Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Hausverbot für 2000 Schüler des Schulzentrums Kreuzau im LIDL-Markt ??)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Hausverbot für 2000 Schüler des Schulzentrums Kreuzau im LIDL-Markt ??) Allgemeine Vorlage (Hausverbot für 2000 Schüler des Schulzentrums Kreuzau im LIDL-Markt ??)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Stolz / Herr Graßmann Kreuzau, 28.04.2004 Vorlagen-Nr.: 44/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 11.05.2004 25.05.2004 TOP: Hausverbot für 2000 Schüler des Schulzentrums Kreuzau im LIDL-Markt ?? Sach- und Rechtslage: Wie Ihnen sicherlich bekannt sein wird, waren im Laufe der 17. KW 2004 zwischen Schülerinnen und Schülern des Schulzentrums Kreuzau und dem angrenzenden LIDL-Markt, Probleme aufgetreten, in deren Verlauf diesen sogar in Gesamtheit in der Zeit von 8.00 – 14.00 Uhr das Betreten des Geländes verweigert bzw. untersagt wurde. Der in diesem Zusammenhang aufgetretene Begriff des „Hausverbotes“ ist zwar von keiner Seite schriftlich formuliert, letztlich aber, insbesondere durch die nachfolgenden Presse- und Medienberichte, in dieser Form verwandt worden. Dieses generelle Verbot für fast 1.900 Schülerinnen und Schüler hatte am 22.04.2004 u.a. auch zu einer Demonstration geführt, an der ca. 150 Schülerinnen und Schüler des Schulzentrums teilnahmen, die aber in ruhigen und geordneten Bahnen verlief. Mit Datum vom 21.04.2004 hat die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau beantragt, dieses Thema auf der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.05.2004 zur Diskussion zu stellen und die Tagesordnung damit um diesen TOP zu erweitern. Die Begründung für die Aufnahme dieses TOP’s bitte ich der dieser Vorlage beigefügten Fotokopie des CDU-Antrages zu entnehmen. Im gleichen Zusammenhang war auch das Thema Aufsicht auf dem Schulhof in die Diskussion gekommen, die trotz der Installation einer aufwändigen Zaunanlage angeblich nicht ausreichend erfolgen sollte. Hierzu wird von den Schulleitern festgestellt, dass diese Aufsicht seitens der Schulen selbstverständlich an den Ein- und Ausgängen während der Pausen erfolgt, aber nicht zu verhindern ist, dass Schülerinnen und Schüler auch während der sonst üblichen Unterrichtszeit das Gelände verlassen, um den LIDL-Markt aufzusuchen. Hierzu muss man wissen, dass Schülerinnen und Schüler der Oberstufe des Gymnasiums das Schulgelände sowieso verlassen dürfen, wenn sie keinen Unterricht haben. Dazu kommen diejenigen, die nach der 4. oder 5. Stunde unterrichtsfrei haben. Schließlich gibt es zahlreiche Schülerinnen und Schüler, die beispielsweise nach Ende einer Sport-Doppelstunde auf dem Rückweg von der Turn- bzw. Schwimmhalle einen „Umweg durch den Markt machen“. Dies alles lässt sich nach Rücksprache mit den Schulleitern durch Aufsicht alleine nicht gänzlich unterbinden. Unabhängig davon ist man natürlich weiterhin bemüht, dies zu verhindern. Ausgehend von diesen Problemen, die auch in den Medien entsprechend forciert wurden, hat, unabhängig der Gespräche zwischen Marktleitung und Schulleitung im Vorfeld dieser Situation, bereits am 22.04.2004 ein erstes Gespräch zwischen den Schulleitungen der im Schulzentrum untergebrachten Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium sowie Vertretern der Verwaltung (Schulträger) und dem Schülersprecher des Gymnasiums Kreuzau, stattgefunden. -2Hierbei bestand der eindeutige Tenor, die anschließend anberaumte Demonstration in geordneten Bahnen zu halten, was auch ausdrücklich bestätigt werden kann. Daneben sollte es Ziel sein, mit der LIDL-Vertriebsgesellschaft eine vernünftige Lösung und Einigung zu finden. Da die Marktleitung zunächst nicht zu einem persönlichen Gespräch bereit war, hat der Unterzeichnende nach der Demonstration gezielt Kontakt mit diesen gesucht und letztlich, auch mit Unterstützung des Schulleiters des Gymnasiums erreicht, dass für den 26.04.2004 ein Gespräch mit dem eingangs bereits gen. Personenkreis sowie der Vertriebsgeschäftsführerin der Fa. LIDL, Frau Schneider, vereinbart wurde. Hierbei wurde nach Durchsprache der Vorkommnisse und Gegebenheiten in Form eines Vermerkes eine Absichtserklärung formuliert, die im Ergebnis wie folgt festgehalten wird, und zwar: 1. Die Schulleiter sagen zu, die im Bereich des Schulzentrums erforderliche Aufsichtspflicht sorgfältig auszuführen. Desweiteren wird mit den Schüler/-innen kurzfristig ein Gespräch hinsichtlich dieser Thematik geführt, um deren Bewusstsein sowohl für das Verhalten in diesem Markt und auf dem Gelände selbst als auch für die Vorgehensweise seitens der Marktleitung bei Fehlverhalten zu schärfen. 2. Frau Schneider erklärte, dass der Begriff „Hausverbot“ erledigt sei, obwohl ein solches im rein juristischen Sinne nie bestanden habe. Die Marktleitung wird nur bei gezielt festgestellten Vergehen handeln, d.h. die Personalien der Schüler/-innen erfassen und auf jeden Fall die Erziehungsberechtigten informieren. Je nach Schwere des Vergehens wird hierbei auch die Polizei in Form des Bezirkdienstbeamten eingeschaltet. Ebenfalls soll, insbesondere wenn diese Vergehen während der Unterrichtszeit festgestellt werden, eine Information an die Schulen, und zwar entsprechend der bestehenden Regelung bei der LIDL-Vertriebsleitung, zusammengefasst einmal wöchentlich erfolgen. In diesen Fällen haben auch die Schulleiter die Möglichkeit, ihnen hierbei zustehende erzieherische bzw. pädagogische Maßnahmen zu ergreifen und mitzuhelfen, dass dieses Fehlverhalten, in welcher Form auch immer, zukünftig möglichst unterbleibt. 3. Der zuständige Schülersprecher erklärte sich ausdrücklich mit dieser Regelung einverstanden und sagte zu, auch bei den nächsten SV-Sitzungen eine entsprechende Information an die Schülerinnen und Schüler weiterzugeben. Ich bitte um Kenntnisnahme. Der Bürgermeister I.V. - Stolz - Anlage