Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-404/2004
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
Bemerkungen:
20.07.2004
Betreff:
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 1 GO NW
hier: Antrag des Kegelclubs „Schaaffäger von 1954“, Herrn Hans-Peter Wolter, wohnhaft
Anton-Heinen-Str. 1, 50181 Bedburg, bzgl. der Verwendung des Wappens der Stadt
Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1
Satz 1 Gemeindeordnung NW, Herrn Hans-Peter Wolter die Genehmigung zu erteilen, das
Wappen der Stadt Bedburg auf den Umschlagseiten der anlässlich des 50jährigen
Bestehens erstellten Chronik des Kegelclubs „Schaaffäger von 1954“ verwenden zu
dürfen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 12.07.2004 beantragt Herr Hans-Peter Wolter, wohnhaft Anton-HeinenStr. 1, 50181 Bedburg, die Verwendung des Wappens der Stadt Bedburg für die von ihm
erstellte Chronik anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Kegelclubs „Schaaffäger von
1954“. Das Wappen soll auf dem Umschlag der Chronik aufgebracht werden.
Das Antragsschreiben sowie eine entsprechende Pressemitteilung über das Jubiläum des
Kegelclubs sind in Kopie als Anlage beigefügt.
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 24.01.1978 beschlossen, dass jegliche
Verwendung des Stadtwappens im Einzelfall der Genehmigung durch den Rat der Stadt Bedburg
bedarf.
In der Vergangenheit hat der Rat für ähnliche Zwecke die Verwendung des Stadtwappens nach
Vorlage von Mustern der beabsichtigten Nutzung des Wappens genehmigt. Das Stadtwappen soll
originalgetreu für den o. g. Zweck aufgebracht werden.
Da beabsichtigt ist, die Chronik am Tage der Jubiläumsfeierlichkeiten am 24. Juli 2004
herauszugeben, ist eine Beschlussfassung im Wege der Dringlichkeit durch den Haupt- und
Finanzausschuss herbeizuführen.
Anlagen
50181 Bedburg, den
-----------------------------------
-----------------------------------
----------------------------------Harren
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister