Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-265/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
24.05.2005
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 42. Änderung
-Bereich zwischen Mühlenerft, dem Industriepark Mühlenerft, parallel zur Stadtgebietsgrenze der
Stadt Grevenbroich hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Aufstellungsbeschluss für die 42. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) für den Bereich zwischen
Mühlenerft, dem Industriepark Mühlenerft, parallel zur Stadtgebietsgrenze der Stadt Grevenbroich.
Wesentliches Planungsziel dieser Flächennutzungsplanänderung ist
•
Die Änderung Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen für Freizeitanlagen
Zur Plangebietsabgrenzung wird auf den in der Anlage beigefügten Planentwurf verwiesen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 11.12.2001 wurde das Investitionsprogramm für
den Planungszeitraum 2001 bis 2005 mehrheitlich u.a. mit der politischen Absichtserklärung
beschlossen, dass ein Bäderkonzept, welches sowohl Frei- als auch Hallenbad erfasst, erstellt
werden soll.
Der Hauptausschuss wurde in seiner Sitzung am 10.05.2005 über den Sach- und Planungsstand
bezüglich des Bäderkonzeptes für die Stadt Bedburg unterrichtet.
Gleichzeitig wurden Entwurfskonzepte für die Umsetzung in privater Betreiberschaft in der Sitzung
vorgestellt und Standorte avisiert.
Im Rahmen der angedachten interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Grevenbroich
wurden 7 Standorte untersucht. Als der bevorzugte Standort ist das im beigefügten Planausschnitt
dargestellte Areal zwischen Mühlenerft und dem Industriepark Mühlenerft, parallel zur
Stadtgebietsgrenze der Stadt Grevenbroich ausgewählt worden. Dieser Standort wird durch die
Nachbarkommune im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit nicht zuletzt auch aus
strategischen Gründen als bevorzugter Standort angesehen.
Das Gebiet liegt reizvoll in der Nähe der Mühlenerft und des Naherholungsgebietes Kasterer See.
Die verkehrliche Erschließung müsste durch Neubau einer Straße durch den Industriepark
Mühlenerft mit Anbindung an die L 213 / L116 erfolgen.
Im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln , Teilabschnitt Region Köln ist das in
der beigefügten Anlage näher skizzierte Planungsareal als Freiraum ausgewiesen.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt diesen Bereich als Fläche für die Landwirtschaft
dar.
Voraussetzung für die Umsetzungen der Planung ist einerseits die Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg und andererseits die vor Einleitung des Verfahrens
erforderliche Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Köln. Vor der
Änderung des Gebietsentwicklungsplanes ist eine landesplanerische Anpassungsbestätigung zur
beabsichtigten Planänderung nicht zu erwarten, da die Anpassung an die Ziele der Raumordnung
und Landesplanung zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorliegt. Diesbezüglich haben im Vorfeld bereits
Gespräche stattgefunden, und ein Gebietsentwicklungsplanänderungsverfahren wurde für nicht
ausgeschlossen gehalten.
Die Fassung eines Flächennutzungsplanänderungsbeschlusses im Vorfeld einer Änderung des
Gebietsentwicklungsplanes ist für die weitere Abwicklung unschädlich und dient zum jetzigen
Zeitpunkt der Vermeidung zusätzlicher zeitlicher Verzögerungen im Rahmen des Verfahrens.
Um Synergieeffekte in finanzpolitischer Hinsicht durch ein Projekt in Rahmen der interkommunalen
Zusammenarbeit für den präferierten Standort nutzen zu können, schlägt die Verwaltung vor, der
Grundsatzentscheidung des Hauptausschusses zu folgen und für diesen Bereich den Beschluss
zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg zu fassen. Wesentliches
Planungsziel ist die Änderung von Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen für
Freizeitanlagen.
50181 Bedburg, den 17.05.2005
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----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Ackermann)
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand