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Beschlusstext (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F. hier: Genehmigung einer Dringlichkeit)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
74 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
10.04.14, 13:20
Aktualisiert
10.04.14, 13:20
Beschlusstext (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F.
hier: Genehmigung einer Dringlichkeit)

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Bad Münstereifel, 31.03.2014 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 30. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 25.03.2014 Zu Punkt 13. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1205-IX/Z-1 Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F. hier: Genehmigung einer Dringlichkeit Einstimmiger Beschluss: Die Dringlichkeitsentscheidung „ 1. In Anwendung von § 46 Abs. 3 SchulG NRW bildet die Stadt Bad Münstereifel im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 8 Eingangsklassen. 2. Diese Eingangsklassen werden auf folgende Standorte verteilt: KGS Arloff: 2, GGS Bad Münstereifel: 3, KGV Teilst. Houverath: 1 und KGV Teilst. Mutscheid: 2 (jahrgangsübergreifend)“ wird genehmigt.