Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl /621-00- D 13Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
51/98
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
28.05.1998
10.06.1998
24.06.1998
TOP: Bebauungsplan Nr. D 13, Ortsteil Drove, "Grummertsbenden";
hier:
Satzungsbeschlüsse gemäß § 10 BauGB bzw. § 86 BauO NW
I. Sach- und Rechtslage:
Der Ihnen bekannte und beschlossene Bebauungsplanentwurf Nr. D 13, Ortsteil Drove, "Grummertsbenden", hat in der
Zeit vom 09. 04. 1998 bis 11. 05. 1998 offengelegen.
Während der Offenlage sind keine Anregungen zum Planentwurf eingegangen.
Von daher schlage ich Ihnen nunmehr vor, den Bebauungsplan gemäß § 10 BauGB als Satzung mit der dazugehörigen
Begründung zu beschließen. Gleichzeitig werden die erlassenen öffentlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NW als
Satzung beschlossen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens werden in voller Höhe von der Kath. Kirchengemeinde übernommen.
III. Beschlußvorschlag:
"1.)
Der Bebauungsplan Nr. D 13, Ortsteil Drove, "Grummertsbenden",
wird gemäß § 10 BauGB als Satzung mit der dazugehörigen Begründung
beschlossen.
2.)
Die erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 BauO NW
als Satzung beschlossen."
Der Gemeindedirektor
- Ramm IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: