Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-296/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
14.06.2005
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg
-Gebiet Industriepark Mühlenerft und L 213 (Flächen im Anschluss an den Bebauungsplan Nr.
39/Bedburg)
a) Aufhebung des Satzungsbeschlusses
b) Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
c) Beschluss über die erneute Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den
Satzungsbeschluss vom 05.11.2002 für den Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, gem.
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches aufzuheben.
Zu b)
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg den
Aufstellungsbeschluss vom 19.04.2005 für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
39a/Bedburg, 1. Änderung aufzuheben und gem§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches bei
Änderung der Planinhalte und Erweiterung des Plangebietes einen neuen Aufstellungsbeschluss
gem. beigefügtem Übersichtsplan zu fassen. Die Planzeichnung in der Fassung vom 19.04.2005
sowie ein Plan mit den zusätzlich vorgesehenen Änderungen ist als Anlage zur Niederschrift zu
nehmen.
Zu c)
Ferner empfeihlt der Ausschuss dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung ,
einschließlich seiner Begründung gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches auf die Dauer eines
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Monats öffentlich auszulegen. Dabei wird bestimmt, dass Anregungen nur zum geänderten Teil
der Planung vorgetragen werden können.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Industriepark Mühlenerft wird durch die Bebauungspläne Nr. 39/Bedburg und 39a/Bedburg
(siehe auch beigefügte Anlage 1 als Übersicht) planungsrechtlich abgesichert.
Größtenteils sind die Flächen bereits bebaut. Kleinere Grundstücksflächen können angeboten
werden, zusammenhängende Flächen, die über eine Größe von 2,0 ha hinausgehen, stehen
jedoch nicht mehr zur Verfügung
Um im Rahmen der städtebaulichen Weiterentwicklung den künftigen Bedarf bzw. die Nachfrage
nach größeren Grundstücksflächen für Industrie und Gewerbe decken zu können, wird es daher
erforderlich, weitere Bauflächen im Industriepark Mühlenerft planungsrechtlich abzusichern. Es
handelt sich hierbei um die in der beigefügten Anlage dargestellten Flächen.
Der Gebietsentwicklungsplan stellt die zu aktivierenden Reserveflächen als Gewerbe und
Industrieansiedlungsbereich (GIB) dar. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt den
Bereich des Industrieparks sowie der nunmehr zur Erschließung vorgesehenen Reserveflächen
als Gewerbliche Bauflächen (G) dar. Aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung sind daher
keine Bedenken gegen eine angemessene Gebietserweiterung zu erwarten.
Um nunmehr auch künftig einer angemessenen städtebaulichen Weiterentwicklung im Hinblick auf
die Nachfrage für Industrie und Gewerbe decken zu können schlägt die Verwaltung vor, wie im
Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
50181 Bedburg, den
-----------------------------------
-----------------------------------
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister