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Beschlusstext (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ohlerath für einen Bereich südlich der Hoffmannstraße (Ergänzungssatzung) hier: Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
13.04.17, 13:16
Aktualisiert
13.04.17, 13:16
Beschlusstext (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ohlerath für einen Bereich südlich der Hoffmannstraße (Ergänzungssatzung)
hier: Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss)

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Bad Münstereifel, 11.04.2017 Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin BESCHLUSS aus der 15. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom Dienstag, den 14.03.2017 Zu Punkt 10. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 761-X Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ohlerath für einen Bereich südlich der Hoffmannstraße (Ergänzungssatzung) hier: Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss Die Abwägungsbeschlüsse als Empfehlungsbeschlüsse erfolgen einstimmig. Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: 1. Über die anlässlich der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit liegen nicht vor. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL.I.S.2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der z. Zt. gültigen Fassung wird die Erweiterungssatzung für die Ortslage Ohlerath, für einen Bereich südlich der Hoffmannstraße beschlossen. 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Rechtskraft der Satzung herbeizuführen.