Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-270/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
24.05.2005
Betreff:
Widmung von Gemeindestraßen im Bereich der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Str WG NW) in der
Fassung vom 23. September 1995 (GV. NW. S. 1028, 1996 S. 81, S. 141), zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2004 (GV. NRW. S. 259), wird der in der Anlage aufgeführte
Platz im Bereich der Stadt Bedburg für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Nach § 6 StrWG NRW erhalten Straßen und Wege nur dann die Eigenschaft einer öffentlichen
Straße, wenn sie formal dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Widmung ist durch die
Straßenbaubehörde nach Fertigstellung zu verfügen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung
öffentlich bekanntzumachen.
In der Widmung ist die Straßengruppe, zu der die Straße gehört (Einstufung) und eine evtl.
Beschränkung der Widmung auf bestimmte Nutzungsarten, Nutzungs-zwecke oder Benutzerkreise
sowie sonstige Besonderheiten aufzuführen (Widmungsinhalt).
Da die Stadt Bedburg noch nicht Eigentümer der Grundstücke ist, auf denen der Parkplatz durch
einen Dritten errichtet wird, ist nach § 6 Abs. 5 StrWG NRW die Zustimmung des Eigentümers zur
Widmung erforderlich. Die Zustimmungen der betreffenden Eigentümer liegen vor.
Wird auf eine Widmung verzichtet, bleibt eine Straße – auch wenn sie durch die Öffentlichkeit
genutzt wird – eine Privatstraße.
50181 Bedburg, den 21.05.2005
----------------------------------(Vehstedt)
----------------------------------Ackermann
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand
Bürgermeister