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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
219 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
01.12.16, 13:17
Aktualisiert
16.12.16, 13:16

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 17. Sitzung des Rates am 22.11.2016 im Rats- und Bürgersaal in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG. Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 18:00 Uhr 20:10 Uhr Anwesend sind unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian die Stadtverordneten 1. Bartels, Ulrich 2. Bell, Thomas Alfred 3. Borsch, Georg 4. Daniel, Jakob Edmund 5. Dibowski, Frank 6. Dürholt, Horst 7. Fuchs, Brigitte 8. Germann, Wolfgang 9. Grömping, Christian 10. Hoever, Willi 11. Jansen, Reiner Peter 12. Kirchner, Günter 13. Kohn, Tobias 14. Krauß, Harald 15. Kremer, Eberhard 16. Lamsfuß, Michael 17. Mehrens, Martin 18. Michalowski, Karl (ab 18:08 Uhr zu TOP 4 der öffentlichen Sitzung) 19. Milischewski, Christof 20. Müller, Ludger 21. Ohlert, Bernhard Chrysanthus 22. Pfennings, Ingo 23. Rosenberger, Bruno 24. Ruß, Helmut 25. Schmidt, Dr. Uwe 26. Schmitz, Anton 27. Schmitz, Josef 28. Schumacher, Wilfried 29. Terschanski, Frank 30. Zimmermann, André 31. Zwingmann, Claudia Entschuldigt fehlen: Terspecken, Sabine Von der Verwaltung sind anwesend: 1. Orth, Hans 2. Hochgürtel, Marita 3. Ley, Ulrich 4. Reidenbach, Kurt 5. Dederichs, Hans-Josef 6. Schulz, Erika 7. Schäfer, Hans Georg 8. Müller, Willi 9. Scheuren, Marliese 10. Schmitz, Rudolf 11. Seifert, Stefan 12. Stertenbrink, Silke 13. Liebing, Katrin 14. Dierichsweiler, Katharina gleichzeitig als Schriftführerin Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend: Frau Röder von der örtlichen Presse 2 Zuhörer I. Öffentliche Sitzung Zu Punkt 1. der Tagesordnung: Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit des Rates Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Zu Beginn der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind. Einstimmiger Beschluss zur Tagesordnung: Hier wirkt die Bürgermeisterin gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 i. V. m. § 48 Abs. 1 GO NRW nicht mit. Wegen der Dringlichkeit des Beratungspunktes wird die Tagesordnung wie folgt erweitert: T a g e s o r d n u n g: gem. §48, Abs. 1GO (Beschluss erforderlich) E r l ä u t e r u n g e n: TOP Bezeichnung II. Nichtöffentliche Sitzung 1. Austausch der Badewassersteuerung im eifelbad hier. Auftragsvergabe sind beigefügt liegen bereits vor werden nachgereicht x werden mündl. vorgetragen Nr. der Ratsdrucksache 701-X Der bisherige TOP 1 „Anfragen und Mitteilungen“ verschiebt sich entsprechend. Zu Punkt 2. der Tagesordnung: Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 27.09.2016 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Die Bürgermeisterin stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung nicht eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der Geschäftsordnung als genehmigt. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 22.11.2016 Seite 2 Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Fragestunde für Einwohner; Erläuterung: Hierzu wird auf § 18 der Geschäftsordnung verwiesen. Es werden keine Fragen an den Rat und die Bürgermeisterin gestellt. Zu Punkt 4. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 675-X Kindertagesstättenkonsens zwischen dem Kreis Euskirchen und den kreisangehörigen Kommunen Auf Anfrage des Stadtverordneten Bernhard Ohlert, CDU-Fraktion, warum § 3 Abs. 3 des Kindertagesstättenkonsens nicht eins zu eins in die Patronatserklärung mit aufgenommen worden sei, erläutert die Verwaltung, dass es sich bei der Patronatserklärung lediglich um einen Entwurf handele. Mit dem Kreis solle zunächst lediglich der Kindertagesstättenkonsens vereinbart werden. Eine Patronatserklärung wäre anschließend, jeweils auf das spezielle Objekt bezogen, zu erstellen. Hierin könnte dann eine dem § 3 Abs. 3 entsprechende Regelung aufgenommen werden. Der Stadtverordnete Bernhard Ohlert, CDU-Fraktion, bittet darum, im Protokoll aufzunehmen, dass die zukünftigen Patronatserklärungen immer entsprechend der Regelung des § 3 Abs. 3 des Kindertagesstättenkonsens angepasst werden. Die Verwaltung sagt zu, zukünftig so zu verfahren. Die Stadtverordnete Brigitte Fuchs, SPD-Fraktion, fragt nach, ob die Träger der Einrichtungen auch Fördermittel beantragen könnten und warum für die beiden Objekte „Altenbegegnungsstätte Iversheim“ und „Magische 12“ keine Fördergelder von Seiten der Stadt beantragt wurden. Die Verwaltung erläutert, dass es in beiden Fällen für die Stadt günstiger sei, das Mietmodell zu wählen, als Fördergelder zu beantragen. Der Stadtverordnete Harald Krauß, CDU-Fraktion, bittet die Verwaltung, eine entsprechende Vergleichsberechnung dem Rat zur Verfügung zu stellen. (Hinweis: Die Verwaltung wird eine schriftliche Mitteilung für den nichtöffentlichen Teil des Hauptund Finanzausschusses am 06.12.2016 fertigen.) Einstimmiger Beschluss: Es wird beschlossen, dem schriftlich fixierten Kindertagesstättenkonsens gemäß den Anlagen 1 und 2 zu dieser Ratsdrucksache zuzustimmen. Zu Punkt 5. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 566-X/Z-1 Bestellung von Mitgliedern für die Gesellschafterversammlung der NeT Einstimmiger Beschluss: Es wird beschlossen, folgende Mitglieder für die Gesellschafterversammlung der Nordeifel Tourismus (NeT) GmbH zu bestellen: Position Bürgermeisterin/Allgemeiner Vertreter Bürgermeisterin Niederschrift der Sitzung des Rates vom 22.11.2016 Stellvertretende Vertreter Allgemeiner Vertreter der Seite 3 Vertreter, gleichzeitig als Stimmführer/in Vertreter des Fachausschusses Mitarbeiter des zuständigen Fachamtes Sabine Preiser-Marian Ausschussvorsitzender Eberhard Kremer Amtsleiter Hans-Josef Dederichs Zu Punkt 6. der Tagesordnung: Bürgermeisterin Hans Orth Stv. Ausschussvorsitzender Bruno Rosenberger Stv. Amtsleiterin Silke Stertenbrink Ratsdrucksache-Nr.: 640-X Wassergebühren 2017; hier: 23. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982 Einstimmiger Beschluss: 1. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1 und 2 zu RD.-Nr. 640-X) zur 23. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982 ist vom Rat geprüft und gebilligt. 2. Die 23. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982 in der Fassung des als Anlage 3 zu RD.-Nr.640X vorliegenden Entwurfs (Anlage 1 der Originalniederschrift) wird beschlossen. Zu Punkt 7. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 654-X bis Z-1 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel hier: a) 41. Änderungssatzung b) Gebührenkalkulation 2017 Einstimmiger Beschluss: a) 41. Änderungssatzung Die 41. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.07.1981 wird in der Fassung des als Anlage 2 zu dieser RD vorliegenden Entwurfes (Anlage 2 der Originalniederschrift) beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. b) Gebührenkalkulation 2017 Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 (Anlage 1) ist vom Rat geprüft und gebilligt. Zu Punkt 8. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 657-X 12. Änderungssatzung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) hier: a) Anpassung an das geänderte LWG NRW b) Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2017 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 22.11.2016 Seite 4 Beschluss mit 24 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen: Die Gebührenkalkulation 2017 (Anlage 2 zur RD 657-X) über die Gebühren zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist geprüft und gebilligt. Die 12. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben) vom 31.10.2006 wird in der Fassung des als Anlage 3 zu dieser RD vorliegenden Entwurfes (Anlage 3 der Originalniederschrift) beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Zu Punkt 9. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 646-X/Z-1 Erlass der Wirtschaftspläne 2017 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasser und Abwasser hier: Feststellung Einstimmiger Beschluss: Die Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasser und Abwasser für das Jahr 2017 werden wie folgt festgestellt: I. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Wasser 1. a) b) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen 2.537.000 € 2.537.000 € Vermögensplan Erträge Aufwendungen 1.517.730 € 1.517.730 € 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2017 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 786.730 € festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.020.000 € festgesetzt. II. