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Antrag (Antrag bzgl. Umbaumaßnahmen an der Bushaltestelle "Nikolaus-Ehlen-Straße" in der Klosterstraße in E.- Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
31.08.2016
Erstellt
28.04.16, 16:56
Aktualisiert
21.06.16, 15:03
Antrag (Antrag bzgl. Umbaumaßnahmen an der Bushaltestelle "Nikolaus-Ehlen-Straße"  in der Klosterstraße in E.- Lechenich) Antrag (Antrag bzgl. Umbaumaßnahmen an der Bushaltestelle "Nikolaus-Ehlen-Straße"  in der Klosterstraße in E.- Lechenich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 172/2016 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 09.03.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Termin Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Bemerkungen 12.05.2016 beschließend 31.08.2016 beschließend Antrag bzgl. Umbaumaßnahmen an der Bushaltestelle "Nikolaus-Ehlen-Straße" in der Klosterstraße in E.- Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Anordnung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) unterliegt den gesetzlichen Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). Diese Richtlinie besagt, dass Fußgängerüberwege u.a. nur angelegt werden dürfen:  innerhalb geschlossener Ortschaften  nur dort, wo auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden ist. Der Standort der Bushaltestelle „Nikolaus-Ehlen-Straße“ befindet sich auf der Klosterstraße außerhalb der geschlossenen Ortschaft und ein Fußweg ist ausschließlich einseitig angelegt. Des Weiteren handelt es sich bei der Klosterstraße um eine Kreisstraße, so dass der Rhein-Erft-Kreis hier verantwortlicher Baulastträger ist. Damit die Haltestelle Richtung Erftstadt-Ahrem eine intensivere Ausleuchtung erfährt, wurde eine der vorhandenen Straßenlaternen auf der gegenüberliegenden Seite zwischenzeitlich mit einem stärkeren Leuchtkopf versehen. Im letzten Jahr wurde im Rahmen der Erstellung eines Maßnahmenkonzeptes der Stadt Erftstadt für den Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises eine Fahrgastzählung durchgeführt. Vor diesem Hintergrund liegen mir konkrete Zahlen zu Ein- und Ausstiegsverhalten an den einzelnen Haltestellen im Stadtgebiet vor. Nach Auswertung dieser Fahrgasterhebung zeigt die Haltestelle „NikolausEhlen-Straße“ in beiden Richtungen eine sehr schwache Auslastung auf. Im gesamten Tagesverlauf (6:00 Uhr bis 20:00 Uhr) wurden in Richtung Erftstadt-Ahrem 5 Einsteiger und 5 Aussteiger registriert. Die politischen Beschlüsse zur Prioritätenliste des barrierefreien Umbaus von Haltestellen berücksichtigen diese Haltestelle aufgrund des geringen Fahrgastaufkommens derzeit nicht. In Vertretung (Hallstein) -2-