Daten
Kommune
Bedburg
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22 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP: 3
Drucksache: WP6-212/2003
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 40
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Bemerkungen:
16.12.2003
Betreff:
Auswirkungen des Schulrechtsänderungsgesetzes 2003
hier: Bericht der Verwaltung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Die wesentlichen Änderungen im Schulrechtsänderungsgesetz 2003 sind wie folgt zu beschreiben:
Primarstufe
Die Anmeldung zur Grundschule wird auf den Herbst des Vorjahres vorgezogen.
Neuer Bestandteil der vorgezogenen Schulanmeldung ist eine Sprachbestandserhebung.
Die Eltern der Vierjährigen werden von der Verwaltung zu einer Informationsveranstaltung
eingeladen, bei der die Leiterinnen und Leiter der Tageseinrichtungen für Kinder und der
Grundschulen gemeinsam über vorschulische Fördermaßnahmen vor Ort und den richtigen
Zeitpunkt für die Einschulung informieren und die Eltern beraten.
Primarstufe und Sekundarstufe I
Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung gefährdet ist, und ihre Erziehungsberechtigten
erhalten zum Ende des Schulhalbjahres eine individuelle Förderempfehlung. Auch bei
Nichtversetzung werden individuelle Lern- und Förderempfehlungen gegeben.
Sekundarstufe I
Der Schulformwechsel wird in der Regel auf den Beginn des Schuljahres begrenzt.
Nicht versetzte Schülerinnen und Schüler die vom Gymnasium zur Realschule oder zur
Hautpschule oder von der Realschule zur Hauptschule übergehen, werden dort auch dann in
die nächsthöhere Klasse aufgenommen, wenn sie die Versetzungsbedingungen nicht erfüllen.
In diesem Fall nehmen sie probeweise am Unterricht teil. Stellt die Versetzungskonferenz nach
dem Probeunterricht die fehlende Eignung fest, ist die Jahrgangsstufe zu wiederholen. Die
Entscheidung ist spätestens in der 12. Unterrichtswoche zu treffen.
Der Muttersprachliche Unterricht wird mit einer verbindlichen Sprachprüfung abgeschlossen.
Für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterrricht teilnehmen wird für die
Sekundarstufe das Unterrichtsfach "Praktische Philosophie" eingeführt. Dieses Unterrichtsfach
ist, wenn es an einer Schule eingerichtet ist, für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
uneingeschränkt versetzungsrelevant.
Gymnasiale Oberstufe
Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler können künftig bei gravierenden Vorkommnissen
durch die Schule informiert werden.
Schulmitwirkung
Die Schulkonferenz wird auch
Vertrauensausschuss bilden.
für
Erziehungsfragen
zuständig.
Sie
kann
einen
Schuleingangsphase, Naturwissenschaft
Die verbindliche Einführung einer Schuleingangsphase für die Grundschule unter Fortfall des
Schulkindergartens und eines integrierten Fachs "Naturwissenschaft" in den Klassen 5 und 6
erfolgt in einem zeitlich gestuften Verfahren erst zum Schuljahr 2005/2006.
Lehrerausbildung
Für die sogenannten Seiteneinsteiger wird neben dem bereits existierenden
Vorbereitungsdienst ein berufsbegleitender Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen
Ausbildungsverhältnis ermöglicht (auch Ablegung einer Zweiten Staatsprüfung).
Sachstand in Bedburg
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Sprachstandserhebung
An allen Grundschulen der Stadt Bedburg wurde die vorgezogene Anmeldung einschließlich der
Sprachstandserhebung fristgerecht bis zum 15. November abgeschlossen.
Die Verwaltung hat nach Absprache mit den Leiterinnen und Leitern der Grundschulen aufgrund
der Ergebnisse der erstmalig durchgeführten Sprachstandserhebung fristgerecht beim
Landesjugendamt Rheinland je Grundschule die Förderung einer Gruppe für Sprachförderung im
Elementarbereich beantragt. In enger - auch konzeptioneller - Kooperation zwischen Schulträger,
Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder soll der Erwerb der deutschen Sprache bei Kindern im
Vorschulalter gefördert werden. Die Gruppenstärke beträgt in Bedburg 10 - 12 Schüler. Jeder Kurs
dauert 5 - 6 Monate und umfasst 120 Stunden.
Für die Personalkosten ist eine Landesförderung in Höhe von jeweils 1.534,00 Euro vorgesehen.
Das Landesjugendamt hofft, dass die Förderung unabhängig von der Verabschiedung des
Landes-Doppelhaushaltes 2003/2004 gewährt werden kann. Sollte es dort zu zeitlichen
Verzögerungen bei der Bescheiderteilung kommen, kann ein entsprechendes Programm in
Bedburg frühestens für die einzuschulenden Kinder des Schuljahres 2005/2006 angeboten
werden.
Informationsgespräch
Die Verwaltung hatte bereits im Juli Gespräche mit den Leiterinnen und Leitern der
Tageseinrichtungen für Kinder und den Grundschulen durchgeführt und wollte das neue
Informationsgespräch für Erziehungsberechtigte von Vierjährigen bereits terminiert und
durchgeführt haben. Nach einer Mitteilung des Schulamtes für den Erftkreis musste die Verwaltung
diese Planung unterbrechen und die Veröffentlichung eines Leitfadens zur Thematik abwarten.
Der Leitfaden wurde im Amtsblatt des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 15.11.2003 (Nr. 11/03) veröffentlicht. Die weitere Planung und
Ausführung wird nun nach dem Ende der Winterferien ab Januar 2004 erfolgen.
Die Grundschulen haben bereits mit ersten Planungen zur Schuleingangsphase begonnen.
Nähere Informationen können zurzeit nicht mitgeteilt werden, da die Lehrkörper erst in den
nächsten Monaten Konzepte erarbeiten werden. Inwieweit alle Grundschulen die
Schuleingangsphase oder andere Konzepte einführen werden, ist ebenso offen.
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
----------------------------------Stolzenberger
----------------------------------Kramer
----------------------------------Harren
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister