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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 42. Änderung-Bereich zwischen Mühlenerft, dem Industriepark Mühlenerft, parallel zur Stadtgebietsgrenze der Stadt Grevenbroich -hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 42. Änderung-Bereich zwischen Mühlenerft, dem Industriepark Mühlenerft, parallel zur Stadtgebietsgrenze der Stadt Grevenbroich -hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 42. Änderung-Bereich zwischen Mühlenerft, dem Industriepark Mühlenerft, parallel zur Stadtgebietsgrenze der Stadt Grevenbroich -hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-265/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 24.05.2005 Betreff: Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 42. Änderung -Bereich zwischen Mühlenerft, dem Industriepark Mühlenerft, parallel zur Stadtgebietsgrenze der Stadt Grevenbroich hier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Aufstellungsbeschluss für die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) für den Bereich zwischen Mühlenerft, dem Industriepark Mühlenerft, parallel zur Stadtgebietsgrenze der Stadt Grevenbroich. Wesentliches Planungsziel dieser Flächennutzungsplanänderung ist • Die Änderung Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen für Freizeitanlagen Zur Plangebietsabgrenzung wird auf den in der Anlage beigefügten Planentwurf verwiesen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 11.12.2001 wurde das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2001 bis 2005 mehrheitlich u.a. mit der politischen Absichtserklärung beschlossen, dass ein Bäderkonzept, welches sowohl Frei- als auch Hallenbad erfasst, erstellt werden soll. Der Hauptausschuss wurde in seiner Sitzung am 10.05.2005 über den Sach- und Planungsstand bezüglich des Bäderkonzeptes für die Stadt Bedburg unterrichtet. Gleichzeitig wurden Entwurfskonzepte für die Umsetzung in privater Betreiberschaft in der Sitzung vorgestellt und Standorte avisiert. Im Rahmen der angedachten interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Grevenbroich wurden 7 Standorte untersucht. Als der bevorzugte Standort ist das im beigefügten Planausschnitt dargestellte Areal zwischen Mühlenerft und dem Industriepark Mühlenerft, parallel zur Stadtgebietsgrenze der Stadt Grevenbroich ausgewählt worden. Dieser Standort wird durch die Nachbarkommune im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit nicht zuletzt auch aus strategischen Gründen als bevorzugter Standort angesehen. Das Gebiet liegt reizvoll in der Nähe der Mühlenerft und des Naherholungsgebietes Kasterer See. Die verkehrliche Erschließung müsste durch Neubau einer Straße durch den Industriepark Mühlenerft mit Anbindung an die L 213 / L116 erfolgen. Im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln , Teilabschnitt Region Köln ist das in der beigefügten Anlage näher skizzierte Planungsareal als Freiraum ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt diesen Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dar. Voraussetzung für die Umsetzungen der Planung ist einerseits die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg und andererseits die vor Einleitung des Verfahrens erforderliche Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Köln. Vor der Änderung des Gebietsentwicklungsplanes ist eine landesplanerische Anpassungsbestätigung zur beabsichtigten Planänderung nicht zu erwarten, da die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorliegt. Diesbezüglich haben im Vorfeld bereits Gespräche stattgefunden, und ein Gebietsentwicklungsplanänderungsverfahren wurde für nicht ausgeschlossen gehalten. Die Fassung eines Flächennutzungsplanänderungsbeschlusses im Vorfeld einer Änderung des Gebietsentwicklungsplanes ist für die weitere Abwicklung unschädlich und dient zum jetzigen Zeitpunkt der Vermeidung zusätzlicher zeitlicher Verzögerungen im Rahmen des Verfahrens. Um Synergieeffekte in finanzpolitischer Hinsicht durch ein Projekt in Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit für den präferierten Standort nutzen zu können, schlägt die Verwaltung vor, der Grundsatzentscheidung des Hauptausschusses zu folgen und für diesen Bereich den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg zu fassen. Wesentliches Planungsziel ist die Änderung von Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen für Freizeitanlagen. 50181 Bedburg, den 17.05.2005 ----------------------------------- ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Ackermann) Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand