzung auf eigene Rechnung nach dem vorgelegten Vertragsentwurf abschließen soll. Hierauf haben die Vereine JVC Columbia Drove, SV Boich/Thum, Kreuzauer SC, V.f.V.u.J. Winden und TSV Stockheim mit Schreiben vom 25.04.2004 reagiert. Zur Sitzung des Hauptausschusses vom 11.05.2004 wurde daher mit die erste Ergänzung zur Vorlage Nr. 26/2004 vorgelegt, in der zu diesem Schreiben Stellung genommen wurde. In der Sitzung des Hauptausschusses vom 11.05.2004 wurde der TOP einvernehmlich von der Tagesordnung abgesetzt. Es wurde gefordert, dass die Verwaltung sich erst mit den Vereinen zusammensetzen solle, um den Vertragsentwurf abzustimmen. Das Gespräch mit den betroffenen Vereinen fand am 07.06.2004. Ein Vermerk über dieses Gespräch ist als Anlage beigefügt. Die Vereine haben ebenfalls eine Ausfertigung erhalten. Im Verlauf des Gespräches wurde von der Verwaltung mehrfach deutlich gemacht, dass die Vereine nicht zusätzlich finanziell belastet werden sollen. Die bisherige Vereinsarbeit soll in keiner Weise in Frage gestellt werden. Trotzdem müsse man aber an einem Konzept arbeiten, das von beiden Seiten getragen wird und dass auch von der Kommunalaufsicht anerkannt werden kann. Innerhalb des gemeinsamen Schreibens der Sportvereine, welches zur Kenntnis als Anlage beigefügt ist, war unter anderem auch angeregt worden, ein Sportentwicklungskonzept zu erstellen. Auch dieses Thema ist mit den Vereinvertretern eingehend diskutiert worden. Allerdings bestanden allseits noch erhebliche Informationsdefizite, was inhaltlich alles in ein solches Konzept gehört. Generell kann man davon ausgehen, dass folgende Punkte darzustellen sind: • • • • • Analyse der Sportstätten und sonstigen Sportgelegenheiten (Sportplätze, Sporthallen, Freizeitbad, Bolzplätze, Tennisplätze, Schießsportanlagen etc.) Sportangebote durch Vereine, kommerzielle Anbieter und Sonstige Situation des Schulsports Situation der Sportvereine Erarbeiten von Empfehlungen und Leitsätzen für die zukünftige Sportpolitik. Die Verwaltung wird sich bemühen, bereits bestehende Sportentwicklungskonzepte anderer Kommunen zu bekommen und sie anschließend dem Sportausschuss zur Kenntnis geben. Erst danach soll entschieden werden, ob es sinnvoll ist, auch für die Gemeinde Kreuzau ein solches Konzept zu erstellen. -2- Zu entscheiden ist meines Erachtens allerdings schon jetzt, ob die angestrebte Übertragung der Sportheime unabhängig hiervon gesehen werden soll oder ob sie im Rahmen eines Sportentwicklungskonzeptes zu behandeln ist. Aus Sicht der Verwaltung wird ein solcher Zusammenhang nur bedingt gesehen. Ebenfalls sollte der Sportausschuss eine Aussage treffen, wie das Angebot der Vereine zu möglichen Einsparungen zu sehen ist. Während die Verwaltung in ihrem Vorschlag davon ausgegangen war, dass die Ersparnisse vollständig dem gemeindlichen Haushalt zugute kommen, wollen die Vereine die erzielten Einsparungen mit der Gemeinde teilen. Ihnen verbleiben also jeweils 50 Prozent der Ersparnisse. Den Vereinsvertretern ist zugesagt worden, die gesamte Thematik in der nächsten Sitzung des Sportausschusses zur Diskussion zu stellen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit wird jedoch auf die Erstellung eines Beschlussvorschlages seitens der Verwaltung verzichtet. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine III. Beschlussvorschlag: „Gegebenenfalls ist ein Beschlussvorschlag in der Sitzung zu erarbeiten.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________