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Beschlussvorlage (Widmung von Gemeindestraßen im Bereich der Stadt Bedburg )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-270/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 24.05.2005 Betreff: Widmung von Gemeindestraßen im Bereich der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Str WG NW) in der Fassung vom 23. September 1995 (GV. NW. S. 1028, 1996 S. 81, S. 141), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2004 (GV. NRW. S. 259), wird der in der Anlage aufgeführte Platz im Bereich der Stadt Bedburg für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Nach § 6 StrWG NRW erhalten Straßen und Wege nur dann die Eigenschaft einer öffentlichen Straße, wenn sie formal dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Widmung ist durch die Straßenbaubehörde nach Fertigstellung zu verfügen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen. In der Widmung ist die Straßengruppe, zu der die Straße gehört (Einstufung) und eine evtl. Beschränkung der Widmung auf bestimmte Nutzungsarten, Nutzungs-zwecke oder Benutzerkreise sowie sonstige Besonderheiten aufzuführen (Widmungsinhalt). Da die Stadt Bedburg noch nicht Eigentümer der Grundstücke ist, auf denen der Parkplatz durch einen Dritten errichtet wird, ist nach § 6 Abs. 5 StrWG NRW die Zustimmung des Eigentümers zur Widmung erforderlich. Die Zustimmungen der betreffenden Eigentümer liegen vor. Wird auf eine Widmung verzichtet, bleibt eine Straße – auch wenn sie durch die Öffentlichkeit genutzt wird – eine Privatstraße. 50181 Bedburg, den 21.05.2005 ----------------------------------(Vehstedt) ----------------------------------Ackermann ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand Bürgermeister