Daten
Kommune
Bedburg
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22 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-232/2003
Sitzungsteil
Fachbereich III
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
10.02.2004
Betreff:
Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport schlägt bei einer Gegenstimme dem Rat der
Stadt Bedburg nachfolgende Satzungsänderung für die Bäder vor:
1. Der Sondertarif für Behinderte ist ab einem Behinderungsgrad von mindestens 60
% anzuwenden.
2. Begleitpersonen eines v.g. Behinderten haben bei nachgewiesener Notwendigkeit
(Merkmale H, B und BL im Behindertenausweis) freien Eintritt .
3. Der Sondertarif für Bundeswehrangehörige wird auf Wehrpflichtige und
Ersatzdienstleistende beschränkt.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Beschlussvorschlag (Fortsetzung)
x Begründung
Der Rat der Stadt Bedburg hat mit Wirkung zum 01.05.2003 eine Änderung der
Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg beschlossen.
Hierbei wurde u.a. ein Sondertarif für Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten,
Bundeswehrangehörige, Ersatzdienstleistende und Schwerbeschädigte ab 50 % mit
Ausweis festgesetzt.
Hiernach zahlt
Eintrittspreise:
dieser
Personenkreis
gegenüber
dem
Sondertarif
Normaltarif
folgende
Normaler Tarif
Freibad
Hallenbad
Freibad
Hallenbad
2,00 €
1,50 €
3,00 €
2,50 €
1,00 €
-
1,50 €
-
17,00 €
11,00 €
25,00 €
20,50 €
34,00 €
-
50,00 €
11,00 €
-
a) Einzelkarte
aa) Einzelkarte Feierabendticket
b) Zehnerkarte
bb) Zehnerkarte Frühschwimmerticket
c) Saisonkarte
Unter den umliegenden Städten und Gemeinden wurde vom Fachbereich III kürzlich ein
Vergleich der dort gewährten Ermäßigungen für die Nutzung öffentlicher Bäder
durchgeführt. Die Ergebnisse sind nachfolgend aufgelistet:
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Als Nachweis der Notwendigkeit der ständigen Begleitung bzw. Hilflosigkeit gelten im
Behindertenausweis die aufgedruckten Merkzeichen „H“, „B“ und „Bl“
Zu den Merkmalen im Einzelnen:
•
Merkmal H („Hilflos“)
Lt. Definition der Hauptfürsorgestelle des LVR Rheinland ist als hilflos derjenige
anzusehen, der infolge von Gesundheitsstörungen nicht nur vorübergehend – also für
mehr als 6 Monate – für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden
Verrichtungen im Ablauf des tägl. Lebens in erheblichem Umfang fremder Hilfe bedarf.
•
Merkmal B („die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“)
Ständige Begleitung ist lt. Versorgungsamt bei Schwerbehinderten notwendig, die
- infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere bei
Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind,
d. h. beim Ein- und Aussteigen oder während der Fahrt des Verkehrsmittels regelmäßig
fremde Hilfe benötigen oder
- Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen (z. B. bei Sehbehinderung, geistiger
Behinderung)
in Anspruch nehmen.
•
Merkmal Bl (Blindheit und hochgradige Sehbehinderung)
Das Merkmal Bl wird lt. Versorgungsamt bei blinden Personen und bei Personen
vergeben, die hochgradig in ihrer Sehschärfe behindert sind. Hochgradig in ihrer
Sehschärfe behindert sind Personen, die sich zwar in einer vertrauten Umgebung trotz
Sehbehinderung ohne Führung und ohne besondere Hilfe noch ausreichend bewegen
können, aber deren Sehschärfe wirtschaftlich nicht verwertbar ist (im allgemeinen
Sehschärfe auf dem besseren Auge von nicht mehr als 5 %).
Nach der geltenden Gebührensatzung der Bäder ist u.a. ein Sondertarif für
Bundeswehrangehörige festgelegt worden. Hiernach sind demnach durch alle
Bundeswehrangehörige wie auch durch Zeit- und Berufssoldaten ermäßigte
Eintrittspreise zu entrichten.
Der Arbeitskreis „Veranstaltungsstätten“ hat in seiner Sitzung
einvernehmlich vorgeschlagen, die im Entwurf beiliegende
Gebührensatzung dem Rat zu empfehlen.
am 14.10.2003
Änderung der
50181 Bedburg, den 26. November 2003
----------------------------------Franken
Sachbearbeiterin
----------------------------------Tressel
Fachbereichsleiterin
----------------------------------Koerdt
Erster Beigeordneter
und Stadtkämmerer
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
STADT BEDBURG
Seite: 5
Sitzungsvorlage
Begründung:
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
-----------------------------------
-----------------------------------
----------------------------------Harren
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister