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Beschlusstext (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
12.04.17, 10:40
Aktualisiert
12.04.17, 10:40
Beschlusstext (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW)

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Bad Münstereifel, 29.03.2017 Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin BESCHLUSS aus der 19. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 28.03.2017 Zu Punkt 8. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 769-X Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW Einstimmiger Beschluss: Es wird beschlossen, in Anwendung des § 46 Abs. 3 SchulG NRW in den städtischen Grundschulen im Schuljahr 2017 / 2018 insgesamt 12 Eingangsklassen zu bilden. Diese Eingangsklassen werden auf folgende Schulstandorte verteilt: KGS Arloff GGS Bad Münstereifel KGV Höhengebiet, Teilstandort Mutscheid KGV Höhengebiet, Teilstandort Houverath 2 3 4 3