Daten
Kommune
Jülich
Größe
17 kB
Datum
18.05.2015
Erstellt
18.05.15, 13:32
Aktualisiert
18.05.15, 13:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 15.05.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 246/2015
Mitteilung
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
18.05.2015
TOP
Ergebnisse
Bürgerbegehren "Weiterbetrieb Lehrschwimmbecken" - hier: Klage der Vertretungsberechtigten
Anlg.:
30
SD.Net
Mitteilungstext:
Der Rat der Stadt Jülich hat das v.g. Bürgerbegehren in seiner Sitzung vom 19.02.2015 für unzulässig erachtet, da die Begründung nicht den Erfordernissen genügte. Die Vertretungsbrechtigten des
Bürgerbegehrens haben mit Datum vom 23.03.2015 Klage vor dem Verwaltungsgericht Aachen
eingereicht. Sie beantragen das v.g. Bürgerbegehren für zulässig zu erklären. Eine Klagebegründung
wurde bisher nicht vorgebracht. Die Klage wurde zunächst zur Fristwahrung eingelegt.
Über den weiteren Verlauf der Klage werde ich den Rat der Stadt Jülich zeitnah unterrichten.