Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
11 kB
Datum
09.11.2016
Erstellt
24.11.16, 13:16
Aktualisiert
24.11.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 24.11.2016
Stadt Bad Münstereifel
Die Bürgermeisterin
BESCHLUSS
aus der 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom Mittwoch, den 09.11.2016
Zu Punkt 5. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 667-X
Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts
(§ 2b
Umsatzsteuergesetz -UStG)
hier: Optionserklärung zur vorübergehenden weiteren Anwendung der alten Rechtslage (§ 2 Abs. 3
UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung)
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel beschließt, für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und
vor dem 01. Januar 2021 auszuführenden Leistungen der Stadt Bad Münstereifel weiterhin den §
2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung anzuwenden. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine entsprechende Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22
UStG mit dem Widerrufsvorbehalt gegenüber dem Finanzamt Euskirchen bis zum 31.12.2016 abzugeben.