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Allgemeine Vorlage (29. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Üdingen, verlängerte "Pützgasse"; hier:a)Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Offenlage b)Zustimmung gem. § 5 BauGB )

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (29. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Üdingen, verlängerte "Pützgasse";
hier:a)Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Offenlage 
b)Zustimmung gem. § 5 BauGB ) Allgemeine Vorlage (29. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Üdingen, verlängerte "Pützgasse";
hier:a)Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Offenlage 
b)Zustimmung gem. § 5 BauGB ) Allgemeine Vorlage (29. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Üdingen, verlängerte "Pützgasse";
hier:a)Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Offenlage 
b)Zustimmung gem. § 5 BauGB )

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 2. Ergänzung 25/2005 Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/FNP, 29. Ä.BE: Herr Schmühl Kreuzau, 02.10.2006 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 26.10.2006 31.10.2006 07.11.2006 29. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Üdingen, verlängerte "Pützgasse"; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Offenlage b) Zustimmung gem. § 5 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 17. 05. 2005 den Aufstellungsbeschluss zur o. a. Flächennutzungsplanänderung gefasst. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer Wohnbaufläche im Ortsteil Üdingen, und zwar im Bereich der verlängerten „Pützgasse“. Das Plangebiet wollen Sie der beigefügten Ablichtung (Anlage 1) entnehmen. Über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Bürgerbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Sitzung des Rates am 25.04.2006 entschieden. Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt, die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Offenlage des Planentwurfes wurde in der Zeit vom 24. Juli bis 24. August 2006 durchgeführt. Im Rahmen der Offenlage sind folgende Stellungnahmen eingegangen, über die im Rahmen der Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zu entscheiden ist: 1. Schreiben der Landwirtschaftskammer, Kreisstelle Düren, vom 10.08.2006 -siehe Anlage 2- 2. Schreiben des Herrn Bruno Jannes, Kreuzau-Üdingen, vom 21. 08. 2006, -siehe Anlage 3- Zu den einzelnen Schriftsätzen wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen: Zu 1.: Landwirtschaftskammer: Die Landwirtschaftskammer wiederholt ihre bereits im Rahmen der Trägerbeteiligung geäußerten Bedenken hinsichtlich der im Planentwurf ausgewiesenen Waldfläche. In der Sitzung des Rates vom 25.04.2006 wurde hierzu folgender Beschluss gefasst: „Die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer, Kreisstelle Düren, wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen des folgenden konkreten Bebauungsplanes wird durch die Auswahl und Festsetzung der Bepflanzung auf den zu erwartenden Schattenwurf Rücksicht genommen.“ Ich schlage Ihnen vor, diesen Beschluss zu wiederholen, denn eine konkrete Festsetzung, die den Belangen der Landwirtschaftskammer entgegenkommt, kann erst in der konkreten Bauleitplanung und dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag bzw. dem dann zu erstellenden Pflanzplan getroffen werden. Zu 2.: Bruno Jannes Der Abstand der Wohnhäuser Römerstr. 12 und 14 zum zukünftigen Plangebiet beträgt zwischen 10 und 15 m. Herr Jannes bittet darum, den im Planentwurf vorgesehenen Waldstreifen gegenüber der Wohnhausgrundstücke Römerstr. 14 und Römerstr. 12 auf einer Breite von 10 m zu verlängern, um somit zukünftig eine Abschirmung zum neuen Baugebiet zu gewährleisten. So sehr ich diesen Wunsch nachvollziehen kann, schlage ich Ihnen dennoch vor, diesem im laufenden Verfahren nicht zu entsprechen, da dies zum einen eine erneute Offenlage nach sich ziehen würde und ich zum anderen hierin auch keine zwingende Notwendigkeit sehe, da den berechtigten Interessen des Herrn Jannes durchaus im zukünftigen Bebauungsplan noch Rechnung getragen werden kann. Im zukünftigen B-Plan-Verfahren kann generell am Rande des Plangebietes parallel zu dem bestehenbleibenden Wirtschaftsweg im Rahmen ohnehin noch erforderlicher ökologischer Ausgleichsmaßnahmen ein Pflanzstreifen zur Abschirmung gegenüber der Wohnbebauung in der Römerstraße festgesetzt werden. Sofern Sie meinen Beschlussvorschlägen folgen, kann nunmehr dem endgültigen Entwurf des Flächennutzungsplanes einschließlich des Ihnen bekannten Umweltberichtes und der Begründung zugestimmt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -Keine- III. Beschlussvorschlag: „1.) Die im Rahmen der Offenlage eingegangene Stellungnahme der Landwirtschaftskammer, Kreisstelle Düren, wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen des folgenden konkreten Bebauungsplanes wird durch die Auswahl und Festsetzung der Bepflanzung auf den zu erwartenden Schattenwurf Rücksicht genommen. 2.) Die Stellungnahme des Herrn Bruno Jannes wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt nicht; jedoch erfolgt eine Abschirmung des Plangebietes zur Römerstraße hin im Rahmen des konkreten Bebauungsplanes durch Festsetzung eines Pflanzstreifens entlang des Wirtschaftsweges. -2- 3.) Der 29. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Ortsteils Üdingen, verlängerte „Pützgasse“, einschließlich des vorliegenden Umweltberichtes und der Begründung wird gem. § 5 BauGB zugestimmt.“ Der Bürgermeister - Ramm Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-