Daten
Kommune
Jülich
Größe
91 kB
Datum
20.04.2015
Erstellt
15.04.15, 17:03
Aktualisiert
15.04.15, 17:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 63 Az.: Es/Wo
Jülich, 14.04.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 212/2015
Mitteilung
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 16.04.2015
förderung und Stadtmarketing
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
TOP
Ergebnisse
20.04.2015
Neubau eines dreigruppigen Kindergartens
Anlg.:
SD.Net
Mitteilungstext:
Die GIS Kreis Düren mbH hat einen Bauvorbescheid zur Errichtung eines dreigruppigen Kindergartens auf dem Grundstück des ehm. Kreisbahnhofes, Gemarkung Jülich, Flur 27, Flurstück 163 beantragt.
Das Grundstück befindet sich auf dem entwidmeten Bahngelänge des ehem. Bahnhofs Jülich-Nord.
Im Norden liegt das unbebaute Grundstück einer Bauunternehmung. Östlich grenzt eine Wegparzelle an, hinter der ein Palettenwerk ansässig ist. Westlich angrenzend befinden sich die Gärten der
Wohnbebauung Merkatorstraße 23-29. Südlich liegt an der Merkatorstraße eine Senioreneinrichtung.
Das betroffene Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne von §
30 Baugesetzbuch (BauGB), jedoch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles. Die
planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB – Zulässigkeit
von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile -.
Da sich zur östlichen Seite ein Gewerbegebiet und zur westlichen Seite ein Wohngebiet anschließt,
ist das betroffene Grundstück als sogenannte Gemengelage einzustufen.
Wenn alle Träger öffentlicher Belange (insbesondere die Untere Immissionsschutzbehörde) eine
positive Stellungnahme abgeben und die Erschließung durch das Eintragen von Baulasten gesichert
wird, hat der Antragsteller einen Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheides.