Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
2,2 MB
Datum
04.10.2016
Erstellt
19.05.16, 15:02
Aktualisiert
23.06.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 250/2016
Az.: 51
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 512 Datum: 04.05.2016
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
01.06.2016
vorberatend
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
07.06.2016
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
22.06.2016
vorberatend
Rat
28.06.2016
beschließend
Jugendhilfeausschuss
08.09.2016
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
04.10.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Umsetzungsplanung für den weiteren, erforderlichen Betreuungsausbau im Bereich
Kita und Tagespflege
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2017-2020
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Ratsbeschluss zur Deckelung des Ausbaus von U3-Plätzen im Bereich Kindertagesstätten
auf 250 Plätze wird aufgehoben.
2. Der vorgeschlagenen Umsetzungsplanung wird zugestimmt.
3. Für neue Einrichtungen leitet die Verwaltung ein Interessensbekundungsverfahren ein, um für
die Trägerschaft freie Träger zu finden.
4. In Liblar soll vorrangig eine Einrichtung auf dem städtischen Grundstück Frauenthaler Str. und
die Erweiterung der evangelischen Kita (Im Spürkergarten) umgesetzt werden.
5. In Kierdorf soll eine 3-gruppige Einrichtung auf dem Grundstück Matthias-Grell-Straße umgesetzt werden.
6. In Lechenich soll am Standort Vilskaul, Römerhofpark (P-R Parkplatz) oder in der Solarsiedlung
eine 5-6-gruppige Einrichtung realisiert werden.
7. Die detaillierte Kostenplanung erfolgt, abhängig von den Standorten und der jeweiligen Größe
der Einrichtung. Die Verwaltung wird beauftragt diese zu ermitteln und in einer Ergänzungsvorlage
zusammenzustellen.
Begründung:
Die Verwaltung des Jugendamtes wurde im JHA am 03.02.2016 [V29/2016] beauftragt, eine Umsetzungsplanung zum bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung vorzulegen. Neben dem
bereits beschlossenen U3-Ausbauprogramm ist entsprechend der Planung zur Kinderbetreuung
ein weiterer Ausbau in den Kita-Bezirken erforderlich. Dies bedeutet die Notwendigkeit der mittelfristigen Schaffung neuer Betreuungsplätze um den planerisch festgestellten Fehlbedarf auszugleichen.
Der zusammengefasste Ausbaubedarf in den Kita-Bezirken gemäß Kita-Plan lässt sich – unter
Berücksichtigung des gesamtstädtischen Tagespflegeangebotes nach Abzug des Baugebietes
„Vilskaul“/Lechenich – wie folgt darstellen (aufgelistet nach Größenordnung fehlender Plätze):
Bezirk bevorzugter Standort
Bezirk „West“: Ahrem, Herrig, Lechenich
Lechenich
Bezirk „Ost“: Blessem, Bliesheim, Liblar
Liblar
Bezirk „Nord-West“: Dirmerzheim, Gymnich
Gymnich
Bezirk „Süd“: Borr, Erp, Friesheim, Niederberg
Friesheim
Bezirk „Nord-Ost“: Kierdorf, Köttingen
Köttingen
Erftstadt Gesamt: Summe
U3-Bedarf
Ü3-Bedarf
-29
-50
-44
-24
-9
-29
-20
-1
-6
-4
-108
-108
Insgesamt müssen 216 neue Plätze, davon 108 weitere Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren sowie 108 Plätze für Kinder von 3 bis 6 Jahren, geschaffen werden. Die Schaffung neuer
Gruppen in institutioneller Betreuung von Kindertageseinrichtungen (entsprechend des im Rahmen
der Kita-Planung ermittelten Elternwillens) in den fünf Kita-Bezirken im tabellarisch bezifferten Umfang würde den Fehlbedarf rechnerisch und wohnortnah decken.
-2-
Hierbei ist jedoch noch kein Bedarf für inklusive Plätze berücksichtigt, der planerisch bis
2018/2019 für u3-Kinder 24 Plätze beträgt und für ü3-Kinder bei 17 fehlenden Plätzen liegt. Diese
bereitzustellen bedeutet, ggf. eine Platzreduzierung in gleicher Höhe, so dass zusätzlich 41 Plätze
geschaffen werden müssten, um insgesamt eine Bedarfsdeckung ausweisen zu können.
Das KiBiz sieht folgende Gruppenformen mit jeweiligen Betreuungszeiten zwischen 25, 35 und 45
Stunden in der Woche vor:
Gruppenform I:
2 Jahre bis zur Einschulung (davon 4 – 6 Zweijährige)
Betreuungsumfang
Kinder gesamt
u3-Kinder
ü3-Kinder
Ia
25 Std.
20
5
15
Ib
35 Std.
20
5
15
Ic
45 Std.
20
5
15
Gruppenform II:
unter 3 Jahren
Betreuungsumfang
Kinder gesamt
u3-Kinder
ü3-Kinder
II a
25 Std.
10
10
II b
35 Std.
10
10
II c
45 Std.
10
10
Gruppenform III:
3 Jahre bis zur Einschulung
Betreuungsumfang
Kinder gesamt
u3-Kinder
ü3-Kinder
III a
25 Std.
25
25
III b
35 Std.
25
25
III c
45 Std.
20
20
In integrativen Gruppen werden 10 nichtbehinderte und 5 behinderte Kinder betreut und gefördert. Die Aufnahme eines Förderkindes, im Rahmen der Inkluison, mit Anerkennung nach § 53
SGB XII, ist mit einer Platzreduzierung verbunden.
Ausbauplanung: Kindertageseinrichtung – Kindertagespflege
Bezüglich der Aufteilung des Platzbedarfes in Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege für
Kinder unter 3 Jahren wird entsprechend des ermittelten Elternbedarfs die Aufteilung auf 3/4
institutionelle Betreuung und 1/4 Kindertagespflege eingeplant.
1. Die durch das Ausbauprogramm zu schaffende u3-Platzzahl in Kindertageseinrichtungen
wurde vom Rat auf 250 begrenzt. Ein darüber hinaus gehender Bedarf sollte durch Kindertagespflege erfüllt werden. Deshalb kam auch die seitens des Landes vorgesehene Regelung zur Versorgung von 2/3 der Platzsuchenden in der Kita und 1/3 in der Tagespflege nicht
zur Anwendung.
2. Die in Erftstadt zurzeit durch Ratsbeschluss vorgegeben Verteilung (Begrenzung auf 250
u3-Kita-Plätze) muss an dieser Stelle aufgrund der vorliegenden Ergebnisse zum Elternwillen einerseits, aber auch hinsichtlich der höheren Kosten der Tagespflege überdacht und
ggf. neu gefasst werden.
Zu 1.:
Platzverteilung: Kindertageseinrichtung – Kindertagespflege
-3-
Zur Deckung des rechnerischen Bedarfes an u3-Betreuungsplätzen (berechnet mit Bevölkerungszahlen zum Stichtag 01.08.2015) werden laut Versorgungsquote und Elternbedarf Platzkapazitäten
mit folgender Verteilung in Erftstadt benötigt:
Versorgungsquote u3-Betreuung:
45%
= 526 Plätze
Elternbedarf Kindertagespflege:
25,7%
= 135 Plätze
Elternbedarf Kindertageseinrichtungen:
74,3%
= 391 Plätze
Platzverteilung (526 u3-Plätze): Ratsbeschluss – Landesregelung – Elternwille
Ratsbeschluss
Land
Elternwille
1
1
Verteilungsregelung 250 Pl. Kita, Rest TP
/3 TP, 2/3 Kita
/4 TP, 3/4 Kita
Plätze Tagespflege
276
175
135
Plätze Kitas
250
351
391
Platzverteilung (u3-Plätze): Bestand – Ausbauprogramm – Ausbauplan
Bestand 2015
Ausbauprogramm 2018
Ausbauplan 2019
u3-Plätze gesamt
365
418
526
Plätze Tagespflege
126
138
138
Plätze Kitas
239
280
388
Nach Umsetzung des Ausbauprogrammes 2015-2018 stehen insgesamt 418 u3-Plätze zur Verfügung, davon 280 Plätze in Kitas und 138 Plätze in Tagespflege. Hiermit würde der Bedarf (135
Plätze) in der Betreuungsform „Tagespflege“ gedeckt werden. Entsprechend müssten die fehlenden 108 Plätze in der institutionellen Betreuungsform von Kindertageseinrichtungen geschaffen
und bereitgestellt werden.
Zu 2.:
Kostenvergleich: Kindertageseinrichtung – Kindertagespflege
Ein Kitaplatz in kommunaler Trägerschaft ist mit rd. 2,70 € (Kostenaufwand je Platz und
Stunde) im Schnitt deutlich billiger für die Stadt als ein Tagespflegeplatz mit rd. 4,10 €.
Ein Kitaplatz in freier Trägerschaft kostet die Stadt mit rd. 1,30 € nur ca. ein Drittel gegenüber einem Platz in der Tagespflege.
Insgesamt ist ein Betreuungsplatz in der Tagespflege für die Stadt immer um ein Vielfaches teurer
als ein Platz in einer Kindertageseinrichtung. Die folgende tabellarische Darstellung der Kostenermittlung auf der Grundlage der vorläufigen Ergebnisrechnung zum Haushaltsjahr 2015 macht dies
deutlich.
Kindertagesbetreuung in städtischer Trägerschaft
Produkt 060 365 010
5.363.342,83 € (Ergebnis, inkl. Mieten etc. an Eigenbetriebe)
- Aufwendungen = kommunaler Mitteleinsatz nach Abzug der Erträge (Landesmittel,
Elternbeiträge)
- Platzzahlen gemäß KiBiz-Förderung/ LVR-Leistungsbescheid 2015/2016
Ergebnisrechnung 2015 Haushaltsergebnis
Plätze
-4-
Stunden pro Woche/ Plätze
Produkt 060 365 010
städt. Kitas
Betreuungsstunden/Jahr
Kosten je Platz/Jahr
Durchschnitt Wo.-Std.
Kosten pro Std.
Aufwendungen 2015
insgesamt
35
45
904
37630
305
10675
599
26955
5.363.342,83 €
5.932,90 €
41,63
2,72 €
Kindertagesbetreuung in freier Trägerschaft
712
Produkt 060 361 010
Plätze insgesamt
Ist-Ergebnis:
Anteil Tagespflege
Anteil Kitas freier Träger
Produkt 060 361 010
Kitas freier Träger
Betreuungsstunden
Kosten je Platz/Jahr
Durchschnitt Wo.-Std.
Kosten pro Std.
2.484.024,94 € (vorläufige Ergebnisrechnung 2015)
1.050.755,19 € (Berechnung: Komm. Leistungen an TPP
abzüglich Landesmittel und Elternbeiträge)
1.433.269,75 € (Differenzbetrag)
Haushaltsergebnis
Aufwendungen
2015
Plätze
insgesamt
35
45
558
22170
294
10290
264
11880
1.433.269,75 €
2.568,58 €
39,73
1,24 €
Haushaltsergebnis Plätze
Aufwendungen
insgesamt
2015
Produkt 060 361 010
1.050.755,19 € 154
Kindertagespflege
4928
32 Betreuungsstunden
Kosten je Platz/Jahr
Durchschnitt Wo.-Std.
Kosten pro Std.
Stunden pro Woche/ Plätze
Stunden pro Woche/ Plätze
32
154
4928
Anm.: +28 Plätze im Vergleich zu Kita-Plan-Plätzen
6.823,09 € mit Pflege-erlaubnis = Tagespflege-Plätze können
32,00 nacheinander von mehreren Kindern belegt werden.
4,10 €
(Förderung, wenn Kind mind. 3 Mon. mit mind. 15
Wo.-Std. betreut wurde.)
Sowohl der für die Erfüllung des Rechtsanspruches entscheidende Elternwunsch, als auch der
Kostenvergleich sprechen dafür, dass fehlende Kinderbetreuungsplätze mit Priorität in institutionellen Kindertageseinrichtungen und nicht in Form der Tagespflege auszubauen sind. Um ggf. für
unvorhergesehene Bedarfe (auch im Bereich der Tagespflege) weitere Plätze bereitzuhalten, wäre
hier eine sukzessive Annäherung an die Größenordnung der Landesregelung ( 1/3 = Ausbau um
zusätzliche 37 auf bis zu 175 Plätze) denkbar.
Dies würde bedeuten, dass mindestens acht weitere Tagespflegepersonen gefunden werden
müssten.
Folgende grundsätzliche Bedingungen (rechtliche Vorgaben) sind dabei maßgeblich für jugendhilfeplanerische Maßnahmen zu bedenken und die sich daraus ergebenden Faktoren zu den örtlichen Gegebenheiten in Erftstadt sind entscheidend für die Umsetzung der Maßnahmenplanung:
bedarfsgerechte Planung
Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Eltern (§ 80, 2.)
rechtzeitig und ausreichend, inklusive Vorsorge unvorhergesehener Bedarfe
-5-
(§ 80, 3.)
Berücksichtigung von Platzreduzierungen wegen höherem Bedarf an 45-Std.Betreuung
wohnortnahe, vielfältige und aufeinander abgestimmte Versorgung
Trägervielfalt/ Subsidiaritätsprinzip
Versorgung in den einzelnen Sozialräumen/Kita-Bezirken
Berücksichtigung sozialräumlicher Strukturen, besonderer Anforderungen und Förderungsnotwendigkeiten (Vereinbarkeit Familie/Beruf, Inklusion, Flüchtlinge)
Bedarf nach Ausbau institutioneller Kinderbetreuung
Zusätzlicher Bedarf: Inklusion
Bedarfsentwicklung aufgrund von Zuwanderung
Zur Beurteilung der Realisierungsmöglichkeiten einer Ausbauplanung auf pragmatischer Ebene mit
entsprechender Standortplanung müssen auf Grundlage o. g. Bedingungen und Faktoren folgende
Fragen geprüft bzw. geklärt werde:
1. Ausbaumöglichkeiten vorhandener Einrichtungen
- Freie Träger werden vorrangig bei einer Ausbauplanung berücksichtigt. Bei den vorhandenen Einrichtungen in freier Trägerschaft ist größtenteils kein weiterer Ausbau
möglich.
- Auch die angemieteten Häuser der Elterninitiativen sind nicht ausbaufähig.
- Momentan wird geprüft, ob die Kita der evangelischen Friedenskirche in Liblar um eine
Gruppe/Etage aufstocken kann, in Verbindung mit einer notwendigen Dachsanierung.
- Das Marienhospital in Liblar hat Bedarf zur Kinderbetreuung für MitarbeiterInnen angezeigt und stellt erste Überlegungen zur Versorgung an. Die Möglichkeit der Nutzung
von Räumen im Krankenhaus und ggf. einen Betriebskindergarten oder eine Großtagespflege für diesen Zweck einzurichten wird noch geprüft.
- Einzige bestätigte Möglichkeit zum Ausbau beim Bestand städtischer Einrichtungen, ist
die Kita in Friesheim.
2. Verfügbarkeit wohnortnaher städtischer Baugrundstücke
- Für eine wohnortnahe Versorgung müssen entsprechend bebaubare (städtische)
Grundstücke in allen fünf Kita-Bezirken zur Verfügung stehen.
- Es wird zurzeit geprüft, wo es Grundstücke gibt, die den Anforderungen für eine KitaBebauung gerecht werden. Am dringendsten sind Grundstücke in Liblar und Lechenich.
Optionen/Potentielle Standorte für Kita-Ausbau (Planung bis 2020):
Folgende Maßnahmen und mögliche Standorte werden zurzeit geprüft, die für den Ausbau sowie
das neue Förderprogramm in Frage kommen könnten:
Nr.
Stadtteil
Straße
1.
Kierdorf
Matthias-Grell-Str.
2.
Liblar
Frauenthaler Str.
3.
Liblar
Hahnacker
4.
Liblar
Brühler Str.
Grundstück (Lage/
Größe/ Eigentum)
RWE
gegenüber
ARAL/
2.000 m2/ städt.
Nähe VHS/
2.000m2/ städt.
Zervos
(Kreisverkehr)
-6-
Mögliche
Kita-Größe
3-gruppig
3-gruppig
Bemerkungen
Festbau mögl.
2-geschossig
3-gruppig
3-gruppig
Zeitlich
nicht
kalkulierbar
5.
Liblar
6.
Zum Grünen Weg
Kloster/ 2 ha
6-gruppig (+)
Nur langfristig
Lechenich Vilskaul
3.000 m2/ städt.
5-gruppig
7.
Lechenich Am Böttchen
Solarsiedlung/
3.000 m2/ städt.
5-gruppig
8.
Lechenich Bonner Str.
Am P+R Parkplatz
6-gruppig (+)
FNP-Änderung
9.
Liblar
Im Spürkergarten
Evgl. Kirche (s.o.)
Dachsanierung,
Aufstockung
10.
Liblar
Münchweg
Marienhospital
11.
Friesheim
Bolzengasse
Städt. Kita
1-gruppig
(zusätzlich)
1-gruppig/
Tagespflege
5- auf 7gruppig
Betriebs-Kita
Ausbau:
+ 2 Gruppen
Flurkarten der Grundstücke 1. – 4. und 5. – 8., die aus Sicht der Verwaltung für die Errichtung von Kindertageseinrichtungen in Betracht kommen, sind im Anhang beigefügt.
Eine Übersicht über die Lage dieser Standorte im Stadtgebiet ist im umseitigen Plan zu ersehen.
-7-
Optionen/Potentielle Standorte für Kita-Ausbau (Planung bis 2020):
Matthias-Grell-Straße
(3-gruppig)
-8-
Hahnacker
(3-gruppig)
Brühler Straße
(3-gruppig)
Vilskaul
(5-gruppig)
Zum Grünen
Weg
(6-gruppig +)
Am Böttchen
(5-gruppig)
Bonner Straße
(6-gruppig +)
Frauenthaler
Straße
(3-gruppig)
Ev. Kirche:
Im Spürkergarten
(+ 1 Gruppe)
Städt. Kita:
Bolzengasse
(+ 2 u3-Gruppen)
Marienhospital:
Münchweg
(1 Gruppe oder
Tagespflege)
3. Bereitschaft freier Träger zum Betrieb neuer Einrichtungen
- Wie im JHA am 03.02.2016 [V 29/2016] dargelegt, sollen neue Kitas gemäß Subsidiaritätsprinzip durch freie Träger (Kirchen, Wohlfahrtsverbände etc., wie z.B. AWO, DPWV,
ASB, Fröbel) betrieben werden. Hier müssen im Rahmen der Antragsfrist von Förderprogrammen (bis 30.08.2016/s. Pkt. 5.) infrage kommende Träger gefunden werden.
-9-
-
Im Rahmen dessen muss auch über das Betriebsmodell entschieden werden (Investorenmodell, Mieten…), ebenso wie über grundsätzlich gewünschte Größen, (pädagogische) Ausrichtungen, etc. der zukünftigen Einrichtungen.
4. Sinnvolle Struktur der Betreuungsformen in einer Einrichtung
- Bei der Planung der Gruppenstrukturen neuer Einrichtungen muss ein Übergang von
u3-Kindern zu ü3-Kindern mit ca. gleichen Platzkapazitäten vorgesehen werden.
- Die Berücksichtigung besonderer Förderbedarfe (Inklusive Plätze, Betreuung von
Flüchtlingen) ist erforderlich, sowohl bezüglich der Platzkapazitäten als auch räumlich
und personell.
- Die Einrichtungen sollten ein zukunftsorientiertes, innovatives Raumprogramm vorhalten, das Flexibilität ermöglicht (Umwandlungen bei veränderter Bedarfslage, Berücksichtigung inklusiver Plätze, Einbeziehung von Tagespflege in einer Einrichtung, Therapiemöglichkeiten …).
5. Förderprogramme für Investitionen/ Mittelfristige Finanzplanung
- Wie im JHA [V 29/2016] bereits angekündigt, werden vom Land nun auch neue Fördermittel für den investiven ü3-Ausbau aus den bisherigen Betreuungsgeldern bereitgestellt (s. gesonderter TOP).
- Es ist zunächst grundsätzlich von einem Durchführungs- und Bewilligungszeitraum bis
zum 30. Juni 2019 auszugehen. Die entsprechenden Terminvorgaben sind zu berücksichtigen.
- Es ist möglich, Fördermittel für den ü3-Ausbau mit den Fördermitteln zum u3-Ausbau
miteinander zu kombinieren.
- Entsprechende kommunale Mittel sind für die Haushaltsjahre 2017 – 2019 einzuplanen
und anzumelden.
UMSETZUNGSVORSCHLAG
Aus Sicht der Jugendhilfeplanung ist die sozialraumorientierte, wohnortnahe Versorgung mit Betreuungsplätzen eine planerische Prämisse. Jedoch wird – in Abwägung o.g. Faktoren und aufgrund pragmatischer Erwägungen unter Berücksichtigung der Dringlichkeit zur mittelfristigen
Schaffung ausreichender Betreuungsplätze – eine zentralere Umsetzung vorgeschlagen.
Eine mittelfristige (2016 – 2020), möglichst wohnortnahe Versorgung gemäß Kita-Planung, mit
einer einrichtungsscharf geplanten Gruppenstruktur (wie vom § 19 (3) KiBiz gefordert), kann insofern wie folgt in Betracht gezogen werden:
Bezirk
Standort
Bezirk „West“:
Ahrem, Herrig,
Lechenich
U3Bedarf
-4
-25
Ü3Bedarf
6
-56
mögliche Gruppenformen
1 x GF I, 1 GF I inkl.
2 x GF II
1 x GF III inkl.
- 10 -
U3Plätze
8
20
Ü3Plätze
28
23
Lechenich
Bezirk „Ost“
Blessem, Bliesheim
Liblar
Liblar
Bezirk „Nord-W/O“
Gymnich, Dirmerzheim,
Kierdorf, Köttingen
-29
-50
2
-46
-10
-14
-44
-24
5 Gruppen:
1 x GF I, 1 GF I inkl.,
2 x GF II, 1 x GF III inkl.
1 x GF I inkl.
4 x GF II
1 x GF III inkl.
5
15
10
-4
1 x GF III inkl.
-15
-33
Borr, Niederberg
Erp, Friesheim
-1
-19
-5
4
Friesheim
-20
-1
-108
18
1 x GF I
-6
-108
13
31
1 x GF II
Summe
3
40
43
-29
Erftstadt
51
6 Gruppen: 1 GF I inkl.,
4 x GF II, 1 x GF III inkl.
-9
Bezirk „Süd“
28
3 Gruppen: 1 x GF I,
1 x GF II, 1 x GF III inkl.
Ausbau von 5- auf 7gruppig:
2 x GF II
2 Gruppen:
2 x GF II
16 Gruppen:
2 x GF I, 2 GF I inkl.,
9 x GF II, 3 x GF III inkl.
darin enthaltene inklusive Plätze (mit Platzreduzierung):
18
15
33
20
20
0
106
115
4
10
Für eine Umsetzung der Ausbauplanung in Form einer zweigruppigen Ausbaumaßnahme in
Friesheim, einem dreigruppigen Neubau in Kierdorf als Standort für die nördlichen Stadtteile
sowie der Planung von zwei größeren Kindertageseinrichtungen als Neubaumaßnahmen in Lechenich und Liblar spricht insbesondere:
Der Ausbau der städtischen Kita in Friesheim von 5- auf 7-gruppig (+20 u3-Plätze) deckt
den Bedarf im Kita-Bezirk „Süd“ ab und ist im Planungszeitraum umsetzbar.
Ein dreigruppiger Neubau in Kierdorf, kann den u3- und ü3-Bedarf aller nördlichen Stadtteile (Kita-Bezirke „Nord-Ost“ Köttingen und „Nord-West“ Gymnich) in einer sinnvollen
Gruppenstruktur aufnehmen. Ein passendes Grundstück (Matthias-Grell-Straße/ Eigentum
RWE) ist verfügbar, so dass eine Umsetzung im Planungszeitraum möglich ist.
Größere Einrichtungen ermöglichen mehr Flexibilität bezüglich der Gruppenstrukturen und
Betreuungszeiten, Schaffung von Übergängen u3/ü3, Berücksichtigung besonderer Förderbedarfe etc. Neu geplante Einrichtungen sollten mindestens dreigruppig ausgestattet
sein, mit einer Gruppenstruktur für alle Altersgruppen.
- 11 -
Schnell oder kurzfristig umsetzbare Maßnahmen sollten mit erster Priorität umgesetzt werden,
auch wenn diese augenscheinlich nicht der höchsten Priorität gemäß Bedarfsdruck in den einzelnen Stadtteilen entsprechen. Allerdings tragen alle Maßnahmen, die Platzkapazitäten schaffen, zu
einer besseren Versorgungslage bei und somit auch zur Reduzierung des Bedarfsdrucks auf gesamtstädtischer Ebene.
Die entsprechende Priorisierung orientiert sich entsprechend an der Umsetzbarkeit und wäre aus Sicht der JHP nach momentanem Kenntnisstand wie folgt:
1. Ausbau Friesheim (2 Gr.: 20 u3-Plätze)
bis 2017
2. Neubau Kierdorf
(3 Gr.: 15 u3-/33 ü3-Pl.)
bis 2019/20
3. Neubau Lechenich (5 Gr.: 28 u3-/51 ü3-Pl. ggf. 6 Gruppen) bis 2019/20
4. Neubau Liblar
(6 Gr.: 43 u3-/31 ü3-Pl. oder 2 x 3 Gr.) bis 2019/20
Umsetzungsvorschlag konkrete Standorte
Grundstück (LaMögliche
Stadtteil
Straße
ge/ Größe/ EigenKita-Größe
tum)
5- auf 7Friesheim Bolzengasse
Städt. Kita
gruppig
Liblar
Im Spürkergarten
Evgl. Kirche
2- auf 3gruppig
RWE
Kierdorf
Matthias-Grell-Str.
3-gruppig
Liblar
Frauenthaler Str.
gegenüber ARAL/ 2- bis
2.000 m2/ städt.
gruppig
Lechenich
Vilskaul, P-R Park.
platz, Am Böttchen
Bemerkungen
Ausbau:
+ 2 Gruppen
Dachsanierung,
Aufstockung
Festbau mögl.
3- 2-geschossig,
ggf. mit GTP
5-6 gruppig
Weitere Standortalternativen
Stadtteil Straße
Liblar
Zum Grünen Weg
Grundstück
Kloster/ 2 ha
Kita-Größe
6-gruppig (+)
Liblar
Münchweg
Marienhospital
1-gruppig
Liblar
Hahnacker
Nähe VHS/
2.000m2/ städt.
2- bis
gruppig
Bemerkungen
Nur langfristig?
Betriebs-Kita/
Tagespflege
3-
VERSORGUNGSQUOTEN
In allen vorab geplanten Fällen kann der ü3-Bedarf gedeckt werden und teilweise darüber hinaus –
wie vom Gesetzgeber gefordert – unvorhergesehene bzw. zusätzliche Bedarfe (weiterer Ausbau
der Inklusion, mehr 45-Stunden-Betreuung, Flüchtlingszuzug, neue Baugebiete) mit 7 bzw. 16
Plätzen berücksichtigt werden.
Ungedeckter bzw. unvorhergesehener u3-Bedarf könnte, sofern verfügbar, ausbaufähig und finanzierbar, über eine Gewinnung neuer Tagespflegepersonen aufgefangen werden (s. S. 4: Kostenvergleich: Kindertageseinrichtung – Kindertagespflege).
Bei Fertigstellung und Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen, unter Berücksichtigung der aktuellen Zielquote Kindertagespflege (138 Plätze) und kalkuliert mit den Kinderzahlen zum
01.08.2015 würde sich mit den jeweils zusätzlichen Plätzen im u3- und ü3-Bereich folgende Versorgungslage ergeben:
- 12 -
Kinderzahlen
Plätze (Kita + KTP)
Versorgungsquote
U3 - 0 bis u3-Jährige:
1.183 (01.08.2015) 365
30,85%
nach lfd. Ausbau
418
(+ 53 Plätze)
35,33%
Planung – Priorität 1
524
(+ 106 Plätze)
44,29%
U3-Bedarf/ Zielquote:
526
45%
Ü3 - 3 bis u6-Jährige:
nach lfd. Ausbau
Planung – Priorität 1
ü3-Bedarf/ Zielquote:
1.303 (KGJ 2018/19) 1.213
1.188 (- 25 Plätze)
1.303 (+ 115 Plätze)
1.303
93,1%
91,2%
100%
100%
Insgesamt können bei der Ausbauplanung (Priorität 1) 14 inklusive Plätze geschaffen werden. Davon 4 (Bedarf: 24) für u3-Kinder und 10 (Bedarf: 17) für ü3-Kinder. Bei der alternativen Planung
(Priorität 2) würden ggf. 2 u3-Plätze weniger umgesetzt werden.
INKLUSION
Kinderzahlen
Plätze (Kita + KTP)
U3- 0 bis u3-Jährige:
1.183 (01.08.2015) 0
nach lfd. Ausbau
0
(+ 0 Plätze)
Planung – Priorität 1
4
(+ 4 Plätze)
U3-Bedarf/ Zielquote: 4,5% = 53 Kinder 24
Ü3 - 3 bis u6-Jährige:
1.303 (KGJ 2018/19)
nach lfd. Ausbau
Planung – Priorität 1
ü3-Bedarf/ Zielquote: 4,5% = 59 Kinder
34
42
52
59
- 13 -
(+ 8 Plätze)
(+ 10 Plätze)
Versorgungsquote
0,0%
0,0%
16,7%
45%
57,6%
71,2%
88,1%
100%
- 14 -
lfd.
Nr.
Römerhofpark, am Brabanter Weg
8
ca. 3.000
ca. 3.000
Erweiterung BP 150 in nördliche
Richtung
7
6
ca. 3.000
5
5
5
3
3
3
3
3
ca. 2.000
ca. 2.257
ca. 3.000
BP 152, Brühler Straße
Am Hahnacker, rückwärtig VHS
ca. 2.067
ca. 2.000
ca. 2.000
Eignung/Bebaubarkeit
Bemerkungen
Im Obergeschoss können
Wohnungen errichtet werden.
Im Obergeschoss können
Wohnungen errichtet werden.
Grunderwerbsverhandlungen
sind zu führen
Stadt Erftstadt Planungsrecht müsste
geschaffen werden
Stadt Erftstadt Planungsrecht müsste
geschaffen werden
Stadt Erftstadt Bebauungsplan befindet sich
in der Aufstellung
Stadt Erftstadt,
ggf. Verhandlungen mit den
Zervos, Preiter
weiteren Eigentümern
Stadt Erftstadt Bebauungsplan befindet sich
in der Aufstellung
Stadt Erftstadt Baurecht vorhanden
Stadt Erftstadt nach § 34 BauGB bebaubar
RWE Power AG nach § 34 BauGB bebaubar
RWE Power AG Waldumwandlung erforderlichGrunderwerbsverhandlungen
sind zu führen
Größe qm Gruppen Eigentümer
6 Lechenich BP 172, Vilskaul
5
4
Carl-Schurz-Straße/Ecke Frauenthaler Straße
Liblar
3
Matthias-Grell-Straße,
Waldbereich in nördliche Richtung
Matthias-Grell-Straße,
Ackerfläche in südliche Richtung
Kierdorf
Lage
2
1
Ortsteil
Grundstücke für die Errichtung einer Kindertagesstätte
- 15 -
- 16 -
- 17 -
- 18 -
- 19 -
- 20 -
In Vertretung
(Lüngen)
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