Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Übertragung der gemeindeeigenen Sportheime an Sportvereine)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
15 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Übertragung der gemeindeeigenen Sportheime an Sportvereine) Allgemeine Vorlage (Übertragung der gemeindeeigenen Sportheime an Sportvereine) Allgemeine Vorlage (Übertragung der gemeindeeigenen Sportheime an Sportvereine) Allgemeine Vorlage (Übertragung der gemeindeeigenen Sportheime an Sportvereine)

öffnen download melden Dateigröße: 15 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 1. Ergänzung 26/2004 Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 10.05.2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 11.05.2004 25.05.2004 TOP: Übertragung der gemeindeeigenen Sportheime an Sportvereine Sach- und Rechtslage: Bereits in der Sitzung des Sportausschusses vom 24.03.2004 wurde dieser Punkt behandelt. Den Ausschussmitgliedern wurde erklärt, dass bereits Gespräche mit den betroffenen Vereinen stattgefunden haben, die zum überwiegenden Teil sehr positiv verlaufen sind. Im Rahmen dieser Gespräche wurde den Vertretern der einzelnen Vereine mitgeteilt, wie die geplante Übertragung der Sport und Vereinsheime erfolgen soll. Außer den Vertretern des JVC Columbia Drove hat niemand sich dahingehend geäußert, dass man den angestrebten Vertrag auf keinen Fall unterschreiben werde. Auf dieser Grundlage hat der Sportausschuss einen einstimmigen Beschluss gefasst, durch den die Verwaltung beauftragt wurde, mit den Vereinen, die gemeindliche Sportheime nutzen, Verträge über die Übertragung dieser Sportheime zur eigenverantwortlichen Nutzung auf eigene Rechnung nach dem vorgelegten Vertragsentwurf abzuschließen, Den Vereinen soll im Jahr 2004 ein Zuschuss in Höhe von 100% der berechneten Kosten, jeweils anteilig ab Vertragabschluss, gewährt werden. Dieser Zuschuss soll in den Jahren 2005 bis 2007 um jeweils 10% auf letztlich 70% reduziert werden. Es ist zu berücksichtigen, dass bei dieser Kürzung nur die beeinflussbaren Kosten eingerechnet werden sollen. Nunmehr wurde hier ein Schreiben der betroffenen Vereine Spielvereinigung 1909 Boich/Thum e.V., JVC Columbia 1903 Drove e.V., Kreuzauer Sportclub 1905 e.V., TSV Stockheim 1909 e.V. und Verein für Volks- und Jugendspiele Winden 1902 e.V. vorgelegt, welches zu Ihrer Kenntnis als Anlage in Kopie beigefügt ist. Zu diesem Schreiben wird folgendermaßen Stellung genommen (um eine bessere Übersicht zu ermöglichen, wurden die einzelnen Passagen mit Ziffern versehen, auf die hier Bezug genommen wird): 1. Es trifft zu, dass die Verbrauchszahlen sowie der Vertragsentwurf den Vereinen bei den Gesprächen nicht schriftlich vorgelegt worden sind. Dies geschah deshalb, weil diese Unterlagen in den politischen Gremien noch nicht beraten worden waren. Dennoch wurden die entscheidenden Punkte sowohl bezüglich der Verbrauchszahlen als auch bezüglich des Vertrages detailliert vorgestellt und mit den Vereinsvertretern besprochen. Offene Fragen wurden, soweit dies möglich war, beantwortet. 2. Die Übertragung der Sportheime an die Sportvereine sollte zum 01.07.2004 erfolgen. Der Termin soll deswegen ermöglicht werden, damit die Vereine für diese Zeit noch 100% des Zuschusses erhalten und gleichzeitig schon Kosten einsparen können. -2- 3. In keiner Weise zutreffend ist die Aussage, dass die in der Sitzungsvorlage wiedergegebenen Ergebnisse nicht den Ergebnissen der Erörterungsgespräche mit den Vereinen entsprechen und dass der Sportausschuss damit falsch informiert worden ist. In der Sitzungsvorlage wurden sehr wohl die Ergebnisse der Gespräche in ihren wesentlichen Punkten wiedergegeben. Auf Nachfrage haben zwischenzeitlich Vertreter von drei Vereinen bestätigt, dass die Sitzungsvorlage, die ihnen bekannt gemacht worden war, entgegen den Äußerungen im oben genannten Schreiben auch die Ergebnisse aus den Gesprächen wiedergegeben hat. Lediglich ein Vereinsvertreter bemängelte, dass Ergebnisse des Gespräches zu kurz wiedergegeben worden sind. Hierzu wurde aber angemerkt, dass grundsätzliche Punkte nicht speziell bei diesem Verein, sondern im allgemeinen Teil erwähnt worden sind, da sie alle Vereine betreffen. Erstaunlich ist, dass dieses Schreiben uneingeschränkt mit getragen wird, obwohl bei einem Verein keines der beiden Vorstandsmitglieder, die unterzeichnet haben, beim Gespräch mit der Verwaltung anwesend gewesen ist. Bei den Gesprächen mit den Vereinsvertretern wurden nur von den Vertretern des JVC Columbia Drove Bedenken gegen die grundsätzliche Übertragung der Sportheime an die Vereine geäußert. Alle anderen Vereinsvertreter sahen die Notwendigkeit, Kosten einzusparen. Ob letztendlich wirklich 30% der bisherigen Kosten eingespart werden können, stellten alle Vereinsvertreter in Frage, da keine Erfahrungswerte vorliegen. Seitens der Verwaltung wurden weder in den Gesprächen mit den Vereinen noch in der Sitzungsvorlage 26/2004 unrichtige Angaben gemacht. Vielmehr haben sich in den Gesprächen verschiedene Veränderungen ergeben, die sich für die Vereine positiv auswirken und auch in den Vertrag eingearbeitet worden sind. So haben beispielsweise die Vertreter des TSV Stockheim angemerkt, dass eine Steigerung bei den Grundkosten nach dem ursprünglichen Entwurf nicht berücksichtigt werden konnte. Auf diesen Hinweis hin wurde im Vertrag der Passus aufgenommen, dass eine Anpassung des Zuschusses beantragt werden kann, wenn sich die zu Grunde liegenden Gebühren um mindestens 10% erhöhen (s. § 5 Abs. 2 des Vertragsentwurfes). 4. Mit aller Entschiedenheit muss die Aussage zurückgewiesen werden, dass die (unrichtige) Schilderung der Verwaltung mit dafür ausschlaggebend gewesen sein soll, dass der Sportausschuss dem Beschlussvorschlag einstimmig gefolgt ist und insofern die politischen Vertreter von falschen Voraussetzungen ausgegangen sind. Diese Aussage ist absolut nicht belegbar und – wie von einigen Gesprächsteilnehmern auch bestätigt wurde – falsch. 5. Inwieweit auch andere Bereiche in Zukunft von Kürzungen oder Nutzungsgebühren betroffen sein werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Sicherlich wird auch dies eine politische Entscheidung sein und nicht eine Entscheidung der Verwaltung. 6. Die jeweiligen Kostenarten wurden als Ganzes gesehen. Daher wurden auch bei den Kosten für Strom, Gas, Wasser und Abwasser die relativ geringen Fixkosten nicht gesondert berechnet. 7. Inwiefern eine Reduzierung der in Frage stehenden Kosten um 30% möglich sein wird, kann weder durch die Vereine noch durch die Verwaltung bestätigt oder widerlegt werden. Das Beispiel des Sportheimes in Untermaubach zeigt allerdings, dass es den Vereinen offensichtlich doch möglich ist, diesen Weg zu gehen. Bereits seit 1996 hat der Verein die Sportanlage angepachtet und erhält von der Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 70% der damaligen Kosten. Hierbei sind allerdings alle anfallenden Kosten pauschaliert worden, also auch solche für Versicherung, Müllabfuhr, Schornsteinfeger etc. Seit dieser Zeit wurde der Zuschuss nicht angepasst. -38. Seitens der Verwaltung wird davon ausgegangen, dass Einsparungen auch ohne erhebliche Investitionen möglich sind. Vielmehr sollen die Einsparungen durch ein geändertes Verbrauchsverhalten erzielt werden. In den gemeindlichen Objekten, in denen Hausmeister vorhanden sind, wird schon seit Jahren auf einen angemessenen Energieverbrauch geachtet. Selbstverständlich werden auch hier Verbesserungen möglich sein, die umgesetzt werden, soweit dies möglich ist. Auch hier muss allerdings auf kostenintensive Veränderungen verzichtet werden. 9. Eine Belastung, die an die Substanz der Vereine geht, ist selbstverständlich in keiner Weise beabsichtigt. Dies geht auch deutlich aus dem Vertragsentwurf hervor, wo den Vereinen in § 9 Abs. 3 Buchstabe b) ein fristloses Kündigungsrecht eingeräumt wird, wenn die Vereinsheime mit den Zuschüssen nicht mehr ordnungsgemäß geführt werden können. Dies schließt definitiv aus, dass die Vereine an ihre Substanz gehen müssen. 10. Um eine größere Gerechtigkeit herbeiführen zu können, wird vorgeschlagen, in § 6 Abs. 3 den Pauschalbetrag von 150,00 € für alle Vereine durch einen Prozentsatz zu ersetzen. Damit werden die Vereine, in deren Vereinsheimen in der Vergangenheit nur geringe Kosten angefallen sind, nicht benachteiligt, da sie jetzt auch geringere Kosten tragen müssen. 11. Seitens der Verwaltung wird überlegt, wie das Sportheim „Stockheimer Weg“ in Zukunft betrieben werden kann, da es derzeit durch den Verein nicht mehr genutzt wird, weil der Bolzplatz nicht bespielbar ist. Es ist beabsichtigt, zumindest vorübergehend alle Versorgungsverträge zu kündigen, damit keine weiteren Kosten anfallen. Des Weiteren betreibt die SV Boich/Thum in jedem Ortsteil ein Sportheim. Hier bestand bisher keine politische Absicht, eine Anlage zu schließen. 12. Bezüglich der Reinigungskosten ist festzustellen, dass sich die unterschiedlichen Werte im Wesentlichen auch durch die unterschiedlichen Nutzungen ergeben. Bei allen Sportheimen werden Zuschüsse an die Vereine gezahlt. Eine Reinigungsfirma ist nicht eingesetzt. Beim Sportheim an der Kurt-Hoesch-Kampfbahn ist berücksichtigt, dass auch andere Vereine die Räumlichkeiten nutzen. Ebenso ist es in Winden. 13. Bei den vorgelegten Zahlen handelt es sich nicht zwingend um die Werte, die später für die Berechnung des Zuschusses maßgeblich sind. Derzeit wird insbesondere für Kreuzau und Stockheim noch geprüft, wie es zu den Schwankungen kommen konnte. Bezüglich Boich und Thum ergeben sich nur geringfügige Schwankungen, wenn man beide Sportheime zusammenfasst. Hier wurde überwiegend nur ein Sportheim (entweder Boich oder Thum) genutzt. Soweit wie möglich soll bei allen Sportheimen „die gleiche Messlatte angesetzt“ werden. 14. Bezüglich der Personalkosten wird nicht davon ausgegangen, dass sich diese durch die Abrechnungspraxis erhöhen werden. Auch bisher sind Personalkosten durch die Betreuung der Sportheime entstanden, die zumindest zum Teil in Zukunft nicht mehr anfallen werden. Der im Schreiben angesetzte Zeitanteil ist unrealistisch. Wenn die Zuschussbeträge einmal festgesetzt sind, erfordert die Endabrechnung nur noch einen sehr geringen Verwaltungsaufwand. 15. Die von den Vereinen vorgeschlagene Alternative ist aus Sicht der Verwaltung nicht akzeptabel. Dabei sollen auch die Vereine von den Einsparungen profitieren, wobei es aber auch möglich ist, dass die Kosten weiterhin zu 100% zu tragen sein werden. Das Risiko hierbei liegt im Wesentlichen bei der Gemeinde Kreuzau, auch wenn die Kosten gedeckelt werden sollen. Für eine Kostenteilung wird kein sachlicher Grund gesehen. Abschließend bleibt festzustellen, dass das Schreiben der Vereine in wesentlichen Punkten nicht den Tatsachen entspricht. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Verfahren in der -4bisherigen Form weiter zu verfolgen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Übergabe der Sportheime auf einer Forderung der Kommunalaufsicht beruht. Der Bürgermeister - Ramm -