Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Festlegung der Wertgrenzen hinsichtlich der Ausweisung von Einzelinvestitionsmaßnahmen in Teilfinanzplänen im Zuge der Umstellungen auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Festlegung der Wertgrenzen hinsichtlich der Ausweisung von Einzelinvestitionsmaßnahmen in Teilfinanzplänen im Zuge der Umstellungen auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF)  ) Beschlussvorlage (Festlegung der Wertgrenzen hinsichtlich der Ausweisung von Einzelinvestitionsmaßnahmen in Teilfinanzplänen im Zuge der Umstellungen auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF)  ) Beschlussvorlage (Festlegung der Wertgrenzen hinsichtlich der Ausweisung von Einzelinvestitionsmaßnahmen in Teilfinanzplänen im Zuge der Umstellungen auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF)  )

öffnen download melden Dateigröße: 19 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-409/2004 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 21.09.2004 Betreff: Festlegung der Wertgrenzen hinsichtlich der Ausweisung von Einzelinvestitionsmaßnahmen in Teilfinanzplänen im Zuge der Umstellungen auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg legt die Wertgrenzen gemäß § 4 des Regierungsentwurfs der Gemeindehaushaltsverordnung i.V.m. § 41 Abs. 1 Buchstabe h) des Regierungsentwurfs der Gemeindeordnung hinsichtlich der Ausweisung von Einzelinvestitionsmaßnahmen in Teilfinanzplänen wie folgt fest: Baumaßnahmen (bezogen auf die Gesamtmaßnahme): Erwerb von beweglichem Vermögen (bezogen auf den Gegenstand): 50.000 € 20.000 €. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Gemäß Regierungsentwurf zur Gemeindehaushaltsverordnung sind bei der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement im Teilfinanzplan als einzelne Positionen die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen für folgende Finanzposten auszuweisen: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen, Einzahlungen aus der Veräußerung von Sach- und Finanzanlagen, Einzahlungen von Beiträgen u.ä. Entgelten, Sonstige Investitionseinzahlungen, Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen, Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, Sonstige Investitionsauszahlungen. Als Einzelmaßnahmen sind jeweils Investitionen oberhalb der vom Rat festgelegten Wertgrenzen auszuweisen. Dazu sind zusätzlich zu den maßnahmebezogenen Beträgen nach Satz 1 die Investitionssumme und die bisher bereitgestellten Haushaltsmittel sowie die Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre anzugeben (§ 4 Abs. 4 des Regierungsentwurfs der neuen Gemeindehaushaltsverordnung). Gemäß Regierungsentwurf zu § 41 Abs. 1 Buchstabe h) der zu ändernden Gemeindeordnung ist für die Festlegung der Wertgrenzen der Rat zuständig. Da beabsichtigt ist, den Haushaltsplan 2005 nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements aufzustellen, muss die Festlegung dieser Wertgrenze bereits vor in Kraft treten der o.a. Gesetze erfolgen. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Wertgrenzen wie folgt festzulegen: Baumaßnahmen (bezogen auf die Gesamtmaßnahme): Erwerb von beweglichem Vermögen (bezogen auf den Gegenstand): 50.000 € 20.000 €. Die einzelnen Baumaßnahmen werden statt wie bisher über Haushaltsstellen nunmehr über sogenannte Investitions- bzw. Maßnahmeaufträge abgewickelt. Sonstige Investitionen werden direkt über Sachkonten abgewickelt. Investitionen unterhalb der o.g. Wertgrenzen werden in Sammelaufträgen im Haushaltsplan ausgewiesen. 50181 Bedburg, den STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Allg. Vertreter und Erster Beigeordneter