Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung (Neubau eines dreigruppigen Kindergartens)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
91 kB
Datum
20.04.2015
Erstellt
15.04.15, 17:03
Aktualisiert
15.04.15, 17:03
Mitteilung (Neubau eines dreigruppigen Kindergartens)

öffnen download melden Dateigröße: 91 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 63 Az.: Es/Wo Jülich, 14.04.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 212/2015 Mitteilung Beratungsfolge Termin Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 16.04.2015 förderung und Stadtmarketing Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss TOP Ergebnisse 20.04.2015 Neubau eines dreigruppigen Kindergartens Anlg.: SD.Net Mitteilungstext: Die GIS Kreis Düren mbH hat einen Bauvorbescheid zur Errichtung eines dreigruppigen Kindergartens auf dem Grundstück des ehm. Kreisbahnhofes, Gemarkung Jülich, Flur 27, Flurstück 163 beantragt. Das Grundstück befindet sich auf dem entwidmeten Bahngelänge des ehem. Bahnhofs Jülich-Nord. Im Norden liegt das unbebaute Grundstück einer Bauunternehmung. Östlich grenzt eine Wegparzelle an, hinter der ein Palettenwerk ansässig ist. Westlich angrenzend befinden sich die Gärten der Wohnbebauung Merkatorstraße 23-29. Südlich liegt an der Merkatorstraße eine Senioreneinrichtung. Das betroffene Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Baugesetzbuch (BauGB), jedoch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile -. Da sich zur östlichen Seite ein Gewerbegebiet und zur westlichen Seite ein Wohngebiet anschließt, ist das betroffene Grundstück als sogenannte Gemengelage einzustufen. Wenn alle Träger öffentlicher Belange (insbesondere die Untere Immissionsschutzbehörde) eine positive Stellungnahme abgeben und die Erschließung durch das Eintragen von Baulasten gesichert wird, hat der Antragsteller einen Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheides.