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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung (9. Änderung) -Teilgebiet an der Garsdorfer Straße in Bedburg-Rath- hier: a) Vorberatung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung für den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung (9. Änderung)
-Teilgebiet an der Garsdorfer Straße in Bedburg-Rath-
hier: a) Vorberatung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen
            Stellungnahmen 
        b) Empfehlung für den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung (9. Änderung)
-Teilgebiet an der Garsdorfer Straße in Bedburg-Rath-
hier: a) Vorberatung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen
            Stellungnahmen 
        b) Empfehlung für den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung (9. Änderung)
-Teilgebiet an der Garsdorfer Straße in Bedburg-Rath-
hier: a) Vorberatung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen
            Stellungnahmen 
        b) Empfehlung für den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-227/2003 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Planen und Bauen Bemerkungen: 03.02.2004 Betreff: Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung (9. Änderung) -Teilgebiet an der Garsdorfer Straße in Bedburg-Rathhier: a) Vorberatung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung für den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches Beschlussvorschlag: Zu a) Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg Rath eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen einzeln zu beschließen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Bitte die Begründung zwischen den farbigen Feldern einsetzen!!!!!!!!!!! <<SachText Beginn>> Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 09.12.2003 den Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg Rath gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für das Gebiet der Grünflächen nördlich der Garsdorfer Straße gefasst. Wesentliches Planungsziel ist die bedarfsorientierte Inanspruchnahme innerörtlicher Freiflächen in der Ortslage Bedburg-Rath. Dies erfolgt durch Ausweisung überbaubarer Grundstücksflächen (WA II) in der zur Zeit als Grünfläche ausgewiesenen Flächen entlang der Garsdorfer Straße. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.12.2003 über die Planaufstellung informiert und im Rahmen der Beteiligungsfrist um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 27.01.2004 gebeten. Die Bürger wurden durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Erftkreises am 16.12.2003 ebenfalls über die Planaufstellung informiert. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planung stand hierbei vom 18.12.2003 bis zum 15.01.2004. Während des Beteiligungsverfahren sind bis zum heutigen Tage die in der Anlage zu a) näher aufgeführten Stellungnahmen zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren vorgetragen worden. Sollten noch weitere Stellungnahmen eingehen, so werden diese zu den Fraktionsvorbesprechungen nachgereicht. Ergänzend hierzu werden noch eingehende Stellungnahmen über das Bürger- und Ratsinformationssystem (SD-Office) nebst Abwägungsvorschlag eingepflegt und laufend aktualisiert, sodass tagesaktuell bereits vor den Fraktionsvorbesprechungen eine Information vorliegt. Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Planen und Bauen vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Ergänzend weist die Verwaltung daraufhin, dass hinsichtlich der Bezeichnung der Änderung im Rahmen der Fassung des Aufstellungsbeschlusses (seinerzeit 9. Änderung) ein redaktioneller Fehler unterlaufen ist. Es handelt sich hierbei richtigerweise um die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg Rath. Die alte Bezeichnung wird daher zunächst nachrichtlich in Klammern nachgeführt. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister