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Beschlusstext (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ohlerath für einen Bereich südlich der Hoffmannstraße (Ergänzungssatzung) hier: Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
12.04.17, 10:40
Aktualisiert
12.04.17, 10:40
Beschlusstext (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ohlerath für einen Bereich südlich der Hoffmannstraße (Ergänzungssatzung)
hier: Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss)

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Bad Münstereifel, 29.03.2017 Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin BESCHLUSS aus der 19. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 28.03.2017 Zu Punkt 13. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 761-X Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ohlerath für einen Bereich südlich der Hoffmannstraße (Ergänzungssatzung) hier: Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss Die Abwägungsbeschlüsse(= Anlage 2 der Originalniederschrift) erfolgen mit 30 JaStimmen und 1 Enthaltung. Beschluss mit 30 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme: 1. Über die anlässlich der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit liegen nicht vor. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL.I.S.2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der z. Zt. gültigen Fassung wird die Erweiterungssatzung für die Ortslage Ohlerath, für einen Bereich südlich der Hoffmannstraße (= Anlage D der Originalniederschrift) beschlossen. 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Rechtskraft der Satzung herbeizuführen. Im Auftrag: (Sylvia Schneider)