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Allgemeine Vorlage (Vertragliche Änderungen bei der Einsammlung und Entsorgung von Schadstoffen (Schadstoffmobil) ab 01.01.2005)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Vertragliche Änderungen bei der Einsammlung und Entsorgung von Schadstoffen (Schadstoffmobil) ab 01.01.2005) Allgemeine Vorlage (Vertragliche Änderungen bei der Einsammlung und Entsorgung von Schadstoffen (Schadstoffmobil) ab 01.01.2005) Allgemeine Vorlage (Vertragliche Änderungen bei der Einsammlung und Entsorgung von Schadstoffen (Schadstoffmobil) ab 01.01.2005)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram BE: Herr Wolfram Kreuzau, 21.06.2004 Tischvorlage Vorlagen-Nr.: 54/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Hauptausschuss Rat 22.06.2004 07.07.2004 21.07.2004 TOP: Vertragliche Änderungen bei der Einsammlung und Entsorgung von Schadstoffen (Schadstoffmobil) ab 01.01.2005 I. Sach- und Rechtslage: Die Einsammlung und Beförderung von schadstoffhaltigen Abfällen durch Schadstoffmobile gehört zu den gesetzlichen Abfallentsorgungsleistungen der Gemeinde. Die fachgerechte Entsorgung dieser Abfälle ist Aufgabe des Kreises. Zur Erledigung ihrer Aufgaben hat die Gemeinde Kreuzau 1990 die Dürener Deponiegesellschaft (DDG) beauftragt. Die Abrechnung erfolgt pauschalisiert nach einem Einwohnerschlüssel und beträgt für das Jahr 2004 pro Einwohner 0,60 €. Der Kreis Düren hat die DDG mit der Entsorgung dieser Abfälle beauftragt. Der Kreis Düren hat seine Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ab dem 01.01.2005 auf den Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW.) übertragen und die diese Aufgaben betreffenden Verträge mit der DDG gekündigt. Zu den gekündigten Verträgen gehört auch die Beauftragung der DDG mit der Entsorgung der schadstoffhaltigen Abfälle. Die Kündigung dieses Vertrages durch den Kreis Düren hat zur Folge, dass auch die Beauftragung der DDG zur Sammlung von Schadstoffen mittels Schadstoffmobil zum 31.12.2004 endet. Die Städte und Gemeinden im Kreis Düren müssen daher die gemäß § 5 Abs. 3 Landesabfallgesetz (LAbfG) vorgeschriebene Getrennterfassung von Schadstoffen ab 01.01.2005 neu regeln. Der ZEW. hat angeboten, diese Aufgaben in den Städten und Gemeinden des Kreises Düren zu übernehmen. Anders als bei der bisherigen Beauftragung eines Dritten (DDG), - bei einer Beauftragung handelt es sich weiterhin um eine Aufgabe der Gemeinde -, soll zukünftig diese Aufgabe auf den ZEW. übertragen werden. Die Möglichkeit der Übertragung wird gesetzlich eingeräumt. In diesem Fall übernimmt dann der ZEW. in eigener Verantwortung diese Aufgabe als entsorgungspflichtige Körperschaft. Diese Übertragung bedingt eine Änderung der Entsorgungssatzung der Gemeinde Kreuzau, da dies dort ausdrücklich festgeschrieben werden muss. Für den Fall, dass die Übertragung auf den ZEW. erfolgt, wird dieser die AWA Entsorgung GmbH hiermit beauftragen. Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes „In-House-Geschäft“, weil sich die AWA Entsorgungs GmbH mit fast 95 % im Eigentum des ZEW. befindet. Die AWA wird die Einsammlung mit eigener Ausrüstung und eigenem Personal durchführen. Der Umfang der -2Beschaffung von Ausrüstung und der Einstellung von Personal richtet sich nach der Zahl der Städte und Gemeinden im Kreis Düren, die die Schadstoffsammlung auf den ZEW übertragen. Insbesondere die Beschaffung der notwendigen Spezialfahrzeuge erfordert einen zeitlichen Vorlauf. Wegen der notwendigen Planungssicherheit sind die Entscheidungen über die Übertragung vor der Sommerpause notwendig. Eine Abfrage bei den Abfallberatern aller Städte und Gemeinden im Kreis Düren anlässlich eines Gesprächs am 16.06.2004 hat ergeben, dass, vorbehaltlich der entsprechenden politischen Beschlüsse, alle Städte und Gemeinden die Übertragung der Aufgabe auf den ZEW. beabsichtigen. Die AWA hat zugesagt, dass bei einer Übertragung der Schadstoffsammlung durch Schadstoffmobil - die derzeitigen Sammelstrukturen (Sammelzeiten, Zahl der Standorte etc.) unverändert übernommen werden können, - die Kosten nicht den heutigen Stand überschreiten werden und - das Abrechnungsverfahren beibehalten wird. Durch Optimierung der Sammelstrukturen sind Einsparungen möglich. Änderungen der Sammelzeiten und -standorte würden aber nur einvernehmlich zwischen Städten/Gemeinden und ZEW/AWA vorgenommen werden. Durch die Übertragung der Aufgabe der Schadstoffsammlung auf den ZEW. würde - - die Entsorgungskontinuität gewahrt die Pflicht zur Ausschreibung der Entsorgungsleistung für die Gemeinde Kreuzau entfallen die Aufgabe übergreifend gebündelt. Da die AWA als verbandseigenes Unternehmen anstrebt, diese Aufgabe im gesamten Verbandsgebiet zu übernehmen, steigen die Sammelkapazitäten. Dadurch lassen sich Sammelstrukturen und -kosten optimieren und unvorhersehbarer Personal- oder Geräteausfall kompensieren bei den regelmäßigen Treffen des Abfallberatungskreises die Umsetzung von Änderungen und Wünschen stadt- und gemeindeübergreifend kurzfristig erfolgen können die Schnittstelle zwischen Einsammlung und Beseitigung (diese Kreisaufgabe hat der Kreis Düren auf den ZEW. übertragen) optimal gestaltet werden können. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für diese Entsorgung, werden wie bisher auch, in die Gebührenkalkulation der Abfallentsorgung einfließen. -3III. Beschlussvorschlag: „Die Einsammlung und Beförderung von schadstoffhaltigen Abfällen durch Schadstoffmobile in der Gemeinde Kreuzau wird ab dem 01.01.2005 auf den Zweckverband Entsorgungsregion West übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Zweckverband eine Übertragungsvereinbarung abzuschließen und die Änderung der kommunalen Abfallentsorgungssatzung zum 01.01.2005 vorzubereiten.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________