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Beschlusstext (Erlass der Wirtschaftspläne 2017 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasser und Abwasser hier: Feststellung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
79 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
01.12.16, 13:17
Aktualisiert
01.12.16, 13:17
Beschlusstext (Erlass der Wirtschaftspläne 2017 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasser und Abwasser
hier: Feststellung) Beschlusstext (Erlass der Wirtschaftspläne 2017 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasser und Abwasser
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Bad Münstereifel, 28.11.2016 Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin BESCHLUSS aus der 17. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 22.11.2016 Zu Punkt 9. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 646-X/Z-1 Erlass der Wirtschaftspläne 2017 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasser und Abwasser hier: Feststellung Einstimmiger Beschluss: Die Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasser und Abwasser für das Jahr 2017 werden wie folgt festgestellt: I. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Wasser 1. a) b) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen 2.537.000 € 2.537.000 € Vermögensplan Erträge Aufwendungen 1.517.730 € 1.517.730 € 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2017 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 786.730 € festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.020.000 € festgesetzt. II. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Abwasser 1. a) b) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen 6.089.000 € 6.089.000 € Vermögensplan Erträge Aufwendungen 6.649.000 € 6.649.000 € 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2017 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 4.258.000 € festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 180.000 € festgesetzt. Beschluss der Sitzung des Rates vom 22.11.2016 Seite 2