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Beschlusstext (Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b Umsatzsteuergesetz -UStG) hier: Optionserklärung zur vorübergehenden weiteren Anwendung der alten Rechtslage (§ 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
11 kB
Datum
09.11.2016
Erstellt
24.11.16, 13:16
Aktualisiert
24.11.16, 13:16
Beschlusstext (Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts      (§ 2b Umsatzsteuergesetz -UStG)
hier: Optionserklärung zur vorübergehenden weiteren Anwendung der alten Rechtslage (§ 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung))

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Bad Münstereifel, 24.11.2016 Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin BESCHLUSS aus der 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Mittwoch, den 09.11.2016 Zu Punkt 5. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 667-X Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b Umsatzsteuergesetz -UStG) hier: Optionserklärung zur vorübergehenden weiteren Anwendung der alten Rechtslage (§ 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung) Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: Der Rat der Stadt Bad Münstereifel beschließt, für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 auszuführenden Leistungen der Stadt Bad Münstereifel weiterhin den § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung anzuwenden. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine entsprechende Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 UStG mit dem Widerrufsvorbehalt gegenüber dem Finanzamt Euskirchen bis zum 31.12.2016 abzugeben.