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Beschlussvorlage (Umsetzungsplanung für den weiteren, erforderlichen Betreuungsausbau im Bereich Kita und Tagespflege)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
2,2 MB
Datum
04.10.2016
Erstellt
19.05.16, 15:02
Aktualisiert
23.06.16, 15:01

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 250/2016 Az.: 51 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 512 Datum: 04.05.2016 gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 01.06.2016 vorberatend Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 07.06.2016 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 22.06.2016 vorberatend Rat 28.06.2016 beschließend Jugendhilfeausschuss 08.09.2016 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 04.10.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Umsetzungsplanung für den weiteren, erforderlichen Betreuungsausbau im Bereich Kita und Tagespflege Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2017-2020 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Ratsbeschluss zur Deckelung des Ausbaus von U3-Plätzen im Bereich Kindertagesstätten auf 250 Plätze wird aufgehoben. 2. Der vorgeschlagenen Umsetzungsplanung wird zugestimmt. 3. Für neue Einrichtungen leitet die Verwaltung ein Interessensbekundungsverfahren ein, um für die Trägerschaft freie Träger zu finden. 4. In Liblar soll vorrangig eine Einrichtung auf dem städtischen Grundstück Frauenthaler Str. und die Erweiterung der evangelischen Kita (Im Spürkergarten) umgesetzt werden. 5. In Kierdorf soll eine 3-gruppige Einrichtung auf dem Grundstück Matthias-Grell-Straße umgesetzt werden. 6. In Lechenich soll am Standort Vilskaul, Römerhofpark (P-R Parkplatz) oder in der Solarsiedlung eine 5-6-gruppige Einrichtung realisiert werden. 7. Die detaillierte Kostenplanung erfolgt, abhängig von den Standorten und der jeweiligen Größe der Einrichtung. Die Verwaltung wird beauftragt diese zu ermitteln und in einer Ergänzungsvorlage zusammenzustellen. Begründung: Die Verwaltung des Jugendamtes wurde im JHA am 03.02.2016 [V29/2016] beauftragt, eine Umsetzungsplanung zum bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung vorzulegen. Neben dem bereits beschlossenen U3-Ausbauprogramm ist entsprechend der Planung zur Kinderbetreuung ein weiterer Ausbau in den Kita-Bezirken erforderlich. Dies bedeutet die Notwendigkeit der mittelfristigen Schaffung neuer Betreuungsplätze um den planerisch festgestellten Fehlbedarf auszugleichen. Der zusammengefasste Ausbaubedarf in den Kita-Bezirken gemäß Kita-Plan lässt sich – unter Berücksichtigung des gesamtstädtischen Tagespflegeangebotes nach Abzug des Baugebietes „Vilskaul“/Lechenich – wie folgt darstellen (aufgelistet nach Größenordnung fehlender Plätze): Bezirk  bevorzugter Standort Bezirk „West“: Ahrem, Herrig, Lechenich  Lechenich Bezirk „Ost“: Blessem, Bliesheim, Liblar  Liblar Bezirk „Nord-West“: Dirmerzheim, Gymnich  Gymnich Bezirk „Süd“: Borr, Erp, Friesheim, Niederberg  Friesheim Bezirk „Nord-Ost“: Kierdorf, Köttingen  Köttingen Erftstadt Gesamt: Summe U3-Bedarf Ü3-Bedarf -29 -50 -44 -24 -9 -29 -20 -1 -6 -4 -108 -108 Insgesamt müssen 216 neue Plätze, davon 108 weitere Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren sowie 108 Plätze für Kinder von 3 bis 6 Jahren, geschaffen werden. Die Schaffung neuer Gruppen in institutioneller Betreuung von Kindertageseinrichtungen (entsprechend des im Rahmen der Kita-Planung ermittelten Elternwillens) in den fünf Kita-Bezirken im tabellarisch bezifferten Umfang würde den Fehlbedarf rechnerisch und wohnortnah decken. -2- Hierbei ist jedoch noch kein Bedarf für inklusive Plätze berücksichtigt, der planerisch bis 2018/2019 für u3-Kinder 24 Plätze beträgt und für ü3-Kinder bei 17 fehlenden Plätzen liegt. Diese bereitzustellen bedeutet, ggf. eine Platzreduzierung in gleicher Höhe, so dass zusätzlich 41 Plätze geschaffen werden müssten, um insgesamt eine Bedarfsdeckung ausweisen zu können. Das KiBiz sieht folgende Gruppenformen mit jeweiligen Betreuungszeiten zwischen 25, 35 und 45 Stunden in der Woche vor: Gruppenform I: 2 Jahre bis zur Einschulung (davon 4 – 6 Zweijährige) Betreuungsumfang Kinder gesamt u3-Kinder ü3-Kinder Ia 25 Std. 20 5 15 Ib 35 Std. 20 5 15 Ic 45 Std. 20 5 15 Gruppenform II: unter 3 Jahren Betreuungsumfang Kinder gesamt u3-Kinder ü3-Kinder II a 25 Std. 10 10 II b 35 Std. 10 10 II c 45 Std. 10 10 Gruppenform III: 3 Jahre bis zur Einschulung Betreuungsumfang Kinder gesamt u3-Kinder ü3-Kinder III a 25 Std. 25 25 III b 35 Std. 25 25 III c 45 Std. 20 20 In integrativen Gruppen werden 10 nichtbehinderte und 5 behinderte Kinder betreut und gefördert. Die Aufnahme eines Förderkindes, im Rahmen der Inkluison, mit Anerkennung nach § 53 SGB XII, ist mit einer Platzreduzierung verbunden. Ausbauplanung: Kindertageseinrichtung – Kindertagespflege Bezüglich der Aufteilung des Platzbedarfes in Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren wird entsprechend des ermittelten Elternbedarfs die Aufteilung auf 3/4 institutionelle Betreuung und 1/4 Kindertagespflege eingeplant. 1. Die durch das Ausbauprogramm zu schaffende u3-Platzzahl in Kindertageseinrichtungen wurde vom Rat auf 250 begrenzt. Ein darüber hinaus gehender Bedarf sollte durch Kindertagespflege erfüllt werden. Deshalb kam auch die seitens des Landes vorgesehene Regelung zur Versorgung von 2/3 der Platzsuchenden in der Kita und 1/3 in der Tagespflege nicht zur Anwendung. 2. Die in Erftstadt zurzeit durch Ratsbeschluss vorgegeben Verteilung (Begrenzung auf 250 u3-Kita-Plätze) muss an dieser Stelle aufgrund der vorliegenden Ergebnisse zum Elternwillen einerseits, aber auch hinsichtlich der höheren Kosten der Tagespflege überdacht und ggf. neu gefasst werden. Zu 1.: Platzverteilung: Kindertageseinrichtung – Kindertagespflege -3- Zur Deckung des rechnerischen Bedarfes an u3-Betreuungsplätzen (berechnet mit Bevölkerungszahlen zum Stichtag 01.08.2015) werden laut Versorgungsquote und Elternbedarf Platzkapazitäten mit folgender Verteilung in Erftstadt benötigt:  Versorgungsquote u3-Betreuung: 45% = 526 Plätze  Elternbedarf Kindertagespflege: 25,7% = 135 Plätze  Elternbedarf Kindertageseinrichtungen: 74,3% = 391 Plätze Platzverteilung (526 u3-Plätze): Ratsbeschluss – Landesregelung – Elternwille Ratsbeschluss Land Elternwille 1 1 Verteilungsregelung 250 Pl. Kita, Rest TP /3 TP, 2/3 Kita /4 TP, 3/4 Kita Plätze Tagespflege 276 175 135 Plätze Kitas 250 351 391 Platzverteilung (u3-Plätze): Bestand – Ausbauprogramm – Ausbauplan Bestand 2015 Ausbauprogramm 2018 Ausbauplan 2019 u3-Plätze gesamt 365 418 526 Plätze Tagespflege 126 138 138 Plätze Kitas 239 280 388 Nach Umsetzung des Ausbauprogrammes 2015-2018 stehen insgesamt 418 u3-Plätze zur Verfügung, davon 280 Plätze in Kitas und 138 Plätze in Tagespflege. Hiermit würde der Bedarf (135 Plätze) in der Betreuungsform „Tagespflege“ gedeckt werden. Entsprechend müssten die fehlenden 108 Plätze in der institutionellen Betreuungsform von Kindertageseinrichtungen geschaffen und bereitgestellt werden. Zu 2.: Kostenvergleich: Kindertageseinrichtung – Kindertagespflege  Ein Kitaplatz in kommunaler Trägerschaft ist mit rd. 2,70 € (Kostenaufwand je Platz und Stunde) im Schnitt deutlich billiger für die Stadt als ein Tagespflegeplatz mit rd. 4,10 €.  Ein Kitaplatz in freier Trägerschaft kostet die Stadt mit rd. 1,30 € nur ca. ein Drittel gegenüber einem Platz in der Tagespflege. Insgesamt ist ein Betreuungsplatz in der Tagespflege für die Stadt immer um ein Vielfaches teurer als ein Platz in einer Kindertageseinrichtung. Die folgende tabellarische Darstellung der Kostenermittlung auf der Grundlage der vorläufigen Ergebnisrechnung zum Haushaltsjahr 2015 macht dies deutlich. Kindertagesbetreuung in städtischer Trägerschaft Produkt 060 365 010 5.363.342,83 € (Ergebnis, inkl. Mieten etc. an Eigenbetriebe) - Aufwendungen = kommunaler Mitteleinsatz nach Abzug der Erträge (Landesmittel, Elternbeiträge) - Platzzahlen gemäß KiBiz-Förderung/ LVR-Leistungsbescheid 2015/2016 Ergebnisrechnung 2015 Haushaltsergebnis Plätze -4- Stunden pro Woche/ Plätze Produkt 060 365 010 städt. Kitas Betreuungsstunden/Jahr Kosten je Platz/Jahr Durchschnitt Wo.-Std. Kosten pro Std. Aufwendungen 2015 insgesamt 35 45 904 37630 305 10675 599 26955 5.363.342,83 € 5.932,90 € 41,63 2,72 € Kindertagesbetreuung in freier Trägerschaft 712 Produkt 060 361 010 Plätze insgesamt Ist-Ergebnis: Anteil Tagespflege Anteil Kitas freier Träger Produkt 060 361 010 Kitas freier Träger Betreuungsstunden Kosten je Platz/Jahr Durchschnitt Wo.-Std. Kosten pro Std. 2.484.024,94 € (vorläufige Ergebnisrechnung 2015) 1.050.755,19 € (Berechnung: Komm. Leistungen an TPP abzüglich Landesmittel und Elternbeiträge) 1.433.269,75 € (Differenzbetrag) Haushaltsergebnis Aufwendungen 2015 Plätze insgesamt 35 45 558 22170 294 10290 264 11880 1.433.269,75 € 2.568,58 € 39,73 1,24 € Haushaltsergebnis Plätze Aufwendungen insgesamt 2015 Produkt 060 361 010 1.050.755,19 € 154 Kindertagespflege 4928 32 Betreuungsstunden Kosten je Platz/Jahr Durchschnitt Wo.-Std. Kosten pro Std. Stunden pro Woche/ Plätze Stunden pro Woche/ Plätze 32 154 4928 Anm.: +28 Plätze im Vergleich zu Kita-Plan-Plätzen 6.823,09 € mit Pflege-erlaubnis = Tagespflege-Plätze können 32,00 nacheinander von mehreren Kindern belegt werden. 4,10 € (Förderung, wenn Kind mind. 3 Mon. mit mind. 15 Wo.-Std. betreut wurde.) Sowohl der für die Erfüllung des Rechtsanspruches entscheidende Elternwunsch, als auch der Kostenvergleich sprechen dafür, dass fehlende Kinderbetreuungsplätze mit Priorität in institutionellen Kindertageseinrichtungen und nicht in Form der Tagespflege auszubauen sind. Um ggf. für unvorhergesehene Bedarfe (auch im Bereich der Tagespflege) weitere Plätze bereitzuhalten, wäre hier eine sukzessive Annäherung an die Größenordnung der Landesregelung ( 1/3 = Ausbau um zusätzliche 37 auf bis zu 175 Plätze) denkbar. Dies würde bedeuten, dass mindestens acht weitere Tagespflegepersonen gefunden werden müssten. Folgende grundsätzliche Bedingungen (rechtliche Vorgaben) sind dabei maßgeblich für jugendhilfeplanerische Maßnahmen zu bedenken und die sich daraus ergebenden Faktoren zu den örtlichen Gegebenheiten in Erftstadt sind entscheidend für die Umsetzung der Maßnahmenplanung:  bedarfsgerechte Planung  Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Eltern (§ 80, 2.)  rechtzeitig und ausreichend, inklusive Vorsorge unvorhergesehener Bedarfe -5-  (§ 80, 3.) Berücksichtigung von Platzreduzierungen wegen höherem Bedarf an 45-Std.Betreuung  wohnortnahe, vielfältige und aufeinander abgestimmte Versorgung  Trägervielfalt/ Subsidiaritätsprinzip  Versorgung in den einzelnen Sozialräumen/Kita-Bezirken  Berücksichtigung sozialräumlicher Strukturen, besonderer Anforderungen und Förderungsnotwendigkeiten (Vereinbarkeit Familie/Beruf, Inklusion, Flüchtlinge)  Bedarf nach Ausbau institutioneller Kinderbetreuung  Zusätzlicher Bedarf: Inklusion  Bedarfsentwicklung aufgrund von Zuwanderung Zur Beurteilung der Realisierungsmöglichkeiten einer Ausbauplanung auf pragmatischer Ebene mit entsprechender Standortplanung müssen auf Grundlage o. g. Bedingungen und Faktoren folgende Fragen geprüft bzw. geklärt werde: 1. Ausbaumöglichkeiten vorhandener Einrichtungen - Freie Träger werden vorrangig bei einer Ausbauplanung berücksichtigt. Bei den vorhandenen Einrichtungen in freier Trägerschaft ist größtenteils kein weiterer Ausbau möglich. - Auch die angemieteten Häuser der Elterninitiativen sind nicht ausbaufähig. - Momentan wird geprüft, ob die Kita der evangelischen Friedenskirche in Liblar um eine Gruppe/Etage aufstocken kann, in Verbindung mit einer notwendigen Dachsanierung. - Das Marienhospital in Liblar hat Bedarf zur Kinderbetreuung für MitarbeiterInnen angezeigt und stellt erste Überlegungen zur Versorgung an. Die Möglichkeit der Nutzung von Räumen im Krankenhaus und ggf. einen Betriebskindergarten oder eine Großtagespflege für diesen Zweck einzurichten wird noch geprüft. - Einzige bestätigte Möglichkeit zum Ausbau beim Bestand städtischer Einrichtungen, ist die Kita in Friesheim. 