Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.:
2. Ergänzung
25/2005
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/FNP, 29. Ä.BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 02.10.2006
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
26.10.2006
31.10.2006
07.11.2006
29. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil
Üdingen, verlängerte "Pützgasse";
hier: a)
Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Offenlage
b)
Zustimmung gem. § 5 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 17. 05. 2005 den Aufstellungsbeschluss
zur o. a. Flächennutzungsplanänderung gefasst.
Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer Wohnbaufläche im Ortsteil Üdingen, und zwar im
Bereich der verlängerten „Pützgasse“. Das Plangebiet wollen Sie der beigefügten Ablichtung
(Anlage 1) entnehmen.
Über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Bürgerbeteiligung sowie der Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Sitzung des Rates am
25.04.2006 entschieden. Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt, die Offenlage gem. § 3
Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Offenlage des Planentwurfes wurde in der Zeit vom 24. Juli bis 24. August 2006 durchgeführt.
Im Rahmen der Offenlage sind folgende Stellungnahmen eingegangen, über die im Rahmen der
Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zu entscheiden ist:
1.
Schreiben der Landwirtschaftskammer, Kreisstelle Düren, vom 10.08.2006
-siehe Anlage 2-
2.
Schreiben des Herrn Bruno Jannes, Kreuzau-Üdingen, vom 21. 08. 2006,
-siehe Anlage 3-
Zu den einzelnen Schriftsätzen wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.: Landwirtschaftskammer:
Die Landwirtschaftskammer wiederholt ihre bereits im Rahmen der Trägerbeteiligung geäußerten
Bedenken hinsichtlich der im Planentwurf ausgewiesenen Waldfläche. In der Sitzung des Rates
vom 25.04.2006 wurde hierzu folgender Beschluss gefasst:
„Die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer, Kreisstelle Düren, wird zur Kenntnis genommen.
Im Rahmen des folgenden konkreten Bebauungsplanes wird durch die Auswahl und Festsetzung
der Bepflanzung auf den zu erwartenden Schattenwurf Rücksicht genommen.“
Ich schlage Ihnen vor, diesen Beschluss zu wiederholen, denn eine konkrete Festsetzung, die den
Belangen der Landwirtschaftskammer entgegenkommt, kann erst in der konkreten Bauleitplanung
und dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag bzw. dem dann zu erstellenden Pflanzplan
getroffen werden.
Zu 2.: Bruno Jannes
Der Abstand der Wohnhäuser Römerstr. 12 und 14 zum zukünftigen Plangebiet beträgt zwischen
10 und 15 m. Herr Jannes bittet darum, den im Planentwurf vorgesehenen Waldstreifen gegenüber
der Wohnhausgrundstücke Römerstr. 14 und Römerstr. 12 auf einer Breite von 10 m zu
verlängern, um somit zukünftig eine Abschirmung zum neuen Baugebiet zu gewährleisten.
So sehr ich diesen Wunsch nachvollziehen kann, schlage ich Ihnen dennoch vor, diesem im
laufenden Verfahren nicht zu entsprechen, da dies zum einen eine erneute Offenlage nach sich
ziehen würde und ich zum anderen hierin auch keine zwingende Notwendigkeit sehe, da den
berechtigten Interessen des Herrn Jannes durchaus im zukünftigen Bebauungsplan noch
Rechnung getragen werden kann. Im zukünftigen B-Plan-Verfahren kann generell am Rande des
Plangebietes parallel zu dem bestehenbleibenden Wirtschaftsweg im Rahmen ohnehin noch
erforderlicher ökologischer Ausgleichsmaßnahmen ein Pflanzstreifen zur Abschirmung gegenüber
der Wohnbebauung in der Römerstraße festgesetzt werden.
Sofern Sie meinen Beschlussvorschlägen folgen, kann nunmehr dem endgültigen Entwurf des
Flächennutzungsplanes einschließlich des Ihnen bekannten Umweltberichtes und der Begründung
zugestimmt werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-Keine-
III. Beschlussvorschlag:
„1.) Die
im
Rahmen
der
Offenlage
eingegangene
Stellungnahme
der
Landwirtschaftskammer, Kreisstelle Düren, wird zur Kenntnis genommen.
Im Rahmen des folgenden konkreten Bebauungsplanes wird durch die Auswahl und
Festsetzung der Bepflanzung auf den zu erwartenden Schattenwurf Rücksicht
genommen.
2.) Die Stellungnahme des Herrn Bruno Jannes wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt nicht; jedoch erfolgt eine
Abschirmung des Plangebietes zur Römerstraße hin im Rahmen des konkreten
Bebauungsplanes durch Festsetzung eines Pflanzstreifens entlang des
Wirtschaftsweges.
-2-
3.) Der 29. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau
im Bereich des Ortsteils Üdingen, verlängerte „Pützgasse“, einschließlich des
vorliegenden Umweltberichtes und der Begründung wird gem. § 5 BauGB
zugestimmt.“
Der Bürgermeister
- Ramm Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-3-