Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 621-00/I3
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
52/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
17.05.2000
23.05.2000
08.06.2000
TOP: 2. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, „Am
Rebstock“;
hier:
Aufstellungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 05. 04. 2000, hier eingegangen am 20. 04. 2000, beantragt Herr Jakob Schöller, Kelterstr. 44, 52372
Kreuzau, eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes I 3 im Bereich der Grundstücke Gemarkung Winden,
Flur 34, Nr. 141 bis 144.
Herr Schöller selbst ist Eigentümer der Flurstücke 143 und 144. Die Eigentümer der Flurstücke 141 und 142 haben sich
diesem Antrag angeschlossen.
Eine Ablichtung des Antrages, der im Übrigen von der Verwaltung formuliert wurde, ist als Anlage beigefügt.
Aus der Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, dem Antrag zu entsprechen und für die Grundstücke Parzellen
Nr. 141 bis 144 eine geschlossene Bauweise festzusetzen. Über den Antrag hinaus sollte dann gleichzeitig allerdings
auch eine Begrenzung der maximalen Firsthöhe festgesetzt werden; dies ist bisher nicht der Fall.
Ich schlage Ihnen vor, die maximale Firsthöhe auf 9 m festzusetzen.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist ein vereinfachtes Änderungsverfahren möglich. Belange von
Natur und Landschaft sind in Anwendung des § 1 a Abs. 3, letzter Satz (ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die
Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren), nicht zu prüfen.
Öffentliche Belange anderer Behörden sind nicht betroffen. Sofern Sie dem Änderungsentwurf zustimmen, werden die
angrenzenden Grundstückseigentümer im Rahmen der Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB selbstverständlich
gehört.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten des Änderungsverfahrens werden sich auf rund 500,00 DM belaufen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen
bereit.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Aufstellung des 2. Änderungsplanes (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I
3, Ortsteil Winden, „Am Rebstock“, im Bereich der Grundstücke Gemarkung Winden, Flur 34, Parzellen Nr.
141 bis 144, wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.
Die Änderung hat folgende Inhalte:
1.
Für die vorgenannten Grundstücke wird eine geschlossene Bauweise festgesetzt.
2
2.
Die maximale Firsthöhe wird auf 9 m OK Straße vor Gebäudemitte festgesetzt.“
Der Bürgermeister
i.V.
- Winter -AnlageIV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: