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Mitteilung (Bürgerbegehren "Weiterbetrieb Lehrschwimmbecken" - hier: Klage der Vertretungsberechtigten)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
17 kB
Datum
18.05.2015
Erstellt
18.05.15, 13:32
Aktualisiert
18.05.15, 13:32
Mitteilung (Bürgerbegehren "Weiterbetrieb Lehrschwimmbecken" - hier: Klage der Vertretungsberechtigten)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 15.05.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 246/2015 Mitteilung Beratungsfolge Stadtrat Termin 18.05.2015 TOP Ergebnisse Bürgerbegehren "Weiterbetrieb Lehrschwimmbecken" - hier: Klage der Vertretungsberechtigten Anlg.: 30 SD.Net Mitteilungstext: Der Rat der Stadt Jülich hat das v.g. Bürgerbegehren in seiner Sitzung vom 19.02.2015 für unzulässig erachtet, da die Begründung nicht den Erfordernissen genügte. Die Vertretungsbrechtigten des Bürgerbegehrens haben mit Datum vom 23.03.2015 Klage vor dem Verwaltungsgericht Aachen eingereicht. Sie beantragen das v.g. Bürgerbegehren für zulässig zu erklären. Eine Klagebegründung wurde bisher nicht vorgebracht. Die Klage wurde zunächst zur Fristwahrung eingelegt. Über den weiteren Verlauf der Klage werde ich den Rat der Stadt Jülich zeitnah unterrichten.