Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu a)
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über
die während der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg
eingegangenen Anregungen (lfd. Nr. 1 – 5) eine Abwägung durchzuführen und einzeln
Beschlüsse zu fassen. Über nach der Sitzung eingegangene Stellungnahmen empfiehlt der
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg ohne Vorberatung
im Fachausschuss zu entscheiden.
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-204/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
12.04.2005
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg
-Anbindung der Rupperburg an die L 361 na) Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 06.07.2004 den Auslegungsbeschluss gem. §
3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I
2141, ber. 1998 I S. 137/BGBL. III 213-1), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom
23.07.2002 (BGBL. I S. 2850) für den Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg gefasst und beschlossen
die Planung nebst Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 48a/Bedburg betrifft einen Teilbereich zwischen
der Straße Rupperburg – Ortsausgang Bedburg Broich- und der rekultivierten Fläche des
Tagebaus Fortuna-Garsdorf im Bereich der Landestraße 361 n (neu).
Wesentliches Planungsziel dieses Bebauungsplanes ist die
•
•
•
Anbindung der Rupperburg an die L 361 n und daraus resultierend die Entlastung
der Kölner Straße
Schaffung einer zusätzlichen Anbindung von Bedburg Broich an die L 361 n zur
weiteren Entlastung der Innenstadt
Ableitung der Ziel- und Quellverkehre in und aus dem Ortsteil Broich durch Planung
einer T-Anbindung an die Rupperburg
Nach einer abschließenden Abstimmung der Planung mit dem Träger der Straßenbaulast konnte
das Verfahren eingeleitet werden. Nach ortsüblicher öffentlicher Bekanntmachung sowie
Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches hat der
Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg daher (die Frist läuft noch über den Termin der Sitzung hinaus)
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nebst Begründung in der Zeit vom 09. März 2005 bis zum 13. April 2005
einschließlich öffentlich ausgelegen.
Bislang sind die in der beigefügten Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen zum Verfahren
vorgetragen worden. Da die Frist jedoch noch nicht abgelaufen ist und bis zum Tag nach der
Sitzung terminiert wurde, sind noch weitere Stellungnahmen zu erwarten. Im Bürger- und
Ratsinformationssystem SD-Office werden diese daher nach Eingang weiter eingepflegt und nebst
ggfs. erforderlich werdendem Abwägungsvorschlag nachgereicht.
Eine abschließende Empfehlung kann im Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung zwar nicht
erfolgen, die Verwaltung schlägt jedoch vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, ohne
abschließende Vorberatung im Fachausschuss die Beschlüsse zu a) und b) zu fassen. Hierdurch
kann eine nicht unerhebliche zeitliche Verzögerung der Planung und damit die Umsetzung der
Maßnahmen durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW vermieden werden.
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister