Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
74 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
10.04.14, 13:20
Aktualisiert
10.04.14, 13:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 31.03.2014
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 30. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 25.03.2014
Zu Punkt 13. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1205-IX/Z-1
Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-)
Standorte gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW n. F.
hier: Genehmigung einer Dringlichkeit
Einstimmiger Beschluss:
Die Dringlichkeitsentscheidung
„ 1. In Anwendung von § 46 Abs. 3 SchulG NRW bildet die Stadt Bad Münstereifel im Schuljahr
2014/2015 insgesamt 8 Eingangsklassen.
2. Diese Eingangsklassen werden auf folgende Standorte verteilt:
KGS Arloff: 2,
GGS Bad Münstereifel: 3,
KGV Teilst. Houverath: 1 und
KGV Teilst. Mutscheid: 2 (jahrgangsübergreifend)“
wird genehmigt.