Daten
Kommune
Bedburg
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19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-263/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
24.05.2005
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 41. Änderung
-Bereich Kasterer Acker zwischen Kreisstraße 36, Landstraße 279, Mühlenerft und dem
Wirtschaftsweg Gemarkung Kaster, Flur 2, Nr. 1678hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Aufstellungsbeschluss für die 41. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), für den Bereich Kasterer Acker
zwischen Kreisstraße 36, Landstraße 279, Mühlenerft und dem Wirtschaftsweg Gemarkung
Kaster, Flur 2, Nr. 1678. Wesentliches Planungsziel dieser Flächennutzungsplanänderung ist
•
•
•
die Änderung von Grünflächen in Wohnbauflächen (W),
die Änderung von Grünflächen in Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung
Freizeitanlagen (S) sowie
die Aufhebung der Flächen für Bahnanlagen.
Zur Plangebietsabgrenzung wird auf den in der Anlage beigefügten Planentwurf verwiesen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 11.12.2001 wurde das Investitionsprogramm für
den Planungszeitraum 2001 bis 2005 mehrheitlich u.a. mit der politischen Absichtserklärung
beschlossen, dass ein Bäderkonzept, welches sowohl Frei- als auch Hallenbad erfasst, erstellt
werden soll.
Der Hauptausschuss wurde in seiner Sitzung am 10.05.2005 über den Sach- und Planungsstand
bezüglich des Bäderkonzeptes für die Stadt Bedburg unterrichtet.
Gleichzeitig wurden Entwurfskonzepte für die Umsetzung in privater Betreiberschaft in der Sitzung
vorgestellt und Standorte avisiert.
Als einer der bevorzugten und nach derzeitiger Einschätzung kurzfristig planungsrechtlich
umsetzbaren Standorte ist der Bereich „Kasterer Acker“ anzusehen, da dieses Areal zwischen der
Kreisstraße 36, Landstraße 213 u. 279, Mühlenerft und Ortslage Kaster gelegen städtebaulich gut
integriert und an die überregionalen Verkehrsbänder hervorragend angebunden ist.
Der Hauptausschuss hat daher in seiner Sitzung empfohlen, das Bauleitplanverfahren für die
Umsetzung des Bäderkonzeptes u.a. für diesen Standort einzuleiten.
Nach derzeitigem Planungsrecht stellt der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln
, Teilabschnitt Region Köln, das in der beigefügten Anlage näher skizzierte Planungsareal als
Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt den Bereich als Grünfläche dar.
Ferner verläuft durch das Planungsareal eine Bahntrasse, die nicht realisiert wurde.
Der
Landschaftsplan
des
Rhein-Erft-Kreises
weist
die
Fläche
teilweise
als
Landschaftsschutzgebiet aus.
Das gesamte Areal in einer Größe von ca. 105.000 m² kann künftig in zwei Teilbereiche unterteilt
werden:
•
•
Die erste Teilfläche im Anschluss an die vorhandene Wohnbebauung ermöglicht
bedarfsorientiert eine angemessene bauliche Weiterentwicklung und innerstädtische
Verdichtung des Siedlungsbereiches Kaster, dient aber auch dem mittelfristigen
Zusammenwachsen der Ortsteile Bedburg, Kaster und Lipp, so dass ein städetbauliches
Erfordernis in Anlehnung an § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches für die Änderung des
Flächennutzungsplanes durch Darstellung von Wohnbauflächen (W) als vorbereitender
Bauleitplan / Aufstellung eines Bebauungsplanes gegeben ist.
Die sich hieran anschließende Teilfläche bietet aufgrund ihrer Standortgunst beste
Voraussetzungen zur Umsetzung des Bäderkonzeptes. Hier wird die Darstellung von
Sonderbauflächen im Flächennutzungsplan erforderlich, um dem Entwicklungsgebot gem.
§ 8 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches bei der Aufstellung des nachfolgenden
Bebauungsplanes Rechung zu tragen.
Hinsichtlich der städtebaulichen und verkehrlichen Fragen wurden bereits positive
Vorabstimmungsgespräche geführt, die zum Ergebnis hatten, dass die beabsichtigte Planung den
Zielen der Raumordnung und Landesplanung nicht widerspricht.
Eine positive landesplanerische Stellungnahme zur beabsichtigten Bauleitplanung gem. § 20 des
Landesplanungsgesetzes ist daher zu erwarten.
Auch eