Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
118 kB
Datum
07.06.2016
Erstellt
25.05.16, 15:01
Aktualisiert
25.05.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 287/2016
Az.: -61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 19.05.2016
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
07.06.2016
Bemerkungen
beschließend
Erweiterung Rhiem und Sohn, Erp
Weiteres Vorgehen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die Firma Rhiem und Sohn wird in ihrem Bestreben, den Betrieb im Norden von Erp langfristig
zu sichern und planvoll weiter zu entwickeln, unterstützt. Die Verwaltung wird beauftragt, die in der
Anlage dargestellte Erweiterung zu befürworten, so weit dies mit der städtischen Bauleitplanung
vereinbar ist.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Optimierung der Planung und Verbesserung der Verträglichkeit des Betriebes für die Nachbarschaft, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Anwohner, der Ortsbürgermeisterin sowie Rhiem und Sohn die Bauleitplanung in Alternativen zu erörtern und die Ergebnisse bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Begründung:
Die Rhiem und Sohn Kies und Sand GmbH und Co KG betreibt in Erftstadt Erp eine Trockenabgrabung zur Gewinnung von Sand und Kies und eine Deponie der Klasse I (antropogen veränderte
Böden und gering belasteter Bauschutt). Die Firma ist Rechtsnachfolgerin der seit den 1950er Jahren in Erp ansässigen Firma Peter Rhiem und Sohn und hat sich im Laufe der Zeit stetig weiter
entwickelt. Ziel der Firma ist es, den Betriebsstandort in Erp langfristig zu sichern und auszubauen.
Abgrabung und Deponie verfügen über Genehmigungen bis zum Jahr 2035, die jeweils nach Abgrabungsgesetz, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und Weiteren vom Rhein- Erft- Kreis erteilt
werden. Die Stadt wird im Antragsverfahren beteiligt.
Langfristig ist vorgesehen, die Abgrabung nach Norden, d.h. in zunehmender Entfernung von den
Wohngebieten, weiter zu entwickeln. Diese Entwicklungsabsichten werden bereits jetzt angemeldet, damit diese in der in Vorbereitung befindlichen Neuaufstellung des Regionalplanes für den
Regierungsbezirk Köln Berücksichtigung finden. Zur Sicherung des Betriebsstandortes Erp unterstützt die Verwaltung grundsätzlich diese Erweiterungsabsicht. Ein Übersichtsplan der potenziell
im Regionalplan zu berücksichtigenden Flächen ist als Anlage beigefügt.
Um dieses Ziel rechtssicher zu erreichen, hat die Fa. Rhiem und Sohn einen Antrag auf Abgrabungsvorbescheid gestellt. Die Behördenbeteiligung wurde eingeleitet. Wird der Vorbescheid erteilt, muss die Fläche in der Neuaufstellung des Regionalplanes berücksichtigt werden. Grundsätzlich unterstützt die Verwaltung diese Absichten der Firma Rhiem und Sohn. Die parallel im Verfahren befindliche Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen
für Windenergieanlagen muss hierbei berücksichtigt werden.
Darüber hinaus haben sich Teile des Betriebes in Richtung einer gewerblichen Nutzung weiter
entwickelt. Dies soll ebenfalls weiter ausgebaut werden. Planungsrechtliche Voraussetzung für die
Entwicklung eines Gewerbebetriebes in Erp ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes, was im Zuständigkeitsbereich der Stadt Erftstadt liegt.
Vorgesehen sind hier folgende Maßnahmen:
Neuordnung der Betriebsabläufe und Herstellung einer Logistikfläche einschließlich Neubau von Werkstatthallen, Containerplätzen sowie einer LKW-Unterstellhalle und
Neubau von Büro- und Verwaltungsgebäuden zunächst für ca. 40 Mitarbeitende mit einer
Erweiterungsoption für eine spätere Zusammenlegung der zur Zeit an 2 Standorten befindlichen Verwaltung unter Berücksichtigung ausreichender Stellplätze.
Um diese Maßnahmen vorzubereiten hat die Stadt ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Am 03.05.2016 fand eine
öffentliche Versammlung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung statt. In der
Diskussion wurden bestehende Probleme der verkehrlichen Erschließung und mit Staub- und Lärmimmissionen angesprochen, für die im weiteren Verfahren Lösungen gefunden werden müssen.
Außerdem wurde der Wunsch geäußert, den Betrieb in größerer Entfernung von der Wohnbebauung zu entwickeln.
Es wurde vereinbart Planungsalternativen, insbesondere eine Optimierung der Verträglichkeit der
Planung für die Nachbarschaft gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Anwohner, der
Ortsbürgermeisterin, Rhiem und Sohn und der Verwaltung zu erörtern.
In Vertretung
(Hallstein)
-2-