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Allgemeine Vorlage (Einrichtung von Offenen Ganztagsschulen (OGS) im Bereich der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
15 kB
Datum
13.12.2006
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: Ergänzung 13/2006 3. Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann / Herr Stolz Kreuzau, 06.11.2006 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Hauptausschuss Rat 16.11.2006 28.11.2006 13.12.2006 Einrichtung von Offenen Ganztagsschulen (OGS) im Bereich der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: 1. Einführung In der letzten Schulausschusssitzung war noch keine Entscheidung über die endgültige Anzahl der Gruppen sowie auch hinsichtlich des Standortes an der KGS Winden getroffen worden. Vor allem hinsichtlich der Raumfrage für die OGS-Gruppe(n) im Bereich der KGS Winden bestanden konträre Meinungen, so dass die Verwaltung aufgefordert wurde, zu den beiden diskutierten Alternativen (Inanspruchnahme der ehemaligen Lehrerdienstwohnung sowie Ausbau des Dachgeschosses des Grundschulgebäudes) Kalkulationen vorzulegen. Sowohl auf Grundlage dieses Beschlussvorschlages als auch ausgehend von der Darstellung in der gen. Vorlage vom 18.09.2006, wird die nachfolgende Darstellung gegeben. 2. Bedarfssituation sowie Finanzierung In der Vorlage Nr. 13/2006 2. Erg. wurden aufgrund der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden verbindlichen Anmeldungen (Befragung aus Mai 2006) für die KGS Kreuzau zwei OGSGruppen sowie für die KGS Winden eine OGS-Gruppe vorgeschlagen. Aufgrund des entsprechenden Antrages in der Schulausschusssitzung wurden die in Frage kommenden Erziehungsberechtigten nochmals um eine Bestätigung ihrer Anmeldung und gleichzeitig auch darum gebeten, zumindest eine vorläufige Erklärung zum Elterneinkommen abzugeben, welche Grundlage für die Bemessung der Elternbeiträge bildet. Die erste Angabe sollte einer verlässlichen Beschlussfassung hinsichtlich der Gruppenbildung, die zweite Aussage der möglichst bereits jetzt festzulegenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen dienen. Für die Schuleinzugsbereiche der Grundschulen Kreuzau und Winden wurden die in Frage kommenden Erziehungsberechtigten gezielt angeschrieben und um entsprechende Bestätigung gebeten, wobei in einem Anschreiben diese Vorgehensweise auch erläutert wurde. Den Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder in den Schuleinzugsbereichen der Grundschule Drove, Teilstandort Obermaubach sowie Stockheim angemeldet hatten, wozu bekanntlich keine ausreichende Anzahl zur Bildung von OGS-Gruppen vorlag, wurde in einem Antwortbogen auch die Möglichkeit eröffnet, ihre Kinder an einer dieser beiden erstgenannten Grundschulen anzumelden. Allerdings ist der Rücklauf dieser nochmaligen Anfrage doch unerwartet schwach. Nachdem im Rahmen der bereits vorliegenden Aufnahmeanträge für die KGS Kreuzau bis dahin 38 Anmeldungen vorlagen und mit dieser neuen Aktion auch weitere Zugänge im Hinblick auf die angestrebte Bildung einer 2. Gruppe erwartet wurden, hat sich diese Erwartungshaltung leider nicht erfüllt. Derzeit liegen hierfür 30 Anmeldungen vor. Eine ähnliche Feststellung besteht für die KGS Winden, bei der es 29 Anmeldungen gab; die jetzige Anfrage hat bis jetzt tatsächlich 25 verbindliche Anmeldungen ergeben. Die Anmeldungen, auch hinsichtlich der Herkunftsorte, stellen sich demnach wie folgt dar: Schule Herkunft/ Wohnort KGS Kreuzau Kreuzau DN-Niederau Stockheim Anzahl zum 07.11.2006 27 1 1 Bergheim 1 Leversbach 1 Üdingen 2 Winden 10 Bilstein 2 Schlagstein 2 Kreuzau 2 *1) Nideggen 5 *2) *1) Die Kinder werden dort bereits seit 2 Jahren beschult. *2) Neuanmeldungen zum Schuljahr 2007/08. Zus. 29 KGS Winden 25 Der Durchschnitt der Elternbeiträge, der aufgrund der vorläufigen Erklärungen zum Elterneinkommen errechnet werden kann, liegt bei einem Wert von rd. 67 €, was derzeit noch dem erwarteten Betrag von 60 € entsprechen würde. Bis zum Sitzungstermin sollten die weiteren Anmelderückläufe abgewartet werden. 3. Raumsituation Bekanntlich sollten im Hinblick auf die prekäre finanzielle Situation der Gemeinde Kreuzau und die vorgegebene Kostenneutralität, aber auch unter Hinweis auf entsprechende Darstellungen seitens der Kommunalaufsicht und der GPA, möglichst keine Baumaßnahmen erfolgen. Für den Bereich der KGS Kreuzau ist die Unterbringung der OGS-Gruppe(n) im Hortgebäude vorgesehen, zumal dieser mit Wirkung zum 01.08.2007 bei gleichzeitiger Einrichtung der OGS geschlossen werden muss. Dies wird von den politischen Gremien bisher auch so gesehen. Umbaumaßnahmen sind hier nicht erforderlich; allerdings sollte eine komplette Ersteinrichtung für die Gruppe(n) erfolgen, da es möglich ist, hierzu entsprechende Bundesmittel in Höhe von 25.000 €, bei einer gleichzeitigen Beteiligung durch den Schulträger in Höhe von 10 v.H., zu beantragen. Für die KGS Winden wurde bekanntlich ein Antrag auf Ausbau des Dachgeschosses gestellt, wozu seitens des Bauamtes Kosten von rd. 200.000 € ermittelt wurden. Inzwischen steht aber fest, und dies war auch Gesprächspunkt in der letzten Schulausschusssitzung, dass durch diese Ausbaumaßnahme nicht für zwei, sondern lediglich für eine OGS-Gruppe Räume geschaffen werden können. Dies hat zur Folge, dass auch hier nur Bundesmittel in Höhe von 80.000 € erwartet werden können, was einen Eigenanteil von 120.000 € für die Gemeinde erforderlich machen würde. Dies ist nach Meinung der Verwaltung nicht vertretbar. Inzwischen liegt ein weiterer Antrag seitens der Schulleitung der KGS Winden, und zwar über den Ausbau des sog. Mitteltraktes vor, der ebenfalls im Hinblick auf die v.g. Darstellung diesseits nicht befürwortet werden kann. Dieser Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Diesseits wird weiterhin der Ausbau der unmittelbar an das Schulgebäude angrenzenden ehemaligen Lehrerdienstwohnung, und zwar zunächst im inzwischen freigewordenen -2- Erdgeschoss, vorgeschlagen. Da es sich hierbei um eine Wohnung handelt, werden zwangsläufig Umbau- und Sanierungsarbeiten notwendig, die derzeit sowohl in bautechnischer als auch in finanzieller Hinsicht im Detail ermittelt werden. Ein genauer Nachweis kann derzeit noch nicht vorgelegt werden; dies wird aber rechtzeitig zur Schulausschusssitzung einschließlich einer Bauskizze der Fall sein. Ebenfalls sind auch die zukünftig entfallenden Mieteinnahmen zu beachten, die für das EG derzeit mit rd. 4.700 €/Jahr beziffert werden. Wie bereits in der 2. Ergänzung dieser Vorlage dargestellt, sollte möglichst auf Bundesmittel verzichtet werden, da hiermit eine 20-jährige Bindung verbunden ist und das Gebäude für die Gemeinde Kreuzau ansonsten für einen sehr langen Zeitraum in jeglicher Hinsicht festgeschrieben würde. 4. Ersteinrichtung Wie bereits bei Gelegenheit dargestellt, können für die Ersteinrichtung Bundesmittel in Höhe von bis zu 25.000 € gewährt werden, wobei der Festbetrag 90 v.H. der tatsächlichen Gesamtkosten nicht überschreiten darf. Dies bedeutet, dass die Gemeinde zu den entstehenden Kosten, deren genaue Höhe aufgrund der Ermittlungen der Schulleiter noch festzulegen ist, einen Eigenanteil von 10 % aufbringen muss. Hierzu konnten die in Frage kommenden Schulleitungen bei Fertigung der Vorlage noch keine detaillierten Unterlagen vorlegen zumal auch die Anzahl der Gruppen noch nicht feststeht. Dies sollte aber in der Schulausschusssitzung möglich sein. 5. Auflösung des Hortes Gemäß den bestehenden gesetzlichen Vorschriften sind die bisher bestehenden Horte dort aufzugeben, wo Offene Ganztagsgrundschulangebote eingerichtet werden. Da bekanntlich mit Beginn des Schuljahres 2007/08 entsprechende OGS-Gruppen eingerichtet werden, ist der Hort in Kreuzau zum 01.08.2007 zu schließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Finanzierung erfolgt, wie bereits an anderer Stelle dargestellt, aufgrund der vorgeschriebenen Kostenneutralität ausschließlich durch die Landeszuschüsse, die Elternbeiträge (als Ersatz für die Beteiligung des Schulträgers) und ggf. die Ersparnis aus der Schließung des Hortes zum 01.08.2007. Entsprechend dieser Maßgabe sind bei den dafür vorgesehenen Haushaltsstellen die erforderlichen Beträge einzusetzen. Hinsichtlich der Kosten der Ersteinrichtung für die zum Schuljahr 2007/08 an den Grundschulstandorten Kreuzau und Winden einzurichtenden OGS-Gruppen ist für das Haushaltsjahr 2007 entsprechend zu verfahren. III. Beschlussvorschlag: „1. Aufgrund der jetzigen Bedarfslage richtet die Gemeinde Kreuzau mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 an folgenden Grundschulen definitiv OGS-Gruppen ein, und zwar: 1. Kath. Grundschule Kreuzau Gruppe(n) 2. Kath. Grundschule St. Urbanus Winden Gruppe(n). Es ist auch weiterhin Ziel, letztlich an allen Grundschulstandorten OGS-Gruppen einzurichten. 2. Die räumliche Unterbringung soll für den Bereich der KGS Kreuzau im Hortgebäude in Kreuzau, Bahnhofstraße 25, erfolgen. -3- Die OGS an der KGS Winden wird in der ehemaligen Lehrerdienstwohnung in Kreuzau, OT Winden, Lehrer-Mainz-Straße 8, eingerichtet. 3. Der Hort in Kreuzau, Bahnhofstraße 25, wird zum 01.08.2007 aufgelöst.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage -4-