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Beschlussvorlage (Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg ) Beschlussvorlage (Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg ) Beschlussvorlage (Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg ) Beschlussvorlage (Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg ) Beschlussvorlage (Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg )

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-232/2003 Sitzungsteil Fachbereich III Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 10.02.2004 Betreff: Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport schlägt bei einer Gegenstimme dem Rat der Stadt Bedburg nachfolgende Satzungsänderung für die Bäder vor: 1. Der Sondertarif für Behinderte ist ab einem Behinderungsgrad von mindestens 60 % anzuwenden. 2. Begleitpersonen eines v.g. Behinderten haben bei nachgewiesener Notwendigkeit (Merkmale H, B und BL im Behindertenausweis) freien Eintritt . 3. Der Sondertarif für Bundeswehrangehörige wird auf Wehrpflichtige und Ersatzdienstleistende beschränkt. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Beschlussvorschlag (Fortsetzung) x Begründung Der Rat der Stadt Bedburg hat mit Wirkung zum 01.05.2003 eine Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg beschlossen. Hierbei wurde u.a. ein Sondertarif für Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten, Bundeswehrangehörige, Ersatzdienstleistende und Schwerbeschädigte ab 50 % mit Ausweis festgesetzt. Hiernach zahlt Eintrittspreise: dieser Personenkreis gegenüber dem Sondertarif Normaltarif folgende Normaler Tarif Freibad Hallenbad Freibad Hallenbad 2,00 € 1,50 € 3,00 € 2,50 € 1,00 € - 1,50 € - 17,00 € 11,00 € 25,00 € 20,50 € 34,00 € - 50,00 € 11,00 € - a) Einzelkarte aa) Einzelkarte Feierabendticket b) Zehnerkarte bb) Zehnerkarte Frühschwimmerticket c) Saisonkarte Unter den umliegenden Städten und Gemeinden wurde vom Fachbereich III kürzlich ein Vergleich der dort gewährten Ermäßigungen für die Nutzung öffentlicher Bäder durchgeführt. Die Ergebnisse sind nachfolgend aufgelistet: STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Als Nachweis der Notwendigkeit der ständigen Begleitung bzw. Hilflosigkeit gelten im Behindertenausweis die aufgedruckten Merkzeichen „H“, „B“ und „Bl“ Zu den Merkmalen im Einzelnen: • Merkmal H („Hilflos“) Lt. Definition der Hauptfürsorgestelle des LVR Rheinland ist als hilflos derjenige anzusehen, der infolge von Gesundheitsstörungen nicht nur vorübergehend – also für mehr als 6 Monate – für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des tägl. Lebens in erheblichem Umfang fremder Hilfe bedarf. • Merkmal B („die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“) Ständige Begleitung ist lt. Versorgungsamt bei Schwerbehinderten notwendig, die - infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind, d. h. beim Ein- und Aussteigen oder während der Fahrt des Verkehrsmittels regelmäßig fremde Hilfe benötigen oder - Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen (z. B. bei Sehbehinderung, geistiger Behinderung) in Anspruch nehmen. • Merkmal Bl (Blindheit und hochgradige Sehbehinderung) Das Merkmal Bl wird lt. Versorgungsamt bei blinden Personen und bei Personen vergeben, die hochgradig in ihrer Sehschärfe behindert sind. Hochgradig in ihrer Sehschärfe behindert sind Personen, die sich zwar in einer vertrauten Umgebung trotz Sehbehinderung ohne Führung und ohne besondere Hilfe noch ausreichend bewegen können, aber deren Sehschärfe wirtschaftlich nicht verwertbar ist (im allgemeinen Sehschärfe auf dem besseren Auge von nicht mehr als 5 %). Nach der geltenden Gebührensatzung der Bäder ist u.a. ein Sondertarif für Bundeswehrangehörige festgelegt worden. Hiernach sind demnach durch alle Bundeswehrangehörige wie auch durch Zeit- und Berufssoldaten ermäßigte Eintrittspreise zu entrichten. Der Arbeitskreis „Veranstaltungsstätten“ hat in seiner Sitzung einvernehmlich vorgeschlagen, die im Entwurf beiliegende Gebührensatzung dem Rat zu empfehlen. am 14.10.2003 Änderung der 50181 Bedburg, den 26. November 2003 ----------------------------------Franken Sachbearbeiterin ----------------------------------Tressel Fachbereichsleiterin ----------------------------------Koerdt Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Begründung: 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Harren Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister