Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
165 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
12.04.17, 10:40
Aktualisiert
12.04.17, 10:40
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NIEDERSCHRIFT
über die 19. Sitzung des Rates am 28.03.2017 im Rats- und Bürgersaal in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG.
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
18:00 Uhr
19:33 Uhr
Anwesend sind unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian die Stadtverordneten
1. Bartels, Ulrich
2. Bell, Thomas Alfred
3. Borsch, Georg (ab 18:01 Uhr zu TOP 4)
4. Daniel, Jakob Edmund
5. Dibowski, Frank
6. Dürholt, Horst
7. Fuchs, Brigitte
8. Germann, Wolfgang
9. Grömping, Christian
10. Hoever, Willi
11. Jansen, Reiner Peter
12. Kirchner, Günter
13. Kohn, Tobias
14. Krauß, Harald
15. Kremer, Eberhard
16. Lamsfuß, Michael
17. Mehrens, Martin
18. Michalowski, Karl
19. Müller, Ludger
20. Ohlert, Bernhard Chrysanthus
21. Pfennings, Ingo
22. Rosenberger, Bruno
23. Ruß, Helmut
24. Schmidt, Dr. Uwe
25. Schmitz, Anton
26. Schmitz, Josef
27. Schumacher, Wilfried
28. Terschanski, Frank
29. Terspecken, Sabine
30. Zimmermann, André
Entschuldigt fehlen:
Milischewski, Christof
Zwingmann, Claudia
Von der Verwaltung sind anwesend:
1. Orth, Hans
2. Hochgürtel, Marita
3. Ley; Ulrich
4. Reidenbach, Kurt
5. Dederichs, Hans-Josef
6. Schulz, Erika
7. Schäfer, Hans Georg
8. Scheuren, Marliese
9. Seifert, Stefan
10. Weber, Willi
11. Schürgens, Bernd
12. Dierichsweiler, Katharina
Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend:
Frau Röder von der örtlichen Presse
4 Zuhörer (Bewerber Schiedsperson)
I.
Öffentliche Sitzung
Zu Punkt 1. der Tagesordnung:
Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen
Einladung und Beschlussfähigkeit des Rates Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Zu Beginn der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind.
Zu Punkt 2. der Tagesordnung:
Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des
Rates vom 13.12.2016 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Die Bürgermeisterin stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung
nicht eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der
Geschäftsordnung als genehmigt.
Zu Punkt 3. der Tagesordnung:
Fragestunde für Einwohner;
Erläuterung: Hierzu wird auf § 18 der Geschäftsordnung verwiesen.
Es werden keine Fragen an den Rat und die Bürgermeisterin gestellt.
Zu Punkt 4. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 743-X
Bestellung des allgemeinen Vertreters der Bürgermeisterin und weiterer Vertreter
Der Stadtverordnete Anton Schmitz, SPD-Fraktion, stellt klar, dass seine Fraktion nach wie vor
einen Beigeordneten vorziehe.
Beschluss mit 23 Ja- und 8 Nein-Stimmen:
1. Gemäß § 68 Abs. 1 GO NRW wird Stadtverwaltungsrat Ulrich Ley mit dem Ausscheiden von
Stadtverwaltungsdirektor Hans Orth zum allgemeinen Vertreter der Bürgermeisterin bestellt.
2. Gemäß § 68 Abs. 1 GO NRW wird mit dem Ausscheiden von Herrn Orth Stadtverwaltungsrat
Kurt Reidenbach zum dritten Vertreter bestellt.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 28.03.2017
Seite 2
Zu Punkt 5. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 709-X bis Z-1
Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung
hier: Änderung der Entschädigungsverordnung
hier: Antrag des Stadtverordneten Thomas Bell, Die Linke
Den Stadtverordneten ist bewusst, dass man ein gewisses Restrisiko eingeht, wenn alle Ausschüsse von der Regelung des § 46 Satz 1 Nr. 2 GO NRW ausgenommen werden. Da es aber
keine eindeutige gesetzliche Regelung gibt, soll zunächst so entschieden werden.
Beschluss mit 30 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung:
Der Stadtrat beschließt, auf die Ausstattung von Ausschussvorsitzenden mit einer zusätzlichen
Aufwandsentschädigung zu verzichten.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung vorzubereiten.
Zu Punkt 6. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 767-X bis Z-1
5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel
Einstimmiger Beschluss:
Die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.1997 wird in
der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs (= Anlage A der
Originalniederschrift) beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu Punkt 7. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 228-X/Z-2
Energiewirtschaftliche Betätigung der Stadt;
hier: Erhöhung der Gesellschaftsanteile an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG
Beschluss mit 23 Ja- und 7 Nein-Stimmen sowie 1 Enthaltung:
a)
Auf der Grundlage des Konsortialvertrages zwischen dem Kreis Euskirchen und der Innogy
SE (vormals: RWE Deutschland AG) sowie der Gesellschaftsverträge der Energie Rur-Erft
GmbH & Co. KG und der Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH stimmt der Rat der Stadt
Bad Münstereifel einer Erweiterung der Beteiligung wie folgt zu:
aa) Erwerb eines weiteren Kommanditanteils an der „Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG“ in
Höhe von 4 % (= 613.500,00 €) zzgl. der Erwerbsnebenkosten vom Kreis Euskirchen und
der Innogy SE zu jeweils gleichen Teilen und
ab) Erwerb eines weiteren Gesellschaftsanteils an der Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH
in Höhe von 4 % ( 40 Geschäftsanteile à 25,00 € = 1.000,00 €) zzgl. der Erwerbsnebenkosten vom Kreis Euskirchen und der Innogy SE zu jeweils gleichen Teilen.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 28.03.2017
Seite 3
b)
Es wird beschlossen, hierzu die Haushaltssperre beim Produkt V166121, Kto. 784300, aufzuheben.
c)
Der Mittelbedarf in Höhe von insgesamt 622.000,00 € ist in Höhe von 90.000,00 € überplanmäßig durch Inanspruchnahme erhaltener Anzahlungen aus der Investitionspauschale
(IVP) zu decken.
d)
Diese Ratsentscheidung ist gemäß § 115 GO NRW unverzüglich, spätestens sechs Wochen vor dem Beginn ihres Vollzugs, der Aufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung Köln
anzuzeigen.
Zu Punkt 8. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 769-X
Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-)
Standorte gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW
Einstimmiger Beschluss:
Es wird beschlossen, in Anwendung des § 46 Abs. 3 SchulG NRW in den städtischen Grundschulen im Schuljahr 2017 / 2018 insgesamt 12 Eingangsklassen zu bilden. Diese Eingangsklassen
werden auf folgende Schulstandorte verteilt:
KGS Arloff
GGS Bad Münstereifel
KGV Höhengebiet,
Teilstandort Mutscheid
KGV Höhengebiet,
Teilstandort Houverath
2
3
4
3
Zu Punkt 9. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 648-X/Z-2
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an
Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel - Beschluss
Beschluss mit 30 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:
Die beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an
Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (= Anlage B der Originalniederschrift)
wird beschlossen.
Zu Punkt 10. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 234-X/Z-2
Kastrationspflicht für Katzen;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.02.2015 - Sachstandsbericht
Nach kontroverser Diskussion ist die Mehrheit der Stadtverordneten der Ansicht, dass eine Verordnung, die man nicht durchsetzen und deren Befolgung man nicht kontrollieren kann, wenig Sinn
macht und eher kontraproduktiv ist.
Beschluss mit 25 Ja- und 3 Nein-Stimmen sowie 3 Enthaltungen:
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 28.03.2017
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Von der Einführung der beantragten Katzenkastrationspflicht wird weiterhin abgesehen.
Die bisherigen gemeinsam durchgeführten Maßnahmen werden beibehalten.
Der HH-Ansatz für ordnungsbehördliche Maßnahmen soll ab 2018 um 1.000,-€, von 2.500,-€ auf
3.500,-€, zum Zwecke der stärkeren Unterstützung der TSVe bei Katzenkastrationen erhöht werden.
Zu Punkt 11. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 729-X
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe;
hier: Notarkosten für die Beurkundung und Abwicklung der Übertragung der Immobilie Bendenweg
54 (neuer Bauhof).
Einstimmiger Beschluss:
Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 16.870,85 € bei dem Produkt I 1134019, Sachkonto
785100, wird genehmigt. Die Deckung erfolgt über eine Entnahme aus der Investitionspauschale
(IVP).
Zu Punkt 12. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 762-X
29. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Ohlerath - Hoffmannstraße
hier: Abwägungsbeschlüsse und abschließender Beschluss
Die Bürgermeisterin lässt zunächst über die Abwägungsbeschlüsse beschließen.
Die Abwägungsbeschlüsse (= Anlage 1 der Originalniederschrift) erfolgen alle mit 30 JaStimmen und 1 Enthaltung.
Beschluss mit 30 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:
1. Zu den in den Verfahren gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB liegen nicht vor.
2. Die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Ohlerath – Hoffmannstraße –
wird abschließend beschlossen.
3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Rechtskraft der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Ohlerath – Hoffmannstraße –(= Anlage C der Originalniederschrift)
herbeizuführen.
Zu Punkt 13. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 761-X
Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil Ohlerath für einen Bereich südlich der Hoffmannstraße (Ergänzungssatzung)
hier: Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss
Auch hier wird zunächst über die Abwägungsbeschlüsse abgestimmt.
Die Abwägungsbeschlüsse(= Anlage 2 der Originalniederschrift) erfolgen mit 30 JaNiederschrift der Sitzung des Rates vom 28.03.2017
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Stimmen und 1 Enthaltung.
Beschluss mit 30 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:
1. Über die anlässlich der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit liegen nicht vor.
2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBL.I.S.2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der z. Zt. gültigen Fassung wird die Erweiterungssatzung für die Ortslage Ohlerath, für einen Bereich südlich der Hoffmannstraße (= Anlage D der Originalniederschrift) beschlossen.
3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Rechtskraft der Satzung herbeizuführen.
Zu Punkt 14. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 750-X
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Houverath-Mühlenberg";
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss
Wieder werden zunächst die Abwägungsbeschlüsse gefasst.
Die Abwägungsbeschlüsse (= Anlage 3 der Originalniederschrift) erfolgen mit 30 JaStimmen und 1 Enthaltung.
Beschluss mit 30 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:
1.
2.
3.
Zu den im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten
Abwägungsbeschlüsse gefasst.
Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Houverath-Mühlenberg“ (= Anlage E der Originalniederschrift) in der
vorliegenden Form nebst Begründung als Satzung beschlossen.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Rechtskraft der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 24 „Houverath-Mühlenberg“ herbeizuführen.
Zu Punkt 15. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 731-X
Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2015 des Forstbetriebes der Stadt Bad Münstereifel
Einstimmiger Beschluss:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2015 des Forstbetriebes der Stadt Bad
Münstereifel, werden unter dem Vorbehalt der späteren Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt
festgestellt.
Nach Abführung der EUR 350.000,00 aus dem laufenden Jahresüberschuss an die Stadt verbleibt
ein Überschuss von EUR 199.858,06, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 28.03.2017
Seite 6
Zu Punkt 16. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 708-X bis Z-1
Gesamtabschluss 2015
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW
Einstimmiger Beschluss:
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 einschl. Anlagen wird zur weiteren Prüfung in den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Zu Punkt 17. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 768-X
Jahresabschluss 2016
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
Einstimmiger Beschluss:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 wird zur weiteren Prüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Zu Punkt 18. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 623-X/Z-3
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept bis 2025
hier: Haushaltsverfügung des Landrates des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 29.12.2016
Einstimmiger Beschluss:
Die Ausführungen der Verwaltung und die Verfügung des Landrates werden zur Kenntnis genommen.
Zu Punkt 19. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 771-X
Wiederwahl einer Schiedsperson
Der Stadtverordnete Anton Schmitz, SPD-Fraktion, rückt vom Beratungstisch ab. Er wirkt bei der
Beratung und Beschlussfassung wegen Befangenheit nicht mit.
Einstimmiger Beschluss:
Herr Anton Schmitz wird für den Schiedsamtsbezirk Bad Münstereifel II zur Schiedsperson und für
den Schiedsamtsbezirk Bad Münstereifel I zur stellvertretenden Schiedsperson für die Dauer von 5
Jahren wiedergewählt.
Zu Punkt 20. der Tagesordnung:
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 28.03.2017
Ratsdrucksache-Nr.: 772-X
Seite 7
Neuwahl einer Schiedsperson
hier: Vorstellung der Bewerber
Der Stadtverordnete Anton Schmitz, SPD-Fraktion, nimmt wieder am Beratungstisch Platz.
Die Bürgermeisterin erläutert den Ablauf der anstehenden Vorstellung der Bewerber. Sie weist
darauf hin, dass zwei Bewerber zwischenzeitlich ihre Bewerbung zurückgezogen haben und somit
vier Bewerber übrig bleiben.
Die Bürgermeisterin bittet die Bewerber solange den Sitzungsaal zu verlassen, bis sie selbst aufgerufen werden, um sich dem Rat vorzustellen. Die Vorstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge.
1) Winfried Münch
2) Ferdinand Reinhardt
3) Klaus Schneider
4) Klaus-Peter Zink
Nach der Vorstellung der Bewerber erfolgt die Beratung und Auswahl im nichtöffentlichen Sitzungsteil.
Zu Punkt 21. der Tagesordnung:
Anfragen und Mitteilungen
Zu Punkt 21.1 der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 760-X
Bekanntgabe der über-und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 GO
NRW i.V. mit § 17 Abs. 2 der Haupsatzung für das 2. Halbjahr 2016
Die Stadtverordneten nehmen die Bekanntgabe zur Kenntnis.
Zu Punkt 21.2 der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 746-X
Mündliche Mitteilung gemäß Korruptionsbekämpfungsgesetz;
Gremientätigkeit der Rats- und Ausschussmitglieder und der Bürgermeisterin
Die Stadtverordneten und die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger des Rates und seiner Ausschüsse wurden von der Verwaltung gemäß den Vorschriften des Korruptionsbekämpfungsgesetzes um Auskunft über die derzeitigen Berufe und Gremientätigkeiten gebeten, damit die jährliche
Veröffentlichung erfolgen kann. Diese soll gemeinsam mit den entsprechenden Daten der Bürgermeisterin im Ratsinformationssystem auf der Homepage der Stadt Bad Münstereifel in der Zeit
vom 29.03. bis zum 12.04.2017 erfolgen.
Ferner teilt die Bürgermeisterin dem Rat die von ihr ausgeübten Gremientätigkeiten mit, die ebenfalls über das Ratsinformationssystem in der Zeit vom 29.03. bis zum 12.04.2017 veröffentlicht
werden.
Ein entsprechender Hinweis über den Veröffentlichungszeitraum erfolgt im Amtsblatt der Stadt Bad
Münstereifel.
Die Bürgermeisterin liest die Liste ihrer Gremientätigkeiten vor.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 28.03.2017
Seite 8
Zu Punkt 21.3 der Tagesordnung:
Verlegung Betriebsausschuss "Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel"
Die Bürgermeisterin teil mit, dass die Sitzung des Betriebsausschusses „Forstbetrieb der Stadt
Bad Münstereifel“ vom 10.05. auf den 24.05.2017 verlegt wird.
Um 19:33 Uhr erklärt die Vorsitzende die Sitzung für beendet.
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Bürgermeisterin
(Sabine Preiser-Marian)
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 28.03.2017
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Schriftführerin
(Katharina Dierichsweiler)
Seite 9