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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
09.06.16, 15:03
Aktualisiert
09.06.16, 15:03
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 263/2016 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 11.05.2016 gez. Knips gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 22.06.2016 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 27.500 Folgekosten in €: 51.100 jährlich Kostenträger: Sachkonto: 050313010 Personal Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für die auf 2 Jahre befristete Beschäftigung von 2 Sozialarbeiter/innen (EGr. S 11b) wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Auf Grund der dramatischen Entwicklung im Bereich der Betreuung und Unterbringung von Asylbewerbern seit Herbst 2015 ist eine personelle Aufstockung unabdingbar. Im Stellenplan für 2016 wurden insoweit zwei weitere Sozialarbeiterstellen der Entgeltgruppe S 11b ausgewiesen. Eine hohe Qualität der Beratung und Betreuung kann nur dann gewährleistet (bzw. aufrecht erhalten) werden, wenn die personellen Ressourcen hierfür auskömmlich bemessen sind. Aktuell werden etwa 600 Asylbewerber vom Fachdienst Migration und Integration betreut (ohne die von Fachkräften der AWO betreuten Flüchtlinge in der Wohnanlage am Brabanter Weg und ohne Berück- sichtigung der Notunterkunft in Erp). Im Fachdienst sind derzeit lediglich zwei Sozialarbeiter/-innen tätig, unterstützt durch zwei Einrichtungsbetreuer. Ein Betreuungsschlüssel von 1:100 unter Einbeziehung der beiden besetzten Stellen der Einrichtungsbetreuer wird angestrebt (wie im aktualisierten Konzept für die Unterbringung und Betreuung von Asylbegehrenden in der Stadt Erftstadt, Stand April 2016, dargelegt – siehe A 145/2016). Dies entspricht auch der mit der AWO getroffenen vertraglichen Vereinbarung für die Betreuung der Flüchtlinge im Übergangsheim Brabanter Weg. Notwendigerweise sind also, um der signifikanten Steigerung der Zahl der Asylbewerber adäquat zu begegnen, zwei weitere Stellen zu besetzen. In dem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Zahl der in 2016 zu betreuenden Flüchtlinge sukzessive weiter ansteigen wird. Zwar kann gegenwärtig eine valide Prognose für 2016 nicht erstellt werden. Gleichwohl wird –eventuell bereits in den nächsten Wochen- mit weiteren Zuweisungen von Asylbewerbern nach Erftstadt gerechnet. Ich verweise insoweit auf die in letzter Ratssitzung vom 27.04.2016 beratenen Stellungnahme zur Darstellung von Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber in Erftstadt (A 185/2016) sowie der 5. Ergänzung zur Vorlage 623/2015 (Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt). Zu beachten ist ferner, dass dem Fachdienst Migration & Integration neben der Betreuung und Beratung der Asylbegehrenden und Flüchtlinge in den städtischen Übergangsheimen auch die Beratung und Betreuung der im Stadtgebiet lebenden anerkannten Flüchtlinge und Aussiedler für zwei Jahre obliegt. Darüber hinaus sind auch im Rahmen der allgemeinen Migrationsberatung die in Erftstadt lebenden sonstigen Migranten und neuzugezogenen EU-Bürger (z.B. Rumänen und Bulgaren) und alle Drittstaatsangehörige im Bedarfsfalle zu betreuen. Das umfängliche Aufgabenportfolio (siehe auch Kapitel 7 des o.a. Konzeptes zu A 145/2016) kann mit den derzeit eingesetzten Mitarbeitern im Fachdienst Migration & Integration nicht bewältigt werden. Eine schnelle Besetzung der im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2016 im Stellenplan eingebrachten zwei weiteren Stellen für Sozialarbeiter/-innen ist dringend notwendig und geboten. (Erner) -2-