Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621/00/ E 19BE: Herr Schmühl
Kreuzau, Datum
Vorlagen-Nr.:
45/2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
03.06.2004
07.07.2004
TOP: 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau,
„Betriebsgelände Niederauer Mühle, Werk Kreuzau“;
hier: Aufstellungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Die Firma Autenrieb beabsichtigt eine Betriebserweiterung, die im Wesentlichen im Neubau einer
zweiten Papiermaschine besteht. Die Papiermaschine selbst kann auch innerhalb der
überbaubaren Flächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19 errichtet werden. Hierfür ist
es allerdings erforderlich, bestehende Gebäude abzureißen und an anderer Stelle neu zu bauen.
Außerdem ist ein neues Heizkraftwerk geplant. Das bestehende Braunkohlekraftwerk soll außer
Betrieb genommen und durch ein Gasheizkraftwerk ersetzt werden.
Die vorgesehenen Standorte für das Heizkraftwerk, das neue Schlosserei- und Lagergebäude,
liegen jedoch außerhalb der bisherigen überbaubaren Flächen und sollen in dem Bereich
zwischen der bestehenden Papiermaschine und der asphaltierten Werkszufahrt errichtet werden.
Aus diesem Grunde bittet die Firma darum, die überbaubaren Flächen entsprechend dem
beigefügten Lageplan zu erweitern.
Die Firma hat zugesagt, bis zum Sitzungstermin konkrete Unterlagen über die Gebäudehöhe des
Heizkraftwerkes und des erforderlichen Kamines vorzulegen, da dies im Bebauungsplanentwurf
auch festgeschrieben werden muss.
Seitens der Verwaltung bestehen gegen die vorgesehene Erweiterung der überbaubaren Flächen
absolut keine Bedenken, sodass ich Ihnen vorschlage, den entsprechenden Aufstellungsbeschluss
zu fassen und die Verwaltung zu ermächtigen, die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 3
und 4 BauGB durchzuführen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden vom Antragsteller übernommen.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Aufstellung der 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil
Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle, Werk Kreuzau,“ wird gemäß § 2 (1) und
(4) BauGB beschlossen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 3 und 4
BauGB durchzuführen.“
-2-
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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