Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
186 kB
Datum
09.11.2016
Erstellt
24.11.16, 13:16
Aktualisiert
24.11.16, 13:16
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NIEDERSCHRIFT
über die 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.11.2016 im Rats- und Bürgersaal
in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG.
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
18:00 Uhr
19:35 Uhr
Anwesend sind unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian die Stadtverordneten
1. Borsch, Georg
2. Daniel, Jakob Edmund als Vertreter für Zwingmann, Claudia
3. Dibowski, Frank als Vertreter für Lamsfuß, Michael
4. Fuchs, Brigitte als Vertreter für Schmitz, Anton
5. Germann, Wolfgang
6. Kirchner, Günter
7. Kohn, Tobias
8. Kremer, Eberhard
9. Müller, Ludger
10. Ohlert, Bernhard Chrysanthus
11. Ruß, Helmut
12. Schmidt, Dr. Uwe
13. Schmitz, Josef
14. Schumacher, Wilfried (ab 18:10 Uhr zu Top 6 der öffentlichen Sitzung)
Beratende Mitglieder – nicht stimmberechtigt:
1. Bell, Thomas Alfred
Entschuldigt fehlen:
Lamsfuß, Michael
Schmitz, Anton
Zwingmann, Claudia
Von der Verwaltung sind anwesend:
1. Orth, Hans
2. Hochgürtel, Marita
3. Ley, Ulrich,
4. Reidenbach, Kurt
5. Dederichs, Hans-Josef
6. Schäfer, Hans Georg
7. Scheuren, Marliese
8. Schmitz, Rudolf
9. Stertenbrink, Silke
10. Dierichsweiler, Katharina gleichzeitig als Schriftführerin
Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend:
Frau Röder von der örtlichen Presse
I.
Öffentliche Sitzung
Zu Punkt 1. der Tagesordnung:
Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen
Einladung und Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses Erläuterung: Hierzu wird auf
§ 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Zu Beginn der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind.
Des Weiteren schlägt die Bürgermeisterin eine Änderung der Tagesordnung vor. Aufgrund neuer
Rechtsprechung gibt es zu dem in der Tagesordnung aufgeführten Punkt 3, RD-Nr. 648-X noch
Beratungs- und Ausarbeitungsbedarf. Da noch nicht alle erforderlichen Informationen vorliegen,
schlägt die Bürgermeisterin vor, den Punkt von der Tagesordnung zu setzen und zu einem späteren Zeitpunkt zu beraten.
Zusätzlich weist die Bürgermeisterin darauf hin, dass Punkt 7 der Tagesordnung unter Anfragen
und Mitteilung zu behandeln sei, da es sich hier lediglich um eine Mitteilung der Verwaltung handele und nicht um einen Beratungspunkt mit Beschlussfassung.
Die Bürgermeisterin stellt die Änderung der Tagesordnung zur Abstimmung.
Einstimmiger Beschluss:
TOP 3 der öffentlichen Sitzung, RD-Nr. 648-X, wird von der Tagesordnung abgesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt beraten. TOP 7, RD-Nr. 665-X, wird unter Anfragen und Mitteilungen behandelt. Die verbleibenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend (TOP 4 bis 10
werden zu TOP 3 bis 8.1 der öffentlichen Sitzung).
Zu Punkt 2. der Tagesordnung:
Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses vom 20.09.2016 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8 i.
V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Die Bürgermeisterin stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung
nicht eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der
Geschäftsordnung als genehmigt.
Zu Punkt 3. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 664-X
30. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der
Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung in der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
30. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der
Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980
1.
Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur 30. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebüh-
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.11.2016
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rensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980
wurde vom Rat geprüft und gebilligt.
2.
Die 30. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der
Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 wird in der Fassung des als Anlage 1 (Anlage 1
der Originalniederschrift) zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu Punkt 4. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 666-X
19. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel;
Satzungsentwurf
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
19. Satzung zur Änderung der Satzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in
der Stadt Bad Münstereifel
1.
Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur 19. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel
wurde vom Rat geprüft und gebilligt.
2.
Die 19. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des als Anlage 1(Anlage 2
der Originalniederschrift) zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.
Zu Punkt 5. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 667-X
Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts
(§ 2b
Umsatzsteuergesetz -UStG)
hier: Optionserklärung zur vorübergehenden weiteren Anwendung der alten Rechtslage (§ 2 Abs. 3
UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung)
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel beschließt, für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und
vor dem 01. Januar 2021 auszuführenden Leistungen der Stadt Bad Münstereifel weiterhin den §
2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung anzuwenden. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine entsprechende Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22
UStG mit dem Widerrufsvorbehalt gegenüber dem Finanzamt Euskirchen bis zum 31.12.2016 abzugeben.
Zu Punkt 6. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 623-X/Z-1
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept bis 2025
hier: 1. Veränderungsliste
Der Stadtverordnete Eberhard Kremer, SPD-Fraktion, teilt mit, dass sich die SPD-Fraktion erst in
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.11.2016
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der kommenden Woche zu den Haushaltsberatungen trifft und somit bei diesem Tagesordnungspunkt nicht mit beraten werde. Er hat keine Bedenken, dass der Haushalt zeitig in diesem Jahr
beschlossen werden kann.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Haushaltssatzung bis zum 30.11.2016 der Kommunalaufsicht vorliegen müsse, damit die Stadt nicht in die vorläufige Haushaltsführung falle.
Um den Beratungen besser folgen zu können, erfolgen zunächst Fragen zum Bereich „Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen“, dann zu verschiedenen Positionen aus dem Haushalt und anschließend zur 1. Veränderungsliste. Nachfolgend sind die Fragen, die über reine Verständnisfragen hinausgehen und Auswirkungen auf den Haushalt haben, aufgeführt.
Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen
Zu M 042a – Energieeinsparung HGH und MZH Houverath
Auf Anfrage des Stadtverordneten Bernhard Ohlert, CDU-Fraktion, ob eine Umrüstung auf LEDBeleuchtung auch ohne Fördermittel von Seiten der Stadt selbständig und kostensenkend/kostenneutral erfolgen könne, wird die Verwaltung beauftragt, dies flächendeckend für alle
städt. Objekte zu prüfen.
Zu M 057 – Privatisierung der Märkte
Die Verwaltung soll prüfen, inwiefern die Märkte noch zeitgemäß sind und unter welchen Voraussetzungen eine Privatisierung erfolgen kann.
Zu M 066 – Gewinnabführung aus Verpachtung Flächen für Windkraftanlagen
Der Stadtverordnete Bernhard Ohlert, CDU-Fraktion bittet darum, den Sachstand hierzu nochmals
zu überprüfen. Er fragt nach, ob es sinnvoll sei, diese Position jedes Jahr im Haushalt aufzuführen,
oder ob hier nicht eine Reduzierung oder Streichung vorgenommen werden sollte.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei einer Streichung oder Reduzierung der Position, eine
Kompensation an anderer Stelle erforderlich werde, da diese Position auch im HSK festgesetzt sei.
Im Stadtentwicklungsausschuss soll erneut über den Sachstand und die planerischen Grundlagen
berichtet werden.
Haushaltsplan
Der Stadtverordnete Günter Kirchner, FDP-Fraktion, erklärt, dass von seiner Fraktion keine Fragen
mehr zum Haushalt gestellt würden, da alle Fragen bereits in den Haushaltsberatungen der vergangenen Woche mit der Verwaltungsführung beantwortet wurden.
Die anschließenden Fragen und Anmerkungen zum Haushalt und zur 1. Veränderungsliste erfolgen daher weitestgehend von Seiten der CDU-Fraktion und der UWV-Fraktion.
Zu Produkt V 011151- Grundstücks- und Gebäudemanagement
Der Stadtverordnete Bernhard Ohlert, CDU-Fraktion, bittet sowohl den Ansatz in Höhe von
400.000 € für die evtl. Geltendmachung des Heimfalls für die Erbbaurechte Parkhotel, als auch
den Ansatz in Höhe von 170.000 € für Brandschutzmaßnahmen Werther Tor zu sperren.
ZU Produkt V021261 – Allgemeine Aufgaben des Brandschutzes
Der Stadtverordnete Bernhard Ohlert, CDU-Fraktion, fragt nach, ob es nicht sinnvoll sei, in den
kommenden Jahren entsprechende Ansätze einzustellen.
Der Stadtverordnete Edmund Daniel, UWV-Fraktion, regt an, zusätzlich 2,00 € pro Einwohner im
Haushalt 2017 einzustellen, um evtl. die Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes neu zu vergeNiederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.11.2016
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ben.
Die Verwaltung sagt zu, 35.000,00 € bei Gutachterkosten in die 2. Veränderungsliste, welche dem
Rat vorgelegt wird, aufzunehmen.
Zu Bewirtschaftung städt. Gebäude
Bei den Energiekosten seien starke Sprünge aufgeführt und auch die Fernsprech- und Internetgebühren seien sehr hoch.
Die Verwaltung sagt zu, die Ansätze noch einmal zu prüfen.
Zu Produktbereich 03 – Schulträgeraufgaben
Lt. Herrn Stadtverordneten Berhard Ohlert, CDU-Fraktion, sind die Reinigungskosten in den Schulen sehr hoch angesetzt. Er fragt nach, ob eine Reinigung mit eigenem Personal nicht günstiger
wäre.
Der Stadtverordnete Georg Borsch, Bündnis 90/Die Grünen, weist darauf hin, dass vor Jahren aus
Kostengründen eine Umstellung auf externe Kräfte erfolgt sei. Durch die Umstellung und die Ersparnis habe sich die Sauberkeit in den Schulen verschlechtert. Er glaube aber kaum, dass eigene
Kräfte günstiger würden.
Die Verwaltung wird im Rahmen neu anstehender Vergaben prüfen, ob eine Eigenreinigung evtl.
günstiger erfolgen kann.
Zu Produkt V032171 - St. Michael Gymnasium
Der Ansatz in Höhe von 158.000,00 € für Brandschutzmaßnahmen im Altbau 2. Bauabschnitt soll
gesperrt werden.
Zu Produkt V053131 – Leistungen für Asylbewerber
und V053151 – Unterkünfte, Einrichtungen, Rentenberatung u. Wohngeld
Da die Berechnung des Ansatzes auf der Grundlage von geschätzten 540 Personen basiert, sollen
der Containerstandort noch einmal geprüft und der Ansatz gesperrt werden.
Die Bezeichnung bei Produkt V053151 524100 soll von „Reinigung“ in „Reinigung und Desinfektion“ geändert werden.
Die bisherige Bezeichnung führt zur Verwirrung, da die Reinigung der Unterkünfte durch die
Flüchtlinge selbst und von Seiten der Stadt lediglich eine Desinfektion erfolgt. Von der Stadt wird
nur dann gereinigt, wenn die Flüchtlinge nicht gereinigt haben. Dies führt dann auch zu wirtschaftlichen Sanktionen bei den Leistungen.
Zu Grünschnitt Stadtmauer
Der Stadtverordnete Bernhard Ohlert, CDU-Fraktion, weist darauf hin, dass in 2016 der Grünschnitt an der Stadtmauer noch nicht abgearbeitet sei. Der Wildwuchs müsse dringend entfernt
werden. Evtl. Fördermöglichkeiten sollen ausgeschöpft werden.
Zu Produkt V125411 – Neubau, Unterhaltung und Bewirtschaftung von Straßen
Die Ansätze für die Investitionen in 2017 sollen alle gesperrt werden. Die Bürger sollen vorab befragt werden, bevor man mit der Sanierung von Straßen beginnt.
Da die Reinigung der Straßenabläufe u. a. auch durch den Bauhof erfolgt, soll hier eine Anpassung der Erläuterung erfolgen (S. 309).
Bzgl. der Baumaßnahme Zuwegung Mehrzweckhalle Houverath erläutert die Verwaltung auf AnNiederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.11.2016
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frage hin, dass die Stadt in Kürze ein Eckgrundstück an der Eichener Straße erwerben kann und
dann die notwendigen Voraussetzungen für die Verbreiterung der Zuwegung gegeben sein werden.
Zu Produkt V 135521 – Wasser und Wasserbau
Der Ansatz in Höhe von 350.000,00 € für die Hochwasserschutzmaßnahme im Bereich des Friedhofs Bad Münstereifel soll gesperrt werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Fördermaßnahmen grundsätzlich gesperrt sind, bis ein entsprechender Förderbescheid vorliegt.
1. Veränderungsliste
Zu den Angaben in der 1. Veränderungsliste werden lediglich Verständnisfragen von Seiten der
Stadtverordneten gestellt, die von der Verwaltung entsprechend erläutert werden.
Die Bürgermeisterin schlägt im Anschluss an die Beratungen vor, die besprochenen Änderungen
in einer 2. Veränderungsliste aufzunehmen und diese mittels Zusatzerläuterung dem Rat am
22.11.2016 zur Entscheidung vorzulegen. Die Stadtverordneten sind mit dieser Vorgehensweise
einverstanden.
Zu Punkt 7. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 645-X/Z-1
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017
Der Stadtverordnete Eberhard Kremer, SPD-Fraktion, erklärt, dass seine Fraktion bei diesem Beratungspunkt aus den gleichen Gründen wie bereits bei dem vorherigen Punkt nicht mit beraten
könne.
Der Stadtverordnete Bernhard Ohlert, CDU-Fraktion, ist der Ansicht, dass die SPD-Fraktion beim
Stellenplan grundsätzlich mit beraten sollte und schlägt daher vor, den Beratungspunkt in den Rat
am 22.11.2016 zu vertagen.
Die Bürgermeisterin stellt den Vertagungsantrag zur Abstimmung.
Einstimmiger Beschluss:
Die Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr
2017 wird in den Rat am 22.11.2016 vertagt.
Zu Punkt 8. der Tagesordnung:
Anfragen und Mitteilungen
Zu Punkt 8.1 der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 665-X
Haushalt 2016
hier: Bericht zum 30.09.2016 im Rahmen des Finanzcontrollings
Weitere Mitteilungen erfolgen nicht. Anfragen werden keine gestellt.
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Um 19:35 Uhr erklärt die Vorsitzende die Sitzung für beendet.
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Vorsitzende
(Sabine Preiser-Marian)
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Schriftführerin
(Katharina Dierichsweiler)
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