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Abwasser 1. a) b) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen 6.089.000 € 6.089.000 € Vermögensplan Erträge Aufwendungen 6.649.000 € 6.649.000 € 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2017 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 4.258.000 € festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 180.000 € festgesetzt. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 22.11.2016 Seite 5 Zu Punkt 10. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 612-X Erlass des Wirtschaftsplanes 2017 des Forstbetriebes der Stadt Bad Münstereifel Einstimmiger Beschluss: Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel" für das Wirtschaftsjahr 2017 wird gemäß § 4 b) EigVO NRW wie folgt festgestellt 1 a) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen 1.495.301 € 1.495.301 € b) Vermögensplan Einnahmen Ausgaben 406.500 € 406.500 € 2 Kredite werden nicht veranschlagt. 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2017 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 258.264 € festgesetzt. Zu Punkt 11. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 673-X Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus; hier: Beteiligung der Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin weist zu Beginn der Beratung darauf hin, dass es in diesem Punkt sicher noch viel Beratungs- und Klärungsbedarf geben werde. Um aber die Antragsfrist zu wahren, schlägt sie vor, den erforderlichen Antrag jetzt zu stellen aber den Ansatz zu sperren, bis endgültig über die Maßnahme entschieden ist. Ein Teil der Stadtverordneten ist bereit, wie von der Bürgermeisterin vorgeschlagen, zu verfahren. Sie machen aber deutlich, dass die heutige Entscheidung lediglich für die Antragstellung gilt und später in den zuständigen Ausschüssen noch weiter beraten werden müsse. Die heutige Entscheidung sei nicht endgültig und dürfe nicht zum späteren Handeln verpflichten. Es müsse möglich sein, dass der Rat sich, nach entsprechender eingehender Beratung, trotz Beantragung und etwaiger Bewilligung der Fördergelder später auch noch gegen die Umsetzung der Maßnahme entscheiden könne. Die Stadtverordneten Thomas Bell, Die Linke, Edmund Daniel, UWV-Fraktion, Harald Krauß, CDUFraktion und auch Karl Michalowski und Eberhard Kremer, SPD-Fraktion sprechen sich gegen die Maßnahme und eine Antragsstellung aus. Die Bürgermeisterin erklärt nochmals deutlich, dass es sich um ein touristisches, nationales ProNiederschrift der Sitzung des Rates vom 22.11.2016 Seite 6 jekt handele und man die Fördergelder nicht in Anspruch nehmen müsse, für den Fall, dass man sich später anders entscheide. Beschluss mit 21 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Schaffung einer barrierefreien Anbindung des Kurgartens Wallgraben an die Kernstadt Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ zu beantragen. 2. Es wird beschlossen, den erforderlichen kommunalen Eigenanteil (10 %) in Höhe von insgesamt 295.000,00 € in den Jahren 2018 (35.000,00 €), 2019 (140.000,00 €) und 2020 (120.000,00 €) investiv bereitzustellen. Zu Punkt 12. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 664-X 30. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung in der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 Einstimmiger Beschluss: 30. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 1. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur 30. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 wurde vom Rat geprüft und gebilligt. 2. Die 30. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 wird in der Fassung des als Anlage 1 (Anlage 4 der Originalniederschrift) zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Zu Punkt 13. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 666-X 19. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel; Satzungsentwurf Einstimmiger Beschluss: 19. Satzung zur Änderung der Satzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel 1. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur 19. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wurde vom Rat geprüft und gebilligt. 2. Die 19. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des als Anlage 1(Anlage 5 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 22.11.2016 Seite 7 der Originalniederschrift) zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Zu Punkt 14. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 667-X Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b Umsatzsteuergesetz -UStG) hier: Optionserklärung zur vorübergehenden weiteren Anwendung der alten Rechtslage (§ 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung) Einstimmiger Beschluss: Der Rat der Stadt Bad Münstereifel beschließt, für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 auszuführenden Leistungen der Stadt Bad Münstereifel weiterhin den § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung anzuwenden. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine entsprechende Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 UStG mit dem Widerrufsvorbehalt gegenüber dem Finanzamt Euskirchen bis zum 31.12.2016 abzugeben. Zu Punkt 15 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 623-X/Z-1 bis Z-2 Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept bis 2025 hier: 1. Veränderungsliste hier: 2. Veränderungsliste, Fortschreibung bis 2025 und Beschlussfassung Die Verwaltung erklärt zum Produkt V084241 „Sport- und Mehrzweckhallen und Sportplätze einschl. Sportlerheime“, Maßnahme I 4242009 „Sportplatz Schönau“ (Einzahlung: 376.000,00 €; Auszahlung: 470.000,00 €), dass diese Maßnahme noch irrtümlich im Haushaltsplan enthalten sei und gestrichen werden müsse. Es seien im lfd. Haushaltsjahr keine Fördermittel erreichbar gewesen und demzufolge die „kleine Instandsetzung“ im Sommer 2016 bereits erfolgt. Der Stadtverordnete Anton Schmitz, SPD-Fraktion, beantragt nachfolgende Sperrvermerke im Haushalt aufzunehmen: Zu Produkt 053151 (Entwurf S. 250) – Unterkünfte, Einrichtungen, Rentenberatung und Wohngeld Ansatz in Höhe von 50.000,00 € für den Sicherheitsdienst in den Asylunterkünften Zu Produkt 063651 ( Entwurf S.257) – Tageseinrichtungen für Kinder Ansatz in Höhe von 70.000,00 € für die Dacheindeckung des Kindergartens Hohn Zu Produkt 063611 (Entwurf S. 263) – Jugendbegegnungsstätten u. öffentliche Spielplätze Da der Jugendtreff in Arloff seit August 2016 nicht mehr existiert, soll bei dem Konto 543100 – Sachaufwendungen- ein Ansatz in Höhe von 5.000,00 € gesperrt werden. Zu Produkt 084241 (Entwurf S. 274) – Sport- und Mehrzweckhallen und Sportplätze einschl. Sportlerheime Ansatz in Höhe von 40.000,00 € für die Sanierung des Sportplatzes in Arloff Niederschrift der Sitzung des Rates vom 22.11.2016 Seite 8 Zu Produkt 095111 ( Entwurf S. 289) – Räumliche Planung, städtebauliche Verträge Beim Konto 542902 – rechtl. Beratung- soll für die Parkdecks „Große Bleiche“ und „Feuerwehr“ ein Ansatz in Höhe von 25.000,00 € gesperrt werden. Beim Konto 542950 - Planung Parkdeck „Feuerwehr Bad Münstereifel“ sollen 217.000,00 € gesperrt werden. Zu Produkt 125451 (Entwurf S. 318) – Straßenreinigung und Winterdienst Im investiven Bereich ein Ansatz von 100.000,00 € für die Anschaffung einer Kehrmaschine Zusätzlich zu den vorgetragenen Sperren soll die Verwaltung eine Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge auf Wirtschaftswegen prüfen. Die Bürgermeisterin schlägt vor, zunächst über den Antrag (Sperrvermerke) des Stadtverordneten Anton Schmitz, SPD-Fraktion, abzustimmen, dann die Haushaltsreden vorzutragen und anschließend den Beschlussvorschlag zur Haushaltssatzung insgesamt zur Abstimmung zu bringen. Die Stadtverordneten sind mit dieser Verfahrensweise einverstanden. Beschluss bei 1 Enthaltung: Die von Herrn Stadtverordneten Anton Schmitz, SPD-Fraktion, vorgetragenen Sperrvermerke werden beschlossen und in den Haushalt 2017 aufgenommen. Im Anschluss an die Beschlussfassung tragen die einzelnen Fraktionsvorsitzenden und Herr Stadtverordneter Thomas Bell, Die Linke, ihre Haushaltsreden vor. Die Haushaltsreden sind in der Reihenfolge, in der sie vorgetragen werden, als Anlagen der Niederschrift beigefügt. Von Herrn Thomas Bell liegt keine schriftliche Haushaltsrede vor. Es gilt das gesprochene Wort. Bernhard Ohlert, CDU- Fraktion (Anlage 1) Anton Schmitz, SPD-Fraktion (Anlage 2) Edmund Daniel, UWV-Fraktion (Anlage 3) Günter Kirchner, FDP-Fraktion (Anlage 4) Georg Borsch, Bündnis 90/Die Grünen (Anlage 5) Im Anschluss an die Haushaltsreden stellt die Bürgermeisterin den Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Beschluss mit 25 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen: Die Haushaltssatzung der Stadt Bad Münstereifel für das Haushaltsjahr 2017 mit den gesetzlichen Anlagen einschl. Haushaltssicherungskonzept bis 2025 wird auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs in der Fassung der 2. Veränderungsliste, nach Maßgabe der noch vorliegenden Veränderungen, beschlossen. Zu Punkt 16. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 645-X/Z-1 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 22.11.2016 Seite 9 Der Stadtverordnete Günter Kirchner, FDP-Fraktion, teilt mit, dass seine Fraktion dem Stellenplan zustimmen würde, diese aber in einem Punkt bisher von anderen Voraussetzungen ausgegangen sei und somit noch Beratungsbedarf habe. Er beantragt daher, die Beratung über den Stellenplan in den nächsten Rat zu verschieben. Da der Stellenplan zwar nicht Teil des Haushalts, aber eine Anlage zum Haushalt 2017 ist, könnte eine getrennte Abgabe der Unterlagen evtl. zu einer Verzögerung der Genehmigung des Haushaltes führen. Es wäre günstiger Haushalt und Stellenplan gemeinsam bis zum 30.11.2016 beim Kreis vorzulegen, so die Erläuterung der Verwaltung. Die Stadtverordnete Brigitte Fuchs, SPD-Fraktion, fragt an, ob der Stellenplan nicht im nichtöffentlichen Teil beraten werden könnte, da sich ihr Beratungsbedarf auf eine spezielle Personalfrage beziehe. Der Stadtverordnete Bernhard Ohlert, CDU-Fraktion, schlägt ebenfalls vor, im nichtöffentlichen Teil zu beraten, um so eine evtl. Verzögerung der Genehmigung zu vermeiden. Der Stadtverordnete Günter Kirchner, FDP-Fraktion, ist mit dieser Verfahrensweise einverstanden und zieht seinen Antrag auf Vertagung wieder zurück. Die Bürgermeisterin erklärt daraufhin, dass die Beratung des Stellenplanes an dieser Stelle unterbrochen und im nichtöffentlichen Teil weitergeführt werde. Für die Beschlussfassung werde die Öffentlichkeit der Sitzung wieder hergestellt. Zu Punkt 17. der Tagesordnung: Anfragen und Mitteilungen Es liegen zwei Mitteilungen der Verwaltung vor. Es werden keine Anfragen gestellt. Zu Punkt 17.1 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 665-X Haushalt 2016 hier: Bericht zum 30.09.2016 im Rahmen des Finanzcontrollings Zu Punkt 17.2 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 663-X Terminplan für die Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse für das Jahr 2017 Da verschiedene Stadtverordnete noch Fragen zum Sitzungsplan haben, setzt die Bürgermeisterin die Geschäftsordnung vorübergehend außer Kraft. Der Stadtverordnete Bernhard Ohlert, CDU-Fraktion, weist darauf hin, dass in diesem Jahr die erste Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses sehr lang war und fragt an, ob im Bedarfsfall im kommenden Jahr auch schon eine Sitzung im Januar oder Februar stattfinden könne. Der Stadtverordnete Anton Schmitz, SPD-Fraktion, unterstützt die Ansicht von Herrn Ohlert. Auch er ist der Meinung, dass es problematisch werden könnte, wenn man bis März mit der ersten Sitzung warte. Die Verwaltung weist darauf hin, dass auch bereits Bedenken von Herrn Stadtverordneten Dr. Uwe Schmidt, UWV-Fraktion, bzgl. der Termine des Betriebsausschusses Forstbetrieb geäußert wurNiederschrift der Sitzung des Rates vom 22.11.2016 Seite 10 den und die Verwaltung den Termin 10. Mai 2017 als weiteren Termin für diesen Ausschuss ergänzen werde, der bei Bedarf in Anspruch genommen werden kann. Ebenso sagt die Verwaltung zu, dass im Bedarfsfalle weitere Sitzungstermine anberaumt werden. Die Bürgermeisterin setzt die Geschäftsordnung wieder in Kraft. III. Öffentliche Sitzung Zu Punkt 18. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 645-X/Z-1 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 RD-Nr. 645-X/Z-1 (s. hierzu TOP 16 der öffentlichen Sitzung und TOP 1 der nichtöffentlichen Sitzung) Nachdem die Öffentlichkeit wieder hergestellt ist, stellt die Bürgermeisterin den Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Beschluss mit 27 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 4 Enthaltungen: Es wird beschlossen, den beigefügten Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2017 gemäß § 80 Gemeindeordnung NW in Verbindung mit § 8 der Gemeindehaushaltsverordnung festzusetzen. Um 20:10 Uhr erklärt die Vorsitzende die Sitzung für beendet. _________________________ Bürgermeisterin (Sabine Preiser-Marian) Niederschrift der Sitzung des Rates vom 22.11.2016 _________________________ Schriftführerin (Katharina Dierichsweiler) Seite 11