Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-227/2003
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
Bemerkungen:
03.02.2004
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung (9. Änderung)
-Teilgebiet an der Garsdorfer Straße in Bedburg-Rathhier: a) Vorberatung über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen
Stellungnahmen
b) Empfehlung für den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die während der
frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen
Stellungnahmen zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg Rath eine Abwägung
durchzuführen und über die Stellungnahmen einzeln zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Bitte die Begründung zwischen den farbigen Feldern einsetzen!!!!!!!!!!!
<<SachText Beginn>>
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 09.12.2003 den Aufstellungsbeschluss für die
9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg Rath gem. § 2 Abs. 1 und 4 des
Baugesetzbuches,
in
der
Fassung
der
Bekanntmachung
vom
27. August 1997
(BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002
(BGBl. I S. 2850), für das Gebiet der Grünflächen nördlich der Garsdorfer Straße gefasst.
Wesentliches Planungsziel ist die bedarfsorientierte Inanspruchnahme innerörtlicher Freiflächen in
der Ortslage Bedburg-Rath.
Dies erfolgt durch Ausweisung überbaubarer Grundstücksflächen (WA II) in der zur Zeit als
Grünfläche ausgewiesenen Flächen entlang der Garsdorfer Straße.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.12.2003 über die Planaufstellung
informiert und im Rahmen der Beteiligungsfrist um Abgabe einer Stellungnahme bis zum
27.01.2004 gebeten.
Die Bürger wurden durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Erftkreises am
16.12.2003 ebenfalls über die Planaufstellung informiert. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die
Planung stand hierbei vom 18.12.2003 bis zum 15.01.2004.
Während des Beteiligungsverfahren sind bis zum heutigen Tage die in der Anlage zu a) näher
aufgeführten Stellungnahmen zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren vorgetragen worden. Sollten
noch weitere Stellungnahmen eingehen, so werden diese zu den Fraktionsvorbesprechungen
nachgereicht. Ergänzend hierzu werden noch eingehende Stellungnahmen über das Bürger- und
Ratsinformationssystem (SD-Office) nebst Abwägungsvorschlag eingepflegt und laufend
aktualisiert, sodass tagesaktuell bereits vor den Fraktionsvorbesprechungen eine Information
vorliegt.
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Planen und Bauen vor, wie im Beschlussvorschlag
aufgeführt zu entscheiden.
Ergänzend weist die Verwaltung daraufhin, dass hinsichtlich der Bezeichnung der Änderung im
Rahmen der Fassung des Aufstellungsbeschlusses (seinerzeit 9. Änderung) ein redaktioneller
Fehler unterlaufen ist. Es handelt sich hierbei richtigerweise um die 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg Rath. Die alte Bezeichnung wird daher zunächst nachrichtlich in
Klammern nachgeführt.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister