Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram
BE: Herr Wolfram
Kreuzau, 21.06.2004
Tischvorlage
Vorlagen-Nr.:
54/2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Hauptausschuss
Rat
22.06.2004
07.07.2004
21.07.2004
TOP: Vertragliche Änderungen bei der Einsammlung und Entsorgung von Schadstoffen
(Schadstoffmobil) ab 01.01.2005
I. Sach- und Rechtslage:
Die Einsammlung und Beförderung von schadstoffhaltigen Abfällen durch Schadstoffmobile gehört
zu den gesetzlichen Abfallentsorgungsleistungen der Gemeinde. Die fachgerechte Entsorgung
dieser Abfälle ist Aufgabe des Kreises.
Zur Erledigung ihrer Aufgaben hat die Gemeinde Kreuzau 1990 die Dürener Deponiegesellschaft
(DDG) beauftragt. Die Abrechnung erfolgt pauschalisiert nach einem Einwohnerschlüssel und
beträgt für das Jahr 2004 pro Einwohner 0,60 €.
Der Kreis Düren hat die DDG mit der Entsorgung dieser Abfälle beauftragt.
Der Kreis Düren hat seine Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ab dem
01.01.2005 auf den Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW.) übertragen und die diese
Aufgaben betreffenden Verträge mit der DDG gekündigt. Zu den gekündigten Verträgen gehört
auch die Beauftragung der DDG mit der Entsorgung der schadstoffhaltigen Abfälle. Die Kündigung
dieses Vertrages durch den Kreis Düren hat zur Folge, dass auch die Beauftragung der DDG zur
Sammlung von Schadstoffen mittels Schadstoffmobil zum 31.12.2004 endet.
Die Städte und Gemeinden im Kreis Düren müssen daher die gemäß § 5 Abs. 3
Landesabfallgesetz (LAbfG) vorgeschriebene Getrennterfassung von Schadstoffen ab 01.01.2005
neu regeln.
Der ZEW. hat angeboten, diese Aufgaben in den Städten und Gemeinden des Kreises Düren zu
übernehmen.
Anders als bei der bisherigen Beauftragung eines Dritten (DDG), - bei einer Beauftragung handelt
es sich weiterhin um eine Aufgabe der Gemeinde -, soll zukünftig diese Aufgabe auf den ZEW.
übertragen werden. Die Möglichkeit der Übertragung wird gesetzlich eingeräumt. In diesem Fall
übernimmt dann der ZEW. in eigener Verantwortung diese Aufgabe als entsorgungspflichtige
Körperschaft. Diese Übertragung bedingt eine Änderung der Entsorgungssatzung der Gemeinde
Kreuzau, da dies dort ausdrücklich festgeschrieben werden muss.
Für den Fall, dass die Übertragung auf den ZEW. erfolgt, wird dieser die AWA Entsorgung GmbH
hiermit beauftragen. Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes „In-House-Geschäft“, weil sich
die AWA Entsorgungs GmbH mit fast 95 % im Eigentum des ZEW. befindet. Die AWA wird die
Einsammlung mit eigener Ausrüstung und eigenem Personal durchführen. Der Umfang der
-2Beschaffung von Ausrüstung und der Einstellung von Personal richtet sich nach der Zahl der
Städte und Gemeinden im Kreis Düren, die die Schadstoffsammlung auf den ZEW übertragen.
Insbesondere die Beschaffung der notwendigen Spezialfahrzeuge erfordert einen zeitlichen
Vorlauf.
Wegen der notwendigen Planungssicherheit sind die Entscheidungen über die Übertragung vor
der Sommerpause notwendig.
Eine Abfrage bei den Abfallberatern aller Städte und Gemeinden im Kreis Düren anlässlich eines
Gesprächs am 16.06.2004 hat ergeben, dass, vorbehaltlich der entsprechenden politischen
Beschlüsse, alle Städte und Gemeinden die Übertragung der Aufgabe auf den ZEW.
beabsichtigen.
Die AWA hat zugesagt, dass bei einer Übertragung der Schadstoffsammlung durch
Schadstoffmobil
- die derzeitigen Sammelstrukturen (Sammelzeiten, Zahl der Standorte etc.)
unverändert übernommen werden können,
- die Kosten nicht den heutigen Stand überschreiten werden und
- das Abrechnungsverfahren beibehalten wird.
Durch Optimierung der Sammelstrukturen sind Einsparungen möglich. Änderungen der
Sammelzeiten und -standorte würden aber nur einvernehmlich zwischen Städten/Gemeinden und
ZEW/AWA vorgenommen werden.
Durch die Übertragung der Aufgabe der Schadstoffsammlung auf den ZEW. würde
-
-
die Entsorgungskontinuität gewahrt
die Pflicht zur Ausschreibung der Entsorgungsleistung für die Gemeinde Kreuzau
entfallen
die Aufgabe übergreifend gebündelt. Da die AWA als verbandseigenes Unternehmen
anstrebt, diese Aufgabe im gesamten Verbandsgebiet zu übernehmen, steigen die
Sammelkapazitäten. Dadurch lassen sich Sammelstrukturen und -kosten optimieren
und unvorhersehbarer Personal- oder Geräteausfall kompensieren
bei den regelmäßigen Treffen des Abfallberatungskreises die Umsetzung von
Änderungen und Wünschen stadt- und gemeindeübergreifend kurzfristig erfolgen
können
die Schnittstelle zwischen Einsammlung und Beseitigung (diese Kreisaufgabe hat der Kreis Düren
auf den ZEW. übertragen) optimal gestaltet werden können.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für diese Entsorgung, werden wie bisher auch, in die Gebührenkalkulation der
Abfallentsorgung einfließen.
-3III. Beschlussvorschlag:
„Die Einsammlung und Beförderung von schadstoffhaltigen Abfällen durch Schadstoffmobile in der
Gemeinde Kreuzau wird ab dem 01.01.2005 auf den Zweckverband Entsorgungsregion West
übertragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Zweckverband eine Übertragungsvereinbarung
abzuschließen und die Änderung der kommunalen Abfallentsorgungssatzung zum 01.01.2005
vorzubereiten.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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