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Allgemeine Vorlage (2. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, "Am Rebstock"; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (2. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, "Am Rebstock";
hier:	Aufstellungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (2. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, "Am Rebstock";
hier:	Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00/I3 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 52/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 17.05.2000 23.05.2000 08.06.2000 TOP: 2. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, „Am Rebstock“; hier: Aufstellungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 05. 04. 2000, hier eingegangen am 20. 04. 2000, beantragt Herr Jakob Schöller, Kelterstr. 44, 52372 Kreuzau, eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes I 3 im Bereich der Grundstücke Gemarkung Winden, Flur 34, Nr. 141 bis 144. Herr Schöller selbst ist Eigentümer der Flurstücke 143 und 144. Die Eigentümer der Flurstücke 141 und 142 haben sich diesem Antrag angeschlossen. Eine Ablichtung des Antrages, der im Übrigen von der Verwaltung formuliert wurde, ist als Anlage beigefügt. Aus der Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, dem Antrag zu entsprechen und für die Grundstücke Parzellen Nr. 141 bis 144 eine geschlossene Bauweise festzusetzen. Über den Antrag hinaus sollte dann gleichzeitig allerdings auch eine Begrenzung der maximalen Firsthöhe festgesetzt werden; dies ist bisher nicht der Fall. Ich schlage Ihnen vor, die maximale Firsthöhe auf 9 m festzusetzen. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist ein vereinfachtes Änderungsverfahren möglich. Belange von Natur und Landschaft sind in Anwendung des § 1 a Abs. 3, letzter Satz (ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren), nicht zu prüfen. Öffentliche Belange anderer Behörden sind nicht betroffen. Sofern Sie dem Änderungsentwurf zustimmen, werden die angrenzenden Grundstückseigentümer im Rahmen der Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB selbstverständlich gehört. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten des Änderungsverfahrens werden sich auf rund 500,00 DM belaufen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen bereit. III. Beschlussvorschlag: „Die Aufstellung des 2. Änderungsplanes (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, „Am Rebstock“, im Bereich der Grundstücke Gemarkung Winden, Flur 34, Parzellen Nr. 141 bis 144, wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen. Die Änderung hat folgende Inhalte: 1. Für die vorgenannten Grundstücke wird eine geschlossene Bauweise festgesetzt. 2 2. Die maximale Firsthöhe wird auf 9 m OK Straße vor Gebäudemitte festgesetzt.“ Der Bürgermeister i.V. - Winter -AnlageIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: