Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
15 kB
Datum
13.12.2006
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.:
Ergänzung
13/2006 3.
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann / Herr Stolz
Kreuzau, 06.11.2006
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Hauptausschuss
Rat
16.11.2006
28.11.2006
13.12.2006
Einrichtung von Offenen Ganztagsschulen (OGS) im Bereich der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
1.
Einführung
In der letzten Schulausschusssitzung war noch keine Entscheidung über die endgültige
Anzahl der Gruppen sowie auch hinsichtlich des Standortes an der KGS Winden getroffen
worden.
Vor allem hinsichtlich der Raumfrage für die OGS-Gruppe(n) im Bereich der KGS Winden
bestanden konträre Meinungen, so dass die Verwaltung aufgefordert wurde, zu den beiden
diskutierten Alternativen (Inanspruchnahme der ehemaligen Lehrerdienstwohnung sowie
Ausbau des Dachgeschosses des Grundschulgebäudes) Kalkulationen vorzulegen.
Sowohl auf Grundlage dieses Beschlussvorschlages als auch ausgehend von der Darstellung
in der gen. Vorlage vom 18.09.2006, wird die nachfolgende Darstellung gegeben.
2.
Bedarfssituation sowie Finanzierung
In der Vorlage Nr. 13/2006 2. Erg. wurden aufgrund der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden
verbindlichen Anmeldungen (Befragung aus Mai 2006) für die KGS Kreuzau zwei OGSGruppen sowie für die KGS Winden eine OGS-Gruppe vorgeschlagen.
Aufgrund des entsprechenden Antrages in der Schulausschusssitzung wurden die in Frage
kommenden Erziehungsberechtigten nochmals um eine Bestätigung ihrer Anmeldung und
gleichzeitig auch darum gebeten, zumindest eine vorläufige Erklärung zum Elterneinkommen
abzugeben, welche Grundlage für die Bemessung der Elternbeiträge bildet. Die erste Angabe
sollte einer verlässlichen Beschlussfassung hinsichtlich der Gruppenbildung, die zweite
Aussage der möglichst bereits jetzt festzulegenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen
dienen.
Für die Schuleinzugsbereiche der Grundschulen Kreuzau und Winden wurden die in Frage
kommenden Erziehungsberechtigten gezielt angeschrieben und um entsprechende
Bestätigung gebeten, wobei in einem Anschreiben diese Vorgehensweise auch erläutert
wurde. Den Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder in den Schuleinzugsbereichen der
Grundschule Drove, Teilstandort Obermaubach sowie Stockheim angemeldet hatten, wozu
bekanntlich keine ausreichende Anzahl zur Bildung von OGS-Gruppen vorlag, wurde in einem
Antwortbogen auch die Möglichkeit eröffnet, ihre Kinder an einer dieser beiden erstgenannten
Grundschulen anzumelden.
Allerdings ist der Rücklauf dieser nochmaligen Anfrage doch unerwartet schwach. Nachdem
im Rahmen der bereits vorliegenden Aufnahmeanträge für die KGS Kreuzau bis dahin 38
Anmeldungen vorlagen und mit dieser neuen Aktion auch weitere Zugänge im Hinblick auf die
angestrebte Bildung einer 2. Gruppe erwartet wurden, hat sich diese Erwartungshaltung leider
nicht erfüllt. Derzeit liegen hierfür 30 Anmeldungen vor.
Eine ähnliche Feststellung besteht für die KGS Winden, bei der es 29 Anmeldungen gab; die
jetzige Anfrage hat bis jetzt tatsächlich 25 verbindliche Anmeldungen ergeben.
Die Anmeldungen, auch hinsichtlich der Herkunftsorte, stellen sich demnach wie folgt dar:
Schule
Herkunft/
Wohnort
KGS Kreuzau
Kreuzau
DN-Niederau
Stockheim
Anzahl zum
07.11.2006
27
1
1
Bergheim
1
Leversbach
1
Üdingen
2
Winden
10
Bilstein
2
Schlagstein
2
Kreuzau
2 *1)
Nideggen
5 *2)
*1) Die Kinder werden dort bereits seit 2 Jahren beschult.
*2) Neuanmeldungen zum Schuljahr 2007/08.
Zus.
29
KGS Winden
25
Der Durchschnitt der Elternbeiträge, der aufgrund der vorläufigen Erklärungen zum
Elterneinkommen errechnet werden kann, liegt bei einem Wert von rd. 67 €, was derzeit noch
dem erwarteten Betrag von 60 € entsprechen würde.
Bis zum Sitzungstermin sollten die weiteren Anmelderückläufe abgewartet werden.
3.
Raumsituation
Bekanntlich sollten im Hinblick auf die prekäre finanzielle Situation der Gemeinde Kreuzau
und die vorgegebene Kostenneutralität, aber auch unter Hinweis auf entsprechende
Darstellungen seitens der Kommunalaufsicht und der GPA, möglichst keine Baumaßnahmen
erfolgen.
Für den Bereich der KGS Kreuzau ist die Unterbringung der OGS-Gruppe(n) im Hortgebäude
vorgesehen, zumal dieser mit Wirkung zum 01.08.2007 bei gleichzeitiger Einrichtung der OGS
geschlossen werden muss. Dies wird von den politischen Gremien bisher auch so gesehen.
Umbaumaßnahmen sind hier nicht erforderlich; allerdings sollte eine komplette Ersteinrichtung
für die Gruppe(n) erfolgen, da es möglich ist, hierzu entsprechende Bundesmittel in Höhe von
25.000 €, bei einer gleichzeitigen Beteiligung durch den Schulträger in Höhe von 10 v.H., zu
beantragen.
Für die KGS Winden wurde bekanntlich ein Antrag auf Ausbau des Dachgeschosses gestellt,
wozu seitens des Bauamtes Kosten von rd. 200.000 € ermittelt wurden. Inzwischen steht aber
fest, und dies war auch Gesprächspunkt in der letzten Schulausschusssitzung, dass durch
diese Ausbaumaßnahme nicht für zwei, sondern lediglich für eine OGS-Gruppe Räume
geschaffen werden können. Dies hat zur Folge, dass auch hier nur Bundesmittel in Höhe von
80.000 € erwartet werden können, was einen Eigenanteil von 120.000 € für die Gemeinde
erforderlich machen würde. Dies ist nach Meinung der Verwaltung nicht vertretbar.
Inzwischen liegt ein weiterer Antrag seitens der Schulleitung der KGS Winden, und zwar über
den Ausbau des sog. Mitteltraktes vor, der ebenfalls im Hinblick auf die v.g. Darstellung
diesseits nicht befürwortet werden kann. Dieser Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Diesseits wird weiterhin der Ausbau der unmittelbar an das Schulgebäude angrenzenden
ehemaligen Lehrerdienstwohnung, und zwar zunächst im inzwischen freigewordenen
-2-
Erdgeschoss, vorgeschlagen. Da es sich hierbei um eine Wohnung handelt, werden
zwangsläufig Umbau- und Sanierungsarbeiten notwendig, die derzeit sowohl in
bautechnischer als auch in finanzieller Hinsicht im Detail ermittelt werden. Ein genauer
Nachweis kann derzeit noch nicht vorgelegt werden; dies wird aber rechtzeitig zur
Schulausschusssitzung einschließlich einer Bauskizze der Fall sein.
Ebenfalls sind auch die zukünftig entfallenden Mieteinnahmen zu beachten, die für das EG
derzeit mit rd. 4.700 €/Jahr beziffert werden.
Wie bereits in der 2. Ergänzung dieser Vorlage dargestellt, sollte möglichst auf Bundesmittel
verzichtet werden, da hiermit eine 20-jährige Bindung verbunden ist und das Gebäude für die
Gemeinde Kreuzau ansonsten für einen sehr langen Zeitraum in jeglicher Hinsicht
festgeschrieben würde.
4.
Ersteinrichtung
Wie bereits bei Gelegenheit dargestellt, können für die Ersteinrichtung Bundesmittel in Höhe
von bis zu 25.000 € gewährt werden, wobei der Festbetrag 90 v.H. der tatsächlichen
Gesamtkosten nicht überschreiten darf. Dies bedeutet, dass die Gemeinde zu den
entstehenden Kosten, deren genaue Höhe aufgrund der Ermittlungen der Schulleiter noch
festzulegen ist, einen Eigenanteil von 10 % aufbringen muss.
Hierzu konnten die in Frage kommenden Schulleitungen bei Fertigung der Vorlage noch keine
detaillierten Unterlagen vorlegen zumal auch die Anzahl der Gruppen noch nicht feststeht.
Dies sollte aber in der Schulausschusssitzung möglich sein.
5.
Auflösung des Hortes
Gemäß den bestehenden gesetzlichen Vorschriften sind die bisher bestehenden Horte dort
aufzugeben, wo Offene Ganztagsgrundschulangebote eingerichtet werden. Da bekanntlich mit
Beginn des Schuljahres 2007/08 entsprechende OGS-Gruppen eingerichtet werden, ist der
Hort in Kreuzau zum 01.08.2007 zu schließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Finanzierung erfolgt, wie bereits an anderer Stelle dargestellt, aufgrund der vorgeschriebenen
Kostenneutralität ausschließlich durch die Landeszuschüsse, die Elternbeiträge (als Ersatz für die
Beteiligung des Schulträgers) und ggf. die Ersparnis aus der Schließung des Hortes zum
01.08.2007.
Entsprechend dieser Maßgabe sind bei den dafür vorgesehenen Haushaltsstellen die
erforderlichen Beträge einzusetzen.
Hinsichtlich der Kosten der Ersteinrichtung für die zum Schuljahr 2007/08 an den
Grundschulstandorten Kreuzau und Winden einzurichtenden OGS-Gruppen ist für das
Haushaltsjahr 2007 entsprechend zu verfahren.
III. Beschlussvorschlag:
„1. Aufgrund der jetzigen Bedarfslage richtet die Gemeinde Kreuzau mit Beginn des
Schuljahres 2007/2008 an folgenden Grundschulen definitiv OGS-Gruppen ein, und
zwar:
1. Kath. Grundschule Kreuzau
Gruppe(n)
2. Kath. Grundschule St. Urbanus Winden
Gruppe(n).
Es ist auch weiterhin Ziel, letztlich an allen Grundschulstandorten OGS-Gruppen
einzurichten.
2. Die räumliche Unterbringung soll für den Bereich der KGS Kreuzau im Hortgebäude
in Kreuzau, Bahnhofstraße 25, erfolgen.
-3-
Die OGS an der KGS Winden wird in der ehemaligen Lehrerdienstwohnung in
Kreuzau, OT Winden, Lehrer-Mainz-Straße 8, eingerichtet.
3. Der Hort in Kreuzau, Bahnhofstraße 25, wird zum 01.08.2007 aufgelöst.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
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