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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 41. Änderung -Bereich Kasterer Acker zwischen Kreisstraße 36, Landstraße 279, Mühlenerft und dem Wirtschaftsweg Gemarkung Kaster, Flur 2, Nr. 1678- hier: Aufstellungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 41. Änderung
-Bereich Kasterer Acker zwischen Kreisstraße 36, Landstraße 279, Mühlenerft und dem Wirtschaftsweg Gemarkung Kaster, Flur 2, Nr. 1678-
hier: Aufstellungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 41. Änderung
-Bereich Kasterer Acker zwischen Kreisstraße 36, Landstraße 279, Mühlenerft und dem Wirtschaftsweg Gemarkung Kaster, Flur 2, Nr. 1678-
hier: Aufstellungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 41. Änderung
-Bereich Kasterer Acker zwischen Kreisstraße 36, Landstraße 279, Mühlenerft und dem Wirtschaftsweg Gemarkung Kaster, Flur 2, Nr. 1678-
hier: Aufstellungsbeschluss )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-263/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 24.05.2005 Betreff: Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 41. Änderung -Bereich Kasterer Acker zwischen Kreisstraße 36, Landstraße 279, Mühlenerft und dem Wirtschaftsweg Gemarkung Kaster, Flur 2, Nr. 1678hier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Aufstellungsbeschluss für die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), für den Bereich Kasterer Acker zwischen Kreisstraße 36, Landstraße 279, Mühlenerft und dem Wirtschaftsweg Gemarkung Kaster, Flur 2, Nr. 1678. Wesentliches Planungsziel dieser Flächennutzungsplanänderung ist • • • die Änderung von Grünflächen in Wohnbauflächen (W), die Änderung von Grünflächen in Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Freizeitanlagen (S) sowie die Aufhebung der Flächen für Bahnanlagen. Zur Plangebietsabgrenzung wird auf den in der Anlage beigefügten Planentwurf verwiesen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 11.12.2001 wurde das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2001 bis 2005 mehrheitlich u.a. mit der politischen Absichtserklärung beschlossen, dass ein Bäderkonzept, welches sowohl Frei- als auch Hallenbad erfasst, erstellt werden soll. Der Hauptausschuss wurde in seiner Sitzung am 10.05.2005 über den Sach- und Planungsstand bezüglich des Bäderkonzeptes für die Stadt Bedburg unterrichtet. Gleichzeitig wurden Entwurfskonzepte für die Umsetzung in privater Betreiberschaft in der Sitzung vorgestellt und Standorte avisiert. Als einer der bevorzugten und nach derzeitiger Einschätzung kurzfristig planungsrechtlich umsetzbaren Standorte ist der Bereich „Kasterer Acker“ anzusehen, da dieses Areal zwischen der Kreisstraße 36, Landstraße 213 u. 279, Mühlenerft und Ortslage Kaster gelegen städtebaulich gut integriert und an die überregionalen Verkehrsbänder hervorragend angebunden ist. Der Hauptausschuss hat daher in seiner Sitzung empfohlen, das Bauleitplanverfahren für die Umsetzung des Bäderkonzeptes u.a. für diesen Standort einzuleiten. Nach derzeitigem Planungsrecht stellt der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln , Teilabschnitt Region Köln, das in der beigefügten Anlage näher skizzierte Planungsareal als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt den Bereich als Grünfläche dar. Ferner verläuft durch das Planungsareal eine Bahntrasse, die nicht realisiert wurde. Der Landschaftsplan des Rhein-Erft-Kreises weist die Fläche teilweise als Landschaftsschutzgebiet aus. Das gesamte Areal in einer Größe von ca. 105.000 m² kann künftig in zwei Teilbereiche unterteilt werden: • • Die erste Teilfläche im Anschluss an die vorhandene Wohnbebauung ermöglicht bedarfsorientiert eine angemessene bauliche Weiterentwicklung und innerstädtische Verdichtung des Siedlungsbereiches Kaster, dient aber auch dem mittelfristigen Zusammenwachsen der Ortsteile Bedburg, Kaster und Lipp, so dass ein städetbauliches Erfordernis in Anlehnung an § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches für die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Darstellung von Wohnbauflächen (W) als vorbereitender Bauleitplan / Aufstellung eines Bebauungsplanes gegeben ist. Die sich hieran anschließende Teilfläche bietet aufgrund ihrer Standortgunst beste Voraussetzungen zur Umsetzung des Bäderkonzeptes. Hier wird die Darstellung von Sonderbauflächen im Flächennutzungsplan erforderlich, um dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches bei der Aufstellung des nachfolgenden Bebauungsplanes Rechung zu tragen. Hinsichtlich der städtebaulichen und verkehrlichen Fragen wurden bereits positive Vorabstimmungsgespräche geführt, die zum Ergebnis hatten, dass die beabsichtigte Planung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung nicht widerspricht. Eine positive landesplanerische Stellungnahme zur beabsichtigten Bauleitplanung gem. § 20 des Landesplanungsgesetzes ist daher zu erwarten. Auch eine Voruntersuchung zur Lärmschutzproblematik hat stattgefunden. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Um Verfahrensverzögerungen bereits im Vorfeld möglichst zu minimieren, schlägt die Verwaltung in Anlehnung an die Grundsatzentscheidung im Hauptausschuss der Stadt Bedburg vom 10.05.2005 vor, den Aufstellungsbeschluss für die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg mit den nachfolgend aufgeführten Planungszielen zu fassen: • • • Änderung von Grünflächen in Wohnbauflächen, die Änderung von Grünflächen in Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Freizeitanlagen sowie die Aufhebung der Flächen für Bahnanlagen 50181 Bedburg, den 17.05.2005 ----------------------------------- ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Ackermann) Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand