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Beschlussvorlage (Verwendung des Wappens der Stadt Bedburg; Antrag der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Bezirk Erftkreis e. V., Herrn Bezirksgeschäftsführer Stefan Albrecht, Bonner Straße 46 a, 50389 Wesseling)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Verwendung des Wappens der Stadt Bedburg;
Antrag der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Bezirk Erftkreis e. V.,   Herrn Bezirksgeschäftsführer Stefan Albrecht, Bonner Straße 46 a, 50389 Wesseling) Beschlussvorlage (Verwendung des Wappens der Stadt Bedburg;
Antrag der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Bezirk Erftkreis e. V.,   Herrn Bezirksgeschäftsführer Stefan Albrecht, Bonner Straße 46 a, 50389 Wesseling)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-410/2004 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 21.09.2004 Betreff: Verwendung des Wappens der Stadt Bedburg; Antrag der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Bezirk Erftkreis e. V., Herrn Bezirksgeschäftsführer Stefan Albrecht, Bonner Straße 46 a, 50389 Wesseling Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Bezirk Erftkreis e. V die Genehmigung zu erteilen, das Wappen der Stadt Bedburg zur Verdeutlichung der Gliederungsstruktur der DLRG auf einer Übersichtskarte der Homepage www.erftkreis.dlrg.de abzubilden. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 12.07.2004 hat die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG), Bezirk Erftkreis e. V., Herr Bezirksgeschäftsführer Stefan Albrecht, Bonner Straße 46, 50389 Wesseling, beantragt, das Wappen der Stadt Bedburg - wie die Stadtwappen der übrigen Rhein-Erft-Kreis-Kommunen - zur Verdeutlichung der Gliederungsstruktur der DLRG auf den Internetseiten www.erftkreis.dlrg.de grafisch abzubilden. Das Antragsschreiben sowie die entsprechende Internetseite sind in Kopie als Anlage beigefügt. Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 24.01.1978 beschlossen, dass jegliche Verwendung des Stadtwappens im Einzelfall der Genehmigung durch den Rat der Stadt Bedburg bedarf. In der Vergangenheit hat der Rat der Stadt Bedburg für ähnliche Zwecke die Verwendung des Wappens genehmigt. 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Allg. Vertreter und Erster Beigeordneter