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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg -Gebiet Industriepark Mühlenerft und L 213 (Flächen im Anschluss an den Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg) Aufhebung des Satzungsbeschlusses Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Beschluss über die erneute Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg
-Gebiet Industriepark Mühlenerft und L 213 (Flächen im Anschluss an den Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg)
Aufhebung des Satzungsbeschlusses
Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
Beschluss über die erneute Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg
-Gebiet Industriepark Mühlenerft und L 213 (Flächen im Anschluss an den Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg)
Aufhebung des Satzungsbeschlusses
Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
Beschluss über die erneute Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg
-Gebiet Industriepark Mühlenerft und L 213 (Flächen im Anschluss an den Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg)
Aufhebung des Satzungsbeschlusses
Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
Beschluss über die erneute Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-296/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 14.06.2005 Betreff: Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg -Gebiet Industriepark Mühlenerft und L 213 (Flächen im Anschluss an den Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg) a) Aufhebung des Satzungsbeschlusses b) Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses c) Beschluss über die erneute Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches Beschlussvorschlag: Zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Satzungsbeschluss vom 05.11.2002 für den Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches aufzuheben. Zu b) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg den Aufstellungsbeschluss vom 19.04.2005 für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung aufzuheben und gem§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches bei Änderung der Planinhalte und Erweiterung des Plangebietes einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. beigefügtem Übersichtsplan zu fassen. Die Planzeichnung in der Fassung vom 19.04.2005 sowie ein Plan mit den zusätzlich vorgesehenen Änderungen ist als Anlage zur Niederschrift zu nehmen. Zu c) Ferner empfeihlt der Ausschuss dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung , einschließlich seiner Begründung gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches auf die Dauer eines Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Monats öffentlich auszulegen. Dabei wird bestimmt, dass Anregungen nur zum geänderten Teil der Planung vorgetragen werden können. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Begründung: Der Industriepark Mühlenerft wird durch die Bebauungspläne Nr. 39/Bedburg und 39a/Bedburg (siehe auch beigefügte Anlage 1 als Übersicht) planungsrechtlich abgesichert. Größtenteils sind die Flächen bereits bebaut. Kleinere Grundstücksflächen können angeboten werden, zusammenhängende Flächen, die über eine Größe von 2,0 ha hinausgehen, stehen jedoch nicht mehr zur Verfügung Um im Rahmen der städtebaulichen Weiterentwicklung den künftigen Bedarf bzw. die Nachfrage nach größeren Grundstücksflächen für Industrie und Gewerbe decken zu können, wird es daher erforderlich, weitere Bauflächen im Industriepark Mühlenerft planungsrechtlich abzusichern. Es handelt sich hierbei um die in der beigefügten Anlage dargestellten Flächen. Der Gebietsentwicklungsplan stellt die zu aktivierenden Reserveflächen als Gewerbe und Industrieansiedlungsbereich (GIB) dar. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt den Bereich des Industrieparks sowie der nunmehr zur Erschließung vorgesehenen Reserveflächen als Gewerbliche Bauflächen (G) dar. Aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung sind daher keine Bedenken gegen eine angemessene Gebietserweiterung zu erwarten. Um nunmehr auch künftig einer angemessenen städtebaulichen Weiterentwicklung im Hinblick auf die Nachfrage für Industrie und Gewerbe decken zu können schlägt die Verwaltung vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister