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Allgemeine Vorlage (8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, "Urbanusstraße"; hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,7 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, "Urbanusstraße";
hier:	Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 51/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 17.05.2000 23.05.2000 08.06.2000 TOP: 8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, „Urbanusstraße“; hier: Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 11. 04. 2000 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf ist als Anlage beigefügt. Die getroffenen Festsetzungen sind hierin enthalten. Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens war eine Beteiligung Träger öffentlicher Belange nicht erforderlich. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche Beteiligung betroffener Bürger wurde durchgeführt. Mit den beiden Grundstücksnachbarn wurden ausführliche Gespräche geführt und hierbei die Planinhalte erläutert. Beide Nachbareigentümer sind mit der Planänderung einverstanden. Ich schlage Ihnen nunmehr vor, den Satzungsbeschluss zu fassen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sämtliche mit der Änderung des B-Planes verbundenen Kosten werden von der Antragstellerin übernommen. III. Beschlussvorschlag: „Die 8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 1, Ortsteil Winden, „Urbanusstraße“, wird als Satzung gemäß § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.“ Der Bürgermeister i.V. - Winter -AnlageIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: