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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg-Anbindung der Rupperburg an die L 361 n-a) Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungenb) Empfehlung für den Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg-Anbindung der Rupperburg an die L 361 n-a) Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungenb) Empfehlung für den Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg-Anbindung der Rupperburg an die L 361 n-a) Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungenb) Empfehlung für den Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die während der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg eingegangenen Anregungen (lfd. Nr. 1 – 5) eine Abwägung durchzuführen und einzeln Beschlüsse zu fassen. Über nach der Sitzung eingegangene Stellungnahmen empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg ohne Vorberatung im Fachausschuss zu entscheiden. STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-204/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 12.04.2005 Betreff: Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg -Anbindung der Rupperburg an die L 361 na) Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 06.07.2004 den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I 2141, ber. 1998 I S. 137/BGBL. III 213-1), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23.07.2002 (BGBL. I S. 2850) für den Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg gefasst und beschlossen die Planung nebst Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 48a/Bedburg betrifft einen Teilbereich zwischen der Straße Rupperburg – Ortsausgang Bedburg Broich- und der rekultivierten Fläche des Tagebaus Fortuna-Garsdorf im Bereich der Landestraße 361 n (neu). Wesentliches Planungsziel dieses Bebauungsplanes ist die • • • Anbindung der Rupperburg an die L 361 n und daraus resultierend die Entlastung der Kölner Straße Schaffung einer zusätzlichen Anbindung von Bedburg Broich an die L 361 n zur weiteren Entlastung der Innenstadt Ableitung der Ziel- und Quellverkehre in und aus dem Ortsteil Broich durch Planung einer T-Anbindung an die Rupperburg Nach einer abschließenden Abstimmung der Planung mit dem Träger der Straßenbaulast konnte das Verfahren eingeleitet werden. Nach ortsüblicher öffentlicher Bekanntmachung sowie Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches hat der Bebauungsplan Nr. 48a/Bedburg daher (die Frist läuft noch über den Termin der Sitzung hinaus) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nebst Begründung in der Zeit vom 09. März 2005 bis zum 13. April 2005 einschließlich öffentlich ausgelegen. Bislang sind die in der beigefügten Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen zum Verfahren vorgetragen worden. Da die Frist jedoch noch nicht abgelaufen ist und bis zum Tag nach der Sitzung terminiert wurde, sind noch weitere Stellungnahmen zu erwarten. Im Bürger- und Ratsinformationssystem SD-Office werden diese daher nach Eingang weiter eingepflegt und nebst ggfs. erforderlich werdendem Abwägungsvorschlag nachgereicht. Eine abschließende Empfehlung kann im Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung zwar nicht erfolgen, die Verwaltung schlägt jedoch vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, ohne abschließende Vorberatung im Fachausschuss die Beschlüsse zu a) und b) zu fassen. Hierdurch kann eine nicht unerhebliche zeitliche Verzögerung der Planung und damit die Umsetzung der Maßnahmen durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW vermieden werden. 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister