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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. D 13, Ortsteil Drove, "Grummertsbenden"; hier: Satzungsbeschlüsse gemäß § 10 BauGB bzw. § 86 BauO NW)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,2 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. D 13, Ortsteil Drove, "Grummertsbenden";
hier: Satzungsbeschlüsse gemäß § 10 BauGB bzw. § 86 BauO NW)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl /621-00- D 13Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 51/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 28.05.1998 10.06.1998 24.06.1998 TOP: Bebauungsplan Nr. D 13, Ortsteil Drove, "Grummertsbenden"; hier: Satzungsbeschlüsse gemäß § 10 BauGB bzw. § 86 BauO NW I. Sach- und Rechtslage: Der Ihnen bekannte und beschlossene Bebauungsplanentwurf Nr. D 13, Ortsteil Drove, "Grummertsbenden", hat in der Zeit vom 09. 04. 1998 bis 11. 05. 1998 offengelegen. Während der Offenlage sind keine Anregungen zum Planentwurf eingegangen. Von daher schlage ich Ihnen nunmehr vor, den Bebauungsplan gemäß § 10 BauGB als Satzung mit der dazugehörigen Begründung zu beschließen. Gleichzeitig werden die erlassenen öffentlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NW als Satzung beschlossen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens werden in voller Höhe von der Kath. Kirchengemeinde übernommen. III. Beschlußvorschlag: "1.) Der Bebauungsplan Nr. D 13, Ortsteil Drove, "Grummertsbenden", wird gemäß § 10 BauGB als Satzung mit der dazugehörigen Begründung beschlossen. 2.) Die erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 BauO NW als Satzung beschlossen." Der Gemeindedirektor - Ramm IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: