Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
27.06.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
20.06.16, 12:14
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 47/2016
Az.: 20 50-21
Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 18.01.2016
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
Die Beratungsfolge wurde
am 23.03.2016 durch das
Ratsbüro ergänzt.
gez. Cöln
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Termin
03.03.2016
beschließend
Betriebsausschuss Immobilien
16.06.2016
beschließend
Betriebsausschuss Immobilien
27.06.2016
vorberatend
Betrifft:
Bemerkungen
Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme zum 30.06.2016
-Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft -
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Zinsen
Zinsen
X Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Betriebsausschuss Immobilien stimmt der Umschuldung des Darlehens Nr. 3023081706 bei
der Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank (DG Hyp) zu.
Der Darlehensrestbetrag in Höhe von 589.090,41 € wird wie folgt neu aufgenommen:
Darlehensgeber:
ein inländisches Kreditinstitut
Auszahlungskurs:
100%
Zinssatz:
bis zu maximal 5% (Höchstzinssatz)
Tilgung:
1 v. H. (Minimaltilgung, ggfs. höher)
Zinsfestschreibung: möglichst langfristig, je nach Kapitalmarktsituation
Begründung:
Das Darlehen wurde 2001 zur Finanzierung der laufenden Investitionen des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft aufgenommen. Der Zinssatz wurde für eine Laufzeit von 15 Jahren bis zum
30.06.2016 auf 5,56% festgelegt. Die jährliche Annuität beträgt 50.311,12 €, zahlbar in vierteljährlichen Raten.
Da noch nicht abzusehen ist, ob das Darlehen zu günstigen Konditionen verlängert werden kann,
ist vorsorglich ein Beschluss über eine eventuelle Neuaufnahme erforderlich.
Bei einer Verlängerung läuft das Darlehen mit neu angepasstem Zinssatz und ansonsten gleichen
Konditionen weiter. Bei einer Neuaufnahme muss der Tilgungssatz der Restlaufzeit des Darlehens
(19 Jahre) angepasst werden.
In Vertretung
(Knips)
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