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Beschlussvorlage (Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 1 GO NW hier: Antrag des Kegelclubs Schaaffäger von 1954, Herrn Hans-Peter Wolter, wohnhaft Anton-Heinen-Str. 1, 50181 Bedburg, bzgl. der Verwendung des Wappens der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 1 GO NW
hier: Antrag des Kegelclubs Schaaffäger von 1954, Herrn Hans-Peter Wolter, wohnhaft Anton-Heinen-Str. 1, 50181 Bedburg, bzgl. der Verwendung des Wappens der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 1 GO NW
hier: Antrag des Kegelclubs Schaaffäger von 1954, Herrn Hans-Peter Wolter, wohnhaft Anton-Heinen-Str. 1, 50181 Bedburg, bzgl. der Verwendung des Wappens der Stadt Bedburg)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-404/2004 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss Bemerkungen: 20.07.2004 Betreff: Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 1 GO NW hier: Antrag des Kegelclubs „Schaaffäger von 1954“, Herrn Hans-Peter Wolter, wohnhaft Anton-Heinen-Str. 1, 50181 Bedburg, bzgl. der Verwendung des Wappens der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NW, Herrn Hans-Peter Wolter die Genehmigung zu erteilen, das Wappen der Stadt Bedburg auf den Umschlagseiten der anlässlich des 50jährigen Bestehens erstellten Chronik des Kegelclubs „Schaaffäger von 1954“ verwenden zu dürfen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 12.07.2004 beantragt Herr Hans-Peter Wolter, wohnhaft Anton-HeinenStr. 1, 50181 Bedburg, die Verwendung des Wappens der Stadt Bedburg für die von ihm erstellte Chronik anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Kegelclubs „Schaaffäger von 1954“. Das Wappen soll auf dem Umschlag der Chronik aufgebracht werden. Das Antragsschreiben sowie eine entsprechende Pressemitteilung über das Jubiläum des Kegelclubs sind in Kopie als Anlage beigefügt. Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 24.01.1978 beschlossen, dass jegliche Verwendung des Stadtwappens im Einzelfall der Genehmigung durch den Rat der Stadt Bedburg bedarf. In der Vergangenheit hat der Rat für ähnliche Zwecke die Verwendung des Stadtwappens nach Vorlage von Mustern der beabsichtigten Nutzung des Wappens genehmigt. Das Stadtwappen soll originalgetreu für den o. g. Zweck aufgebracht werden. Da beabsichtigt ist, die Chronik am Tage der Jubiläumsfeierlichkeiten am 24. Juli 2004 herauszugeben, ist eine Beschlussfassung im Wege der Dringlichkeit durch den Haupt- und Finanzausschuss herbeizuführen. Anlagen 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Harren Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister