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Mitteilungsvorlage (Auswirkungen des Schulrechtsänderungsgesetzes 2003 hier: Bericht der Verwaltung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Mitteilungsvorlage (Auswirkungen des Schulrechtsänderungsgesetzes 2003
hier: Bericht der Verwaltung) Mitteilungsvorlage (Auswirkungen des Schulrechtsänderungsgesetzes 2003
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STADT BEDBURG Zu TOP: 3 Drucksache: WP6-212/2003 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 40 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Bemerkungen: 16.12.2003 Betreff: Auswirkungen des Schulrechtsänderungsgesetzes 2003 hier: Bericht der Verwaltung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die wesentlichen Änderungen im Schulrechtsänderungsgesetz 2003 sind wie folgt zu beschreiben: Primarstufe ‚ Die Anmeldung zur Grundschule wird auf den Herbst des Vorjahres vorgezogen. ‚ Neuer Bestandteil der vorgezogenen Schulanmeldung ist eine Sprachbestandserhebung. ‚ Die Eltern der Vierjährigen werden von der Verwaltung zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, bei der die Leiterinnen und Leiter der Tageseinrichtungen für Kinder und der Grundschulen gemeinsam über vorschulische Fördermaßnahmen vor Ort und den richtigen Zeitpunkt für die Einschulung informieren und die Eltern beraten. Primarstufe und Sekundarstufe I ‚ Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung gefährdet ist, und ihre Erziehungsberechtigten erhalten zum Ende des Schulhalbjahres eine individuelle Förderempfehlung. Auch bei Nichtversetzung werden individuelle Lern- und Förderempfehlungen gegeben. Sekundarstufe I ‚ Der Schulformwechsel wird in der Regel auf den Beginn des Schuljahres begrenzt. ‚ Nicht versetzte Schülerinnen und Schüler die vom Gymnasium zur Realschule oder zur Hautpschule oder von der Realschule zur Hauptschule übergehen, werden dort auch dann in die nächsthöhere Klasse aufgenommen, wenn sie die Versetzungsbedingungen nicht erfüllen. In diesem Fall nehmen sie probeweise am Unterricht teil. Stellt die Versetzungskonferenz nach dem Probeunterricht die fehlende Eignung fest, ist die Jahrgangsstufe zu wiederholen. Die Entscheidung ist spätestens in der 12. Unterrichtswoche zu treffen. ‚ Der Muttersprachliche Unterricht wird mit einer verbindlichen Sprachprüfung abgeschlossen. ‚ Für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterrricht teilnehmen wird für die Sekundarstufe das Unterrichtsfach "Praktische Philosophie" eingeführt. Dieses Unterrichtsfach ist, wenn es an einer Schule eingerichtet ist, für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer uneingeschränkt versetzungsrelevant. Gymnasiale Oberstufe ‚ Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler können künftig bei gravierenden Vorkommnissen durch die Schule informiert werden. Schulmitwirkung ‚ Die Schulkonferenz wird auch Vertrauensausschuss bilden. für Erziehungsfragen zuständig. Sie kann einen Schuleingangsphase, Naturwissenschaft ‚ Die verbindliche Einführung einer Schuleingangsphase für die Grundschule unter Fortfall des Schulkindergartens und eines integrierten Fachs "Naturwissenschaft" in den Klassen 5 und 6 erfolgt in einem zeitlich gestuften Verfahren erst zum Schuljahr 2005/2006. Lehrerausbildung ‚ Für die sogenannten Seiteneinsteiger wird neben dem bereits existierenden Vorbereitungsdienst ein berufsbegleitender Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ermöglicht (auch Ablegung einer Zweiten Staatsprüfung). Sachstand in Bedburg STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Sprachstandserhebung An allen Grundschulen der Stadt Bedburg wurde die vorgezogene Anmeldung einschließlich der Sprachstandserhebung fristgerecht bis zum 15. November abgeschlossen. Die Verwaltung hat nach Absprache mit den Leiterinnen und Leitern der Grundschulen aufgrund der Ergebnisse der erstmalig durchgeführten Sprachstandserhebung fristgerecht beim Landesjugendamt Rheinland je Grundschule die Förderung einer Gruppe für Sprachförderung im Elementarbereich beantragt. In enger - auch konzeptioneller - Kooperation zwischen Schulträger, Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder soll der Erwerb der deutschen Sprache bei Kindern im Vorschulalter gefördert werden. Die Gruppenstärke beträgt in Bedburg 10 - 12 Schüler. Jeder Kurs dauert 5 - 6 Monate und umfasst 120 Stunden. Für die Personalkosten ist eine Landesförderung in Höhe von jeweils 1.534,00 Euro vorgesehen. Das Landesjugendamt hofft, dass die Förderung unabhängig von der Verabschiedung des Landes-Doppelhaushaltes 2003/2004 gewährt werden kann. Sollte es dort zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bescheiderteilung kommen, kann ein entsprechendes Programm in Bedburg frühestens für die einzuschulenden Kinder des Schuljahres 2005/2006 angeboten werden. Informationsgespräch Die Verwaltung hatte bereits im Juli Gespräche mit den Leiterinnen und Leitern der Tageseinrichtungen für Kinder und den Grundschulen durchgeführt und wollte das neue Informationsgespräch für Erziehungsberechtigte von Vierjährigen bereits terminiert und durchgeführt haben. Nach einer Mitteilung des Schulamtes für den Erftkreis musste die Verwaltung diese Planung unterbrechen und die Veröffentlichung eines Leitfadens zur Thematik abwarten. Der Leitfaden wurde im Amtsblatt des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.11.2003 (Nr. 11/03) veröffentlicht. Die weitere Planung und Ausführung wird nun nach dem Ende der Winterferien ab Januar 2004 erfolgen. Die Grundschulen haben bereits mit ersten Planungen zur Schuleingangsphase begonnen. Nähere Informationen können zurzeit nicht mitgeteilt werden, da die Lehrkörper erst in den nächsten Monaten Konzepte erarbeiten werden. Inwieweit alle Grundschulen die Schuleingangsphase oder andere Konzepte einführen werden, ist ebenso offen. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Stolzenberger ----------------------------------Kramer ----------------------------------Harren Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister