Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-406/2004
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.: 11 13 30
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
21.09.2004
Betreff:
Bildung und personelle Besetzung der Einigungsstelle gem.
Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW)
§
67
Beschlussvorschlag:
Unter Berücksichtigung der Einigung mit dem Personalrat der Stadt Bedburg über die Person des
Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden sowie über die Anzahl der zu bestellenden
Beisitzer beschließt der Rat der Stadt Bedburg
a)
den Direktor des Amtsgerichtes Bergheim, Herrn Michael Macioszek, Kennedystr. 2, 50126
Bergheim, zum Vorsitzenden und
den Direktor des Amtsgerichtes Düren, Herrn Manfred Neukirchen, Albert-Schlangen-Str. 8,
50181 Bedburg
zum stellvertretenden Vorsitzenden
der Einigungsstelle der Stadt Bedburg zu bestellen sowie
b)
die Zahl der Beisitzer für die Einigungsstelle auf 12 festzusetzen.
Ferner wird vorgeschlagen, seitens der Stadt Bedburg die nachstehend aufgeführten Personen als
Beisitzer für die Einigungsstelle zu bestellen:
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Begründung:
Am 06. Mai 2004 wurde bei der Stadt Bedburg eine neue Personalvertretung gewählt. Nach § 67
LPVG NRW ist für die Dauer der Wahlperiode des Personalrates eine Einigungsstelle zu bilden,
die aus einem unparteiischen Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und Beisitzern besteht.
Auf die Person des Vorsitzenden und seines Stellvertreters sowie über die Zahl der Beisitzer
haben sich die oberste Dienstbehörde (d.h. der Rat der Stadt Bedburg) und die bei ihr bestehende
Personalvertretung zu einigen.
Die Beisitzer, die Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein
müssen, werden von beiden Seiten, d. h. der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung
je zur Hälfte bestellt und dem Vorsitzenden benannt. In der vergangenen Wahlperiode des
Personalrates der Stadt Bedburg war die Einigungsstelle wie folgt besetzt:
Vorsitzender:
Herr Direktor Michael Macioszek, Kennedystraße 2,
50126 Bergheim
stellv. Vorsitzender:
Herr Direktor Manfred Neukirchen, Albert-Schlangen-Str. 8, 50181
Bedburg
Beisitzer:
vom Rat der Stadt Bedburg bestellt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Stadtverordneter Hans Schnäpp
Stadtverordneter Norbert Michels
Stadtverordneter Horst Druch
Stadtverordneter Martin Sauer
Erster Beigeordneter Gunnar Koerdt
Stadtverwaltungsrat Herbert Baum
vom Personalrat der Stadt Bedburg bestellt:
7.
8.
9.
10.
11.
12.
Städt. Angestellter Albert Zimmermann
Stadtamtsinspektor Günter Mattern
Städt. Angestellte Hildegard Kaiser
Städt. Angestellter Josef Köcher
Städt. Angestellter Guido Ritz
Stadtarbeiter Herbert Rüttgers
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Der Direktor des Amtsgerichtes Bergheim, Herr Michael Macioszek, hat auf entsprechende
Anfrage telefonisch erklärt, dass er für eine neue Wahlperiode erneut als Vorsitzender der
Einigungsstelle zur Verfügung stehen könne.
Der Direktor des Amtsgerichtes Düren, Herr Manfred Neukirchen, hat sich ebenfalls erneut bereit
erklärt, weiterhin die Position des stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle der Stadt
Bedburg wahrzunehmen.
Im Einvernehmen mit dem Personalrat wird daher vorgeschlagen, für die Position des
Vorsitzenden
Herrn Direktor Michael Macioszek, Kennedystraße 2, 50126 Bergheim
und für die Position des stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle
Herrn Direktor Manfred Neukirchen, Albert-Schlangen-Str. 8, 50181 Bedburg
vorzuschlagen. Im Einvernehmen mit dem Personlarat wird darüber hinaus vorgeschlagen, die
Zahl der Beisitzer für die Einigungsstelle unverändert auf zwölf festzusetzen, so dass vom Rat der
Stadt Bedburg sechs Beisitzer zu bestellen sind.
Traditionell wurden in der Vergangenheit vom Rat jeweils zwei Bedienstete der Stadtverwaltung
und vier Stadtverordnete in die Einigungsstelle bestellt. Diese Verteilung ist nicht vorgeschrieben.
Mit Blick auf die Praxis in vielen anderen Kommunen ist es bedenkenswert, in Zukunft einen Teil
zu bestellenden Mitglieder der Einigungsstelle aus benachbarten Behörden bzw.
Kommunalverwaltungen zu rekrutieren. Insofern würde es sich anbieten, rechtzeitig vor der
nächsten Personalratswahl mit der Personalvertretung eine entsprechende Übereinkunft
anzustreben, wonach beide Seiten eine bestimmte Anzahl an Beisitzern vorschlägt, die nicht dem
Rat der Stadt Bedburg angehören bzw. Bedienstete der Stadtverwaltung Bedburg sind.
Vor dem Hintergrund des bereits vorliegenden Vorschlages der Personalvertretung und der bei
einer
Umstellung
des
Besetzungsverfahrens
erforderlichen
Einholung
von
Zustimmungserklärungen der vorzuschlagenden Personen aus anderen Behörden, ist es schon
aus Zeitgründen ratsam, für die gerade begonnene Wahlperiode des Personalrates die bisherige
Besetzungspraxis nicht zu ändern.
Nicht unerwähnt bleiben soll an dieser Stelle allerdings auch, dass die – bei aller auch gebotenen
Auseinandersetzung in der Sache - auch von der Personalvertretung immer wieder gelobte
vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststellenleitung und Personalrat es in der
Vergangenheit entbehrlich gemacht hat, dass jemals die Einigungsstelle zu einer Sitzung
einberufen werden musste.
Aktuell wird nun vorgeschlagen, seitens der Verwaltung der Stadt Bedburg, den Fachbereichsleiter
des Fachbereiches IV – Finanzen, Personal und Organisation – Herrn Stadtverwaltungsrat Herbert
Baum, sowie die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Doris Steinbach, in die Einigungsstelle zu
bestellen. Die mögliche Bestellung von Frau Steinbach sollte nicht zuletzt unter dem Aspekt des
Landesgleichstellungsgesetzes gesehen werden, wonach Gremien geschlechtsparitätisch besetzt
werden sollen ( § 12 Abs. 1 LGG). Diese Regelung ist auch hinsichtlich der weiteren Besetzung
der Einigungsstelle zu beachten.
Bei der Bestellung ist darüber hinaus unbedingt darauf zu achten, dass auch die aus der Mitte des
Rates
zu
bestellenden
Beisitzer
Beschäftigte
im
Geltungsbereich
eines
Personalvertretungsgesetzes sein müssen.
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Seitens des Personalrates wurden folgende Beisitzer vorgeschlagen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Städt. Angest. Albert Zimmermann
Stadtamtsinspektor Günter Mattern
Städt. Angestellter Peter Gutrath
Städt. Angestellter Josef Köcher
Städt. Angestellter Guido Ritz
Stadtarbeiter Herbert Rüttgers
50181 Bedburg, den 06.08.2004
----------------------------------Stolz
Sachbearbeiterin
----------------------------------Baum
Fachbereichsleiter
----------------------------------Koerdt
Erster Beigeordneter und
Kämmerer
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 5
Begründung:
Am 06. Mai 2004 wurde bei der Stadt Bedburg eine neue Personalvertretung gewählt. Nach § 67
LPVG NRW ist für die Dauer der Wahlperiode des Personalrates eine Einigungsstelle zu bilden,
die aus einem unparteiischen Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und Beisitzern besteht.
Auf die Person des Vorsitzenden und seines Stellvertreters sowie über die Zahl der Beisitzer
haben sich die oberste Dienstbehörde (d.h. der Rat der Stadt Bedburg) und die bei ihr bestehende
Personalvertretung zu einigen.
Die Beisitzer, die Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein
müssen, werden von beiden Seiten, d. h. der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung
je zur Hälfte bestellt und dem Vorsitzenden benannt. In der vergangenen Wahlperiode des
Personalrates der Stadt Bedburg war die Einigungsstelle wie folgt besetzt:
Vorsitzender:
Herr Direktor Michael Macioszek, Kennedystraße 2,
50126 Bergheim
stellv. Vorsitzender:
Herr Direktor Manfred Neukirchen, Albert-Schlangen-Str. 8, 50181
Bedburg
Beisitzer:
vom Rat der Stadt Bedburg bestellt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Stadtverordneter Hans Schnäpp
Stadtverordneter Norbert Michels
Stadtverordneter Horst Druch
Stadtverordneter Martin Sauer
Erster Beigeordneter Gunnar Koerdt
Stadtverwaltungsrat Herbert Baum
vom Personalrat der Stadt Bedburg bestellt:
7.
8.
9.
10.
11.
12.
Städt. Angestellter Albert Zimmermann
Stadtamtsinspektor Günter Mattern
Städt. Angestellte Hildegard Kaiser
Städt. Angestellter Josef Köcher
Städt. Angestellter Guido Ritz
Stadtarbeiter Herbert Rüttgers
Der Direktor des Amtsgerichtes Bergheim, Herr Michael Macioszek, hat auf entsprechende
Anfrage telefonisch erklärt, dass er für eine neue Wahlperiode erneut als Vorsitzender der
Einigungsstelle zur Verfügung stehen könne.
Der Direktor des Amtsgerichtes Düren, Herr Manfred Neukirchen, hat sich ebenfalls erneut bereit
erklärt, weiterhin die Position des stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle der Stadt
Bedburg wahrzunehmen.
Im Einvernehmen mit dem Personalrat wird daher vorgeschlagen, für die Position des
Vorsitzenden
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 6
Herrn Direktor Michael Macioszek, Kennedystraße 2, 50126 Bergheim
und für die Position des stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle
Herrn Direktor Manfred Neukirchen, Albert-Schlangen-Str. 8, 50181 Bedburg
vorzuschlagen. Im Einvernehmen mit dem Personlarat wird darüber hinaus vorgeschlagen, die
Zahl der Beisitzer für die Einigungsstelle unverändert auf zwölf festzusetzen, so dass vom Rat der
Stadt Bedburg sechs Beisitzer zu bestellen sind.
Traditionell wurden in der Vergangenheit vom Rat jeweils zwei Bedienstete der Stadtverwaltung
und vier Stadtverordnete in die Einigungsstelle bestellt. Diese Verteilung ist nicht vorgeschrieben.
Mit Blick auf die Praxis in vielen anderen Kommunen ist es bedenkenswert, in Zukunft einen Teil
zu bestellenden Mitglieder der Einigungsstelle aus benachbarten Behörden bzw.
Kommunalverwaltungen zu rekrutieren. Insofern würde es sich anbieten, rechtzeitig vor der
nächsten Personalratswahl mit der Personalvertretung eine entsprechende Übereinkunft
anzustreben, wonach beide Seiten eine bestimmte Anzahl an Beisitzern vorschlägt, die nicht dem
Rat der Stadt Bedburg angehören bzw. Bedienstete der Stadtverwaltung Bedburg sind.
Vor dem Hintergrund des bereits vorliegenden Vorschlages der Personalvertretung und der bei
einer
Umstellung
des
Besetzungsverfahrens
erforderlichen
Einholung
von
Zustimmungserklärungen der vorzuschlagenden Personen aus anderen Behörden, ist es schon
aus Zeitgründen ratsam, für die gerade begonnene Wahlperiode des Personalrates die bisherige
Besetzungspraxis nicht zu ändern.
Nicht unerwähnt bleiben soll an dieser Stelle allerdings auch, dass die – bei aller auch gebotenen
Auseinandersetzung in der Sache - auch von der Personalvertretung immer wieder gelobte
vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststellenleitung und Personalrat es in der
Vergangenheit entbehrlich gemacht hat, dass jemals die Einigungsstelle zu einer Sitzung
einberufen werden musste.
Aktuell wird nun vorgeschlagen, seitens der Verwaltung der Stadt Bedburg, den Fachbereichsleiter
des Fachbereiches IV – Finanzen, Personal und Organisation – Herrn Stadtverwaltungsrat Herbert
Baum, sowie die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Doris Steinbach, in die Einigungsstelle zu
bestellen. Die mögliche Bestellung von Frau Steinbach sollte nicht zuletzt unter dem Aspekt des
Landesgleichstellungsgesetzes gesehen werden, wonach Gremien geschlechtsparitätisch besetzt
werden sollen ( § 12 Abs. 1 LGG). Diese Regelung ist auch hinsichtlich der weiteren Besetzung
der Einigungsstelle zu beachten.
Bei der Bestellung ist darüber hinaus unbedingt darauf zu achten, dass auch die aus der Mitte des
Rates
zu
bestellenden
Beisitzer
Beschäftigte
im
Geltungsbereich
eines
Personalvertretungsgesetzes sein müssen.
Seitens des Personalrates wurden folgende Beisitzer vorgeschlagen:
STADT BEDBURG
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Sitzungsvorlage
Seite: 7
Städt. Angest. Albert Zimmermann
Stadtamtsinspektor Günter Mattern
Städt. Angestellter Peter Gutrath
Städt. Angestellter Josef Köcher
Städt. Angestellter Guido Ritz
Stadtarbeiter Herbert Rüttgers
50181 Bedburg, den
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Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Allg. Vertreter und
Erster Beigeordneter