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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 GO NW hier: Antrag der Liberalen Demokraten vom 12.05.2004 zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 GO NW
hier: Antrag der Liberalen Demokraten vom 12.05.2004 zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 GO NW
hier: Antrag der Liberalen Demokraten vom 12.05.2004 zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 GO NW
hier: Antrag der Liberalen Demokraten vom 12.05.2004 zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 GO NW
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-393/2004 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 51 00 00 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss Bemerkungen: 20.07.2004 Betreff: Bürgerantrag gem. § 24 GO NW hier: Antrag der Liberalen Demokraten Jugendförderungsgesetz vom 12.05.2004 zum Kinder- und Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss weist den Bürgerantrag der Liberalen Demokraten als unzulässig zurück. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Inhaltlich weist die Verwaltung darauf hin, dass im Ergebnis der Anfang diesen Jahres durchgeführten Volksinitiative „Jugend braucht Zukunft“ die Verabschiedung eines Jugendförderungsgesetzes erwirkt wurde. Zielsetzung des Gesetzes ist u. a. die Schaffung verlässlicher Perspektiven für die Träger von Einrichtungen und Angeboten; die konkrete Ausgestaltung wird derzeit im politischen Raum erörtert. Mit Schreiben vom 12. Mai 2004 beantragen die Liberalen Demokraten, der Rat der Stadt Bedburg möge beschließen, dass die Vertreter der Stadt Bedburg in den verschiedenen Gremien aufgefordert werden, die politischen Maßnahmen zur Absicherung der Kinderund Jugendarbeit in Nordrhein-Westfalen aktiv zu unterstützen und sich für die Verabschiedung eines Kinder- und Jugendförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen einzusetzen, welches konkrete Leistungsverpflichtungen für das Land NordrheinWestfalen und die Kommunen enthält. Der Antrag ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Mit Schnellbrief-Nr. 80/ 2004 teilt der Städte- und Gemeindebund NRW mit, dass zahlreiche gleichlautende - vorformulierte - Bürgeranträge in den Mitgliedskommunen eingegangen seien. Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des bzw. der Bürgeranträge der Liberalen Demokraten teilt der Städte- und Gemeindebund NRW mit, dass „nach § 24 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die Anregung eine Angelegenheit der Gemeinde sei, also in den Aufgabenkreis der Gemeinde fallen muss. Dies erfordert, dass die Aufgabe einen spezifischen Bezug auf die örtlich4e Gemeinschaft hat und von der öffentlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich und selbstständig bewältigt werden kann. Dementsprechend darf sich die Gemeinde nicht mit Angelegenheiten befassen, die ihrem Inhalt nach in die ausschließliche Zuständigkeit eines anderen Trägers öffentlicher Gewalt fallen. Eine Willensbildung, die insoweit den örtlichen Wirkungskreis der Gemeinde überschreiten würde, hat nach ganz herrschender Auffassung in der Literatur zu unterbleiben.“ Im Ergebnis der sehr dezidierten Stellungnahme teilt der Städte- und Gemeindebund NRW mit, dass der Bürgerantrag unzulässig ist; der Schnellbrief ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Ungeachtet der Rechtmäßigkeit des Bürgerantrages weist die Verwaltung darauf hin, dass Rat und Verwaltung die Kinder- und Jugendarbeit im Stadtgebiet in der Priorität sehr hoch ansetzen. Als Beispiele werden u. a. die Einstellung der mobilen Jugendberaterin/ Schulsozialarbeiterin Ende letzten Jahres wie auch zahlreiche - für die Träger der Kinderund Jugendarbeit verbesserte - Vertragsänderungen angeführt. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Gem. § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg ist für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden i. S. von Abs. 1 der Haupt- und Finanzausschuss zuständig. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 STADT BEDBURG ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter Sitzungsvorlage Seite: 4 ----------------------------------Koerdt Erster Beigeordneter