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Allgemeine Vorlage (2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle, Werk Kreuzau"; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle, Werk Kreuzau";
hier:  Aufstellungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle, Werk Kreuzau";
hier:  Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621/00/ E 19BE: Herr Schmühl Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 45/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss 03.06.2004 07.07.2004 TOP: 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle, Werk Kreuzau“; hier: Aufstellungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Die Firma Autenrieb beabsichtigt eine Betriebserweiterung, die im Wesentlichen im Neubau einer zweiten Papiermaschine besteht. Die Papiermaschine selbst kann auch innerhalb der überbaubaren Flächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19 errichtet werden. Hierfür ist es allerdings erforderlich, bestehende Gebäude abzureißen und an anderer Stelle neu zu bauen. Außerdem ist ein neues Heizkraftwerk geplant. Das bestehende Braunkohlekraftwerk soll außer Betrieb genommen und durch ein Gasheizkraftwerk ersetzt werden. Die vorgesehenen Standorte für das Heizkraftwerk, das neue Schlosserei- und Lagergebäude, liegen jedoch außerhalb der bisherigen überbaubaren Flächen und sollen in dem Bereich zwischen der bestehenden Papiermaschine und der asphaltierten Werkszufahrt errichtet werden. Aus diesem Grunde bittet die Firma darum, die überbaubaren Flächen entsprechend dem beigefügten Lageplan zu erweitern. Die Firma hat zugesagt, bis zum Sitzungstermin konkrete Unterlagen über die Gebäudehöhe des Heizkraftwerkes und des erforderlichen Kamines vorzulegen, da dies im Bebauungsplanentwurf auch festgeschrieben werden muss. Seitens der Verwaltung bestehen gegen die vorgesehene Erweiterung der überbaubaren Flächen absolut keine Bedenken, sodass ich Ihnen vorschlage, den entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung zu ermächtigen, die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 3 und 4 BauGB durchzuführen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden vom Antragsteller übernommen. III. Beschlussvorschlag: „Die Aufstellung der 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle, Werk Kreuzau,“ wird gemäß § 2 (1) und (4) BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 3 und 4 BauGB durchzuführen.“ -2- Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________