Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
11 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
01.12.16, 13:17
Aktualisiert
01.12.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 28.11.2016
Stadt Bad Münstereifel
Die Bürgermeisterin
BESCHLUSS
aus der 17. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 22.11.2016
Zu Punkt 14. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 667-X
Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts
(§ 2b
Umsatzsteuergesetz -UStG)
hier: Optionserklärung zur vorübergehenden weiteren Anwendung der alten Rechtslage (§ 2 Abs. 3
UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung)
Einstimmiger Beschluss:
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel beschließt, für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und
vor dem 01. Januar 2021 auszuführenden Leistungen der Stadt Bad Münstereifel weiterhin den §
2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung anzuwenden. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine entsprechende Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22
UStG mit dem Widerrufsvorbehalt gegenüber dem Finanzamt Euskirchen bis zum 31.12.2016 abzugeben.