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Beschlussvorlage (Bildung und personelle Besetzung der Einigungsstelle gem. § 67 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-406/2004 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: 11 13 30 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 21.09.2004 Betreff: Bildung und personelle Besetzung der Einigungsstelle gem. Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) § 67 Beschlussvorschlag: Unter Berücksichtigung der Einigung mit dem Personalrat der Stadt Bedburg über die Person des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden sowie über die Anzahl der zu bestellenden Beisitzer beschließt der Rat der Stadt Bedburg a) den Direktor des Amtsgerichtes Bergheim, Herrn Michael Macioszek, Kennedystr. 2, 50126 Bergheim, zum Vorsitzenden und den Direktor des Amtsgerichtes Düren, Herrn Manfred Neukirchen, Albert-Schlangen-Str. 8, 50181 Bedburg zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle der Stadt Bedburg zu bestellen sowie b) die Zahl der Beisitzer für die Einigungsstelle auf 12 festzusetzen. Ferner wird vorgeschlagen, seitens der Stadt Bedburg die nachstehend aufgeführten Personen als Beisitzer für die Einigungsstelle zu bestellen: Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 1. 2. 3. 4. 5. 6. Begründung: Am 06. Mai 2004 wurde bei der Stadt Bedburg eine neue Personalvertretung gewählt. Nach § 67 LPVG NRW ist für die Dauer der Wahlperiode des Personalrates eine Einigungsstelle zu bilden, die aus einem unparteiischen Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und Beisitzern besteht. Auf die Person des Vorsitzenden und seines Stellvertreters sowie über die Zahl der Beisitzer haben sich die oberste Dienstbehörde (d.h. der Rat der Stadt Bedburg) und die bei ihr bestehende Personalvertretung zu einigen. Die Beisitzer, die Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein müssen, werden von beiden Seiten, d. h. der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung je zur Hälfte bestellt und dem Vorsitzenden benannt. In der vergangenen Wahlperiode des Personalrates der Stadt Bedburg war die Einigungsstelle wie folgt besetzt: Vorsitzender: Herr Direktor Michael Macioszek, Kennedystraße 2, 50126 Bergheim stellv. Vorsitzender: Herr Direktor Manfred Neukirchen, Albert-Schlangen-Str. 8, 50181 Bedburg Beisitzer: vom Rat der Stadt Bedburg bestellt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Stadtverordneter Hans Schnäpp Stadtverordneter Norbert Michels Stadtverordneter Horst Druch Stadtverordneter Martin Sauer Erster Beigeordneter Gunnar Koerdt Stadtverwaltungsrat Herbert Baum vom Personalrat der Stadt Bedburg bestellt: 7. 8. 9. 10. 11. 12. Städt. Angestellter Albert Zimmermann Stadtamtsinspektor Günter Mattern Städt. Angestellte Hildegard Kaiser Städt. Angestellter Josef Köcher Städt. Angestellter Guido Ritz Stadtarbeiter Herbert Rüttgers STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Der Direktor des Amtsgerichtes Bergheim, Herr Michael Macioszek, hat auf entsprechende Anfrage telefonisch erklärt, dass er für eine neue Wahlperiode erneut als Vorsitzender der Einigungsstelle zur Verfügung stehen könne. Der Direktor des Amtsgerichtes Düren, Herr Manfred Neukirchen, hat sich ebenfalls erneut bereit erklärt, weiterhin die Position des stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle der Stadt Bedburg wahrzunehmen. Im Einvernehmen mit dem Personalrat wird daher vorgeschlagen, für die Position des Vorsitzenden Herrn Direktor Michael Macioszek, Kennedystraße 2, 50126 Bergheim und für die Position des stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle Herrn Direktor Manfred Neukirchen, Albert-Schlangen-Str. 8, 50181 Bedburg vorzuschlagen. Im Einvernehmen mit dem Personlarat wird darüber hinaus vorgeschlagen, die Zahl der Beisitzer für die Einigungsstelle unverändert auf zwölf festzusetzen, so dass vom Rat der Stadt Bedburg sechs Beisitzer zu bestellen sind. Traditionell wurden in der Vergangenheit vom Rat jeweils zwei Bedienstete der Stadtverwaltung und vier Stadtverordnete in die Einigungsstelle bestellt. Diese Verteilung ist nicht vorgeschrieben. Mit Blick auf die Praxis in vielen anderen Kommunen ist es bedenkenswert, in Zukunft einen Teil zu bestellenden Mitglieder der Einigungsstelle aus benachbarten Behörden bzw. Kommunalverwaltungen zu rekrutieren. Insofern würde es sich anbieten, rechtzeitig vor der nächsten Personalratswahl mit der Personalvertretung eine entsprechende Übereinkunft anzustreben, wonach beide Seiten eine bestimmte Anzahl an Beisitzern vorschlägt, die nicht dem Rat der Stadt Bedburg angehören bzw. Bedienstete der Stadtverwaltung Bedburg sind. Vor dem Hintergrund des bereits vorliegenden Vorschlages der Personalvertretung und der bei einer Umstellung des Besetzungsverfahrens erforderlichen Einholung von Zustimmungserklärungen der vorzuschlagenden Personen aus anderen Behörden, ist es schon aus Zeitgründen ratsam, für die gerade begonnene Wahlperiode des Personalrates die bisherige Besetzungspraxis nicht zu ändern. Nicht unerwähnt bleiben soll an dieser Stelle allerdings auch, dass die – bei aller auch gebotenen Auseinandersetzung in der Sache - auch von der Personalvertretung immer wieder gelobte vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststellenleitung und Personalrat es in der Vergangenheit entbehrlich gemacht hat, dass jemals die Einigungsstelle zu einer Sitzung einberufen werden musste. Aktuell wird nun vorgeschlagen, seitens der Verwaltung der Stadt Bedburg, den Fachbereichsleiter des Fachbereiches IV – Finanzen, Personal und Organisation – Herrn Stadtverwaltungsrat Herbert Baum, sowie die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Doris Steinbach, in die Einigungsstelle zu bestellen. Die mögliche Bestellung von Frau Steinbach sollte nicht zuletzt unter dem Aspekt des Landesgleichstellungsgesetzes gesehen werden, wonach Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden sollen ( § 12 Abs. 1 LGG). Diese Regelung ist auch hinsichtlich der weiteren Besetzung der Einigungsstelle zu beachten. Bei der Bestellung ist darüber hinaus unbedingt darauf zu achten, dass auch die aus der Mitte des Rates zu bestellenden Beisitzer Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein müssen. STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Seitens des Personalrates wurden folgende Beisitzer vorgeschlagen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Städt. Angest. Albert Zimmermann Stadtamtsinspektor Günter Mattern Städt. Angestellter Peter Gutrath Städt. Angestellter Josef Köcher Städt. Angestellter Guido Ritz Stadtarbeiter Herbert Rüttgers 50181 Bedburg, den 06.08.2004 ----------------------------------Stolz Sachbearbeiterin ----------------------------------Baum Fachbereichsleiter ----------------------------------Koerdt Erster Beigeordneter und Kämmerer STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Begründung: Am 06. Mai 2004 wurde bei der Stadt Bedburg eine neue Personalvertretung gewählt. Nach § 67 LPVG NRW ist für die Dauer der Wahlperiode des Personalrates eine Einigungsstelle zu bilden, die aus einem unparteiischen Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und Beisitzern besteht. Auf die Person des Vorsitzenden und seines Stellvertreters sowie über die Zahl der Beisitzer haben sich die oberste Dienstbehörde (d.h. der Rat der Stadt Bedburg) und die bei ihr bestehende Personalvertretung zu einigen. Die Beisitzer, die Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein müssen, werden von beiden Seiten, d. h. der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung je zur Hälfte bestellt und dem Vorsitzenden benannt. In der vergangenen Wahlperiode des Personalrates der Stadt Bedburg war die Einigungsstelle wie folgt besetzt: Vorsitzender: Herr Direktor Michael Macioszek, Kennedystraße 2, 50126 Bergheim stellv. Vorsitzender: Herr Direktor Manfred Neukirchen, Albert-Schlangen-Str. 8, 50181 Bedburg Beisitzer: vom Rat der Stadt Bedburg bestellt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Stadtverordneter Hans Schnäpp Stadtverordneter Norbert Michels Stadtverordneter Horst Druch Stadtverordneter Martin Sauer Erster Beigeordneter Gunnar Koerdt Stadtverwaltungsrat Herbert Baum vom Personalrat der Stadt Bedburg bestellt: 7. 8. 9. 10. 11. 12. Städt. Angestellter Albert Zimmermann Stadtamtsinspektor Günter Mattern Städt. Angestellte Hildegard Kaiser Städt. Angestellter Josef Köcher Städt. Angestellter Guido Ritz Stadtarbeiter Herbert Rüttgers Der Direktor des Amtsgerichtes Bergheim, Herr Michael Macioszek, hat auf entsprechende Anfrage telefonisch erklärt, dass er für eine neue Wahlperiode erneut als Vorsitzender der Einigungsstelle zur Verfügung stehen könne. Der Direktor des Amtsgerichtes Düren, Herr Manfred Neukirchen, hat sich ebenfalls erneut bereit erklärt, weiterhin die Position des stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle der Stadt Bedburg wahrzunehmen. Im Einvernehmen mit dem Personalrat wird daher vorgeschlagen, für die Position des Vorsitzenden STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 Herrn Direktor Michael Macioszek, Kennedystraße 2, 50126 Bergheim und für die Position des stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle Herrn Direktor Manfred Neukirchen, Albert-Schlangen-Str. 8, 50181 Bedburg vorzuschlagen. Im Einvernehmen mit dem Personlarat wird darüber hinaus vorgeschlagen, die Zahl der Beisitzer für die Einigungsstelle unverändert auf zwölf festzusetzen, so dass vom Rat der Stadt Bedburg sechs Beisitzer zu bestellen sind. Traditionell wurden in der Vergangenheit vom Rat jeweils zwei Bedienstete der Stadtverwaltung und vier Stadtverordnete in die Einigungsstelle bestellt. Diese Verteilung ist nicht vorgeschrieben. Mit Blick auf die Praxis in vielen anderen Kommunen ist es bedenkenswert, in Zukunft einen Teil zu bestellenden Mitglieder der Einigungsstelle aus benachbarten Behörden bzw. Kommunalverwaltungen zu rekrutieren. Insofern würde es sich anbieten, rechtzeitig vor der nächsten Personalratswahl mit der Personalvertretung eine entsprechende Übereinkunft anzustreben, wonach beide Seiten eine bestimmte Anzahl an Beisitzern vorschlägt, die nicht dem Rat der Stadt Bedburg angehören bzw. Bedienstete der Stadtverwaltung Bedburg sind. Vor dem Hintergrund des bereits vorliegenden Vorschlages der Personalvertretung und der bei einer Umstellung des Besetzungsverfahrens erforderlichen Einholung von Zustimmungserklärungen der vorzuschlagenden Personen aus anderen Behörden, ist es schon aus Zeitgründen ratsam, für die gerade begonnene Wahlperiode des Personalrates die bisherige Besetzungspraxis nicht zu ändern. Nicht unerwähnt bleiben soll an dieser Stelle allerdings auch, dass die – bei aller auch gebotenen Auseinandersetzung in der Sache - auch von der Personalvertretung immer wieder gelobte vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststellenleitung und Personalrat es in der Vergangenheit entbehrlich gemacht hat, dass jemals die Einigungsstelle zu einer Sitzung einberufen werden musste. Aktuell wird nun vorgeschlagen, seitens der Verwaltung der Stadt Bedburg, den Fachbereichsleiter des Fachbereiches IV – Finanzen, Personal und Organisation – Herrn Stadtverwaltungsrat Herbert Baum, sowie die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Doris Steinbach, in die Einigungsstelle zu bestellen. Die mögliche Bestellung von Frau Steinbach sollte nicht zuletzt unter dem Aspekt des Landesgleichstellungsgesetzes gesehen werden, wonach Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden sollen ( § 12 Abs. 1 LGG). Diese Regelung ist auch hinsichtlich der weiteren Besetzung der Einigungsstelle zu beachten. Bei der Bestellung ist darüber hinaus unbedingt darauf zu achten, dass auch die aus der Mitte des Rates zu bestellenden Beisitzer Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein müssen. Seitens des Personalrates wurden folgende Beisitzer vorgeschlagen: STADT BEDBURG 1. 2. 3. 4. 5. 6. Sitzungsvorlage Seite: 7 Städt. Angest. Albert Zimmermann Stadtamtsinspektor Günter Mattern Städt. Angestellter Peter Gutrath Städt. Angestellter Josef Köcher Städt. Angestellter Guido Ritz Stadtarbeiter Herbert Rüttgers 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Allg. Vertreter und Erster Beigeordneter