2. Verfügbarkeit wohnortnaher städtischer Baugrundstücke - Für eine wohnortnahe Versorgung müssen entsprechend bebaubare (städtische) Grundstücke in allen fünf Kita-Bezirken zur Verfügung stehen. - Es wird zurzeit geprüft, wo es Grundstücke gibt, die den Anforderungen für eine KitaBebauung gerecht werden. Am dringendsten sind Grundstücke in Liblar und Lechenich. Optionen/Potentielle Standorte für Kita-Ausbau (Planung bis 2020): Folgende Maßnahmen und mögliche Standorte werden zurzeit geprüft, die für den Ausbau sowie das neue Förderprogramm in Frage kommen könnten: Nr. Stadtteil Straße 1. Kierdorf Matthias-Grell-Str. 2. Liblar Frauenthaler Str. 3. Liblar Hahnacker 4. Liblar Brühler Str. Grundstück (Lage/ Größe/ Eigentum) RWE gegenüber ARAL/ 2.000 m2/ städt. Nähe VHS/ 2.000m2/ städt. Zervos (Kreisverkehr) -6- Mögliche Kita-Größe 3-gruppig 3-gruppig Bemerkungen Festbau mögl. 2-geschossig 3-gruppig 3-gruppig Zeitlich nicht kalkulierbar 5. Liblar 6. Zum Grünen Weg Kloster/ 2 ha 6-gruppig (+) Nur langfristig Lechenich Vilskaul 3.000 m2/ städt. 5-gruppig 7. Lechenich Am Böttchen Solarsiedlung/ 3.000 m2/ städt. 5-gruppig 8. Lechenich Bonner Str. Am P+R Parkplatz 6-gruppig (+) FNP-Änderung 9. Liblar Im Spürkergarten Evgl. Kirche (s.o.) Dachsanierung, Aufstockung 10. Liblar Münchweg Marienhospital 11. Friesheim Bolzengasse Städt. Kita 1-gruppig (zusätzlich) 1-gruppig/ Tagespflege 5- auf 7gruppig Betriebs-Kita Ausbau: + 2 Gruppen Flurkarten der Grundstücke 1. – 4. und 5. – 8., die aus Sicht der Verwaltung für die Errichtung von Kindertageseinrichtungen in Betracht kommen, sind im Anhang beigefügt. Eine Übersicht über die Lage dieser Standorte im Stadtgebiet ist im umseitigen Plan zu ersehen. -7- Optionen/Potentielle Standorte für Kita-Ausbau (Planung bis 2020): Matthias-Grell-Straße (3-gruppig) -8- Hahnacker (3-gruppig) Brühler Straße (3-gruppig) Vilskaul (5-gruppig) Zum Grünen Weg (6-gruppig +) Am Böttchen (5-gruppig) Bonner Straße (6-gruppig +) Frauenthaler Straße (3-gruppig) Ev. Kirche: Im Spürkergarten (+ 1 Gruppe) Städt. Kita: Bolzengasse (+ 2 u3-Gruppen) Marienhospital: Münchweg (1 Gruppe oder Tagespflege) 3. Bereitschaft freier Träger zum Betrieb neuer Einrichtungen - Wie im JHA am 03.02.2016 [V 29/2016] dargelegt, sollen neue Kitas gemäß Subsidiaritätsprinzip durch freie Träger (Kirchen, Wohlfahrtsverbände etc., wie z.B. AWO, DPWV, ASB, Fröbel) betrieben werden. Hier müssen im Rahmen der Antragsfrist von Förderprogrammen (bis 30.08.2016/s. Pkt. 5.) infrage kommende Träger gefunden werden. -9- - Im Rahmen dessen muss auch über das Betriebsmodell entschieden werden (Investorenmodell, Mieten…), ebenso wie über grundsätzlich gewünschte Größen, (pädagogische) Ausrichtungen, etc. der zukünftigen Einrichtungen. 4. Sinnvolle Struktur der Betreuungsformen in einer Einrichtung - Bei der Planung der Gruppenstrukturen neuer Einrichtungen muss ein Übergang von u3-Kindern zu ü3-Kindern mit ca. gleichen Platzkapazitäten vorgesehen werden. - Die Berücksichtigung besonderer Förderbedarfe (Inklusive Plätze, Betreuung von Flüchtlingen) ist erforderlich, sowohl bezüglich der Platzkapazitäten als auch räumlich und personell. - Die Einrichtungen sollten ein zukunftsorientiertes, innovatives Raumprogramm vorhalten, das Flexibilität ermöglicht (Umwandlungen bei veränderter Bedarfslage, Berücksichtigung inklusiver Plätze, Einbeziehung von Tagespflege in einer Einrichtung, Therapiemöglichkeiten …). 5. Förderprogramme für Investitionen/ Mittelfristige Finanzplanung - Wie im JHA [V 29/2016] bereits angekündigt, werden vom Land nun auch neue Fördermittel für den investiven ü3-Ausbau aus den bisherigen Betreuungsgeldern bereitgestellt (s. gesonderter TOP). - Es ist zunächst grundsätzlich von einem Durchführungs- und Bewilligungszeitraum bis zum 30. Juni 2019 auszugehen. Die entsprechenden Terminvorgaben sind zu berücksichtigen. - Es ist möglich, Fördermittel für den ü3-Ausbau mit den Fördermitteln zum u3-Ausbau miteinander zu kombinieren. - Entsprechende kommunale Mittel sind für die Haushaltsjahre 2017 – 2019 einzuplanen und anzumelden. UMSETZUNGSVORSCHLAG Aus Sicht der Jugendhilfeplanung ist die sozialraumorientierte, wohnortnahe Versorgung mit Betreuungsplätzen eine planerische Prämisse. Jedoch wird – in Abwägung o.g. Faktoren und aufgrund pragmatischer Erwägungen unter Berücksichtigung der Dringlichkeit zur mittelfristigen Schaffung ausreichender Betreuungsplätze – eine zentralere Umsetzung vorgeschlagen. Eine mittelfristige (2016 – 2020), möglichst wohnortnahe Versorgung gemäß Kita-Planung, mit einer einrichtungsscharf geplanten Gruppenstruktur (wie vom § 19 (3) KiBiz gefordert), kann insofern wie folgt in Betracht gezogen werden: Bezirk Standort Bezirk „West“: Ahrem, Herrig, Lechenich U3Bedarf -4 -25 Ü3Bedarf 6 -56 mögliche Gruppenformen 1 x GF I, 1 GF I inkl. 2 x GF II 1 x GF III inkl. - 10 - U3Plätze 8 20 Ü3Plätze 28 23 Lechenich Bezirk „Ost“ Blessem, Bliesheim Liblar Liblar Bezirk „Nord-W/O“ Gymnich, Dirmerzheim, Kierdorf, Köttingen -29 -50 2 -46 -10 -14 -44 -24 5 Gruppen: 1 x GF I, 1 GF I inkl., 2 x GF II, 1 x GF III inkl. 1 x GF I inkl. 4 x GF II 1 x GF III inkl. 5 15 10 -4 1 x GF III inkl. -15 -33 Borr, Niederberg Erp, Friesheim -1 -19 -5 4 Friesheim -20 -1 -108 18 1 x GF I -6 -108 13 31 1 x GF II Summe 3 40 43 -29 Erftstadt 51 6 Gruppen: 1 GF I inkl., 4 x GF II, 1 x GF III inkl. -9 Bezirk „Süd“ 28 3 Gruppen: 1 x GF I, 1 x GF II, 1 x GF III inkl. Ausbau von 5- auf 7gruppig: 2 x GF II 2 Gruppen: 2 x GF II 16 Gruppen: 2 x GF I, 2 GF I inkl., 9 x GF II, 3 x GF III inkl. darin enthaltene inklusive Plätze (mit Platzreduzierung): 18 15 33 20 20 0 106 115 4 10 Für eine Umsetzung der Ausbauplanung in Form einer zweigruppigen Ausbaumaßnahme in Friesheim, einem dreigruppigen Neubau in Kierdorf als Standort für die nördlichen Stadtteile sowie der Planung von zwei größeren Kindertageseinrichtungen als Neubaumaßnahmen in Lechenich und Liblar spricht insbesondere:  Der Ausbau der städtischen Kita in Friesheim von 5- auf 7-gruppig (+20 u3-Plätze) deckt den Bedarf im Kita-Bezirk „Süd“ ab und ist im Planungszeitraum umsetzbar.  Ein dreigruppiger Neubau in Kierdorf, kann den u3- und ü3-Bedarf aller nördlichen Stadtteile (Kita-Bezirke „Nord-Ost“  Köttingen und „Nord-West“  Gymnich) in einer sinnvollen Gruppenstruktur aufnehmen. Ein passendes Grundstück (Matthias-Grell-Straße/ Eigentum RWE) ist verfügbar, so dass eine Umsetzung im Planungszeitraum möglich ist.  Größere Einrichtungen ermöglichen mehr Flexibilität bezüglich der Gruppenstrukturen und Betreuungszeiten, Schaffung von Übergängen u3/ü3, Berücksichtigung besonderer Förderbedarfe etc. Neu geplante Einrichtungen sollten mindestens dreigruppig ausgestattet sein, mit einer Gruppenstruktur für alle Altersgruppen. - 11 - Schnell oder kurzfristig umsetzbare Maßnahmen sollten mit erster Priorität umgesetzt werden, auch wenn diese augenscheinlich nicht der höchsten Priorität gemäß Bedarfsdruck in den einzelnen Stadtteilen entsprechen. Allerdings tragen alle Maßnahmen, die Platzkapazitäten schaffen, zu einer besseren Versorgungslage bei und somit auch zur Reduzierung des Bedarfsdrucks auf gesamtstädtischer Ebene.  Die entsprechende Priorisierung orientiert sich entsprechend an der Umsetzbarkeit und wäre aus Sicht der JHP nach momentanem Kenntnisstand wie folgt: 1. Ausbau Friesheim (2 Gr.: 20 u3-Plätze)  bis 2017 2. Neubau Kierdorf (3 Gr.: 15 u3-/33 ü3-Pl.)  bis 2019/20 3. Neubau Lechenich (5 Gr.: 28 u3-/51 ü3-Pl. ggf. 6 Gruppen) bis 2019/20 4. Neubau Liblar (6 Gr.: 43 u3-/31 ü3-Pl. oder 2 x 3 Gr.) bis 2019/20 Umsetzungsvorschlag konkrete Standorte Grundstück (LaMögliche Stadtteil Straße ge/ Größe/ EigenKita-Größe tum) 5- auf 7Friesheim Bolzengasse Städt. Kita gruppig Liblar Im Spürkergarten Evgl. Kirche 2- auf 3gruppig RWE Kierdorf Matthias-Grell-Str. 3-gruppig Liblar Frauenthaler Str. gegenüber ARAL/ 2- bis 2.000 m2/ städt. gruppig Lechenich Vilskaul, P-R Park. platz, Am Böttchen Bemerkungen Ausbau: + 2 Gruppen Dachsanierung, Aufstockung Festbau mögl. 3- 2-geschossig, ggf. mit GTP 5-6 gruppig Weitere Standortalternativen Stadtteil Straße Liblar Zum Grünen Weg Grundstück Kloster/ 2 ha Kita-Größe 6-gruppig (+) Liblar Münchweg Marienhospital 1-gruppig Liblar Hahnacker Nähe VHS/ 2.000m2/ städt. 2- bis gruppig Bemerkungen Nur langfristig? Betriebs-Kita/ Tagespflege 3- VERSORGUNGSQUOTEN In allen vorab geplanten Fällen kann der ü3-Bedarf gedeckt werden und teilweise darüber hinaus – wie vom Gesetzgeber gefordert – unvorhergesehene bzw. zusätzliche Bedarfe (weiterer Ausbau der Inklusion, mehr 45-Stunden-Betreuung, Flüchtlingszuzug, neue Baugebiete) mit 7 bzw. 16 Plätzen berücksichtigt werden. Ungedeckter bzw. unvorhergesehener u3-Bedarf könnte, sofern verfügbar, ausbaufähig und finanzierbar, über eine Gewinnung neuer Tagespflegepersonen aufgefangen werden (s. S. 4: Kostenvergleich: Kindertageseinrichtung – Kindertagespflege). Bei Fertigstellung und Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen, unter Berücksichtigung der aktuellen Zielquote Kindertagespflege (138 Plätze) und kalkuliert mit den Kinderzahlen zum 01.08.2015 würde sich mit den jeweils zusätzlichen Plätzen im u3- und ü3-Bereich folgende Versorgungslage ergeben: - 12 - Kinderzahlen Plätze (Kita + KTP) Versorgungsquote U3 - 0 bis u3-Jährige: 1.183 (01.08.2015) 365 30,85% nach lfd. Ausbau 418 (+ 53 Plätze) 35,33% Planung – Priorität 1 524 (+ 106 Plätze) 44,29% U3-Bedarf/ Zielquote: 526 45% Ü3 - 3 bis u6-Jährige: nach lfd. Ausbau Planung – Priorität 1 ü3-Bedarf/ Zielquote: 1.303 (KGJ 2018/19) 1.213 1.188 (- 25 Plätze) 1.303 (+ 115 Plätze) 1.303 93,1% 91,2% 100% 100% Insgesamt können bei der Ausbauplanung (Priorität 1) 14 inklusive Plätze geschaffen werden. Davon 4 (Bedarf: 24) für u3-Kinder und 10 (Bedarf: 17) für ü3-Kinder. Bei der alternativen Planung (Priorität 2) würden ggf. 2 u3-Plätze weniger umgesetzt werden. INKLUSION Kinderzahlen Plätze (Kita + KTP) U3- 0 bis u3-Jährige: 1.183 (01.08.2015) 0 nach lfd. Ausbau 0 (+ 0 Plätze) Planung – Priorität 1 4 (+ 4 Plätze) U3-Bedarf/ Zielquote: 4,5% = 53 Kinder 24 Ü3 - 3 bis u6-Jährige: 1.303 (KGJ 2018/19) nach lfd. Ausbau Planung – Priorität 1 ü3-Bedarf/ Zielquote: 4,5% = 59 Kinder 34 42 52 59 - 13 - (+ 8 Plätze) (+ 10 Plätze) Versorgungsquote 0,0% 0,0% 16,7% 45% 57,6% 71,2% 88,1% 100% - 14 - lfd. Nr. Römerhofpark, am Brabanter Weg 8 ca. 3.000 ca. 3.000 Erweiterung BP 150 in nördliche Richtung 7 6 ca. 3.000 5 5 5 3 3 3 3 3 ca. 2.000 ca. 2.257 ca. 3.000 BP 152, Brühler Straße Am Hahnacker, rückwärtig VHS ca. 2.067 ca. 2.000 ca. 2.000 Eignung/Bebaubarkeit Bemerkungen Im Obergeschoss können Wohnungen errichtet werden. Im Obergeschoss können Wohnungen errichtet werden. Grunderwerbsverhandlungen sind zu führen Stadt Erftstadt Planungsrecht müsste geschaffen werden Stadt Erftstadt Planungsrecht müsste geschaffen werden Stadt Erftstadt Bebauungsplan befindet sich in der Aufstellung Stadt Erftstadt, ggf. Verhandlungen mit den Zervos, Preiter weiteren Eigentümern Stadt Erftstadt Bebauungsplan befindet sich in der Aufstellung Stadt Erftstadt Baurecht vorhanden Stadt Erftstadt nach § 34 BauGB bebaubar RWE Power AG nach § 34 BauGB bebaubar RWE Power AG Waldumwandlung erforderlichGrunderwerbsverhandlungen sind zu führen Größe qm Gruppen Eigentümer 6 Lechenich BP 172, Vilskaul 5 4 Carl-Schurz-Straße/Ecke Frauenthaler Straße Liblar 3 Matthias-Grell-Straße, Waldbereich in nördliche Richtung Matthias-Grell-Straße, Ackerfläche in südliche Richtung Kierdorf Lage 2 1 Ortsteil Grundstücke für die Errichtung einer Kindertagesstätte - 15 - - 16 - - 17 - - 18 - - 19 - - 20 - In Vertretung (Lüngen) - 21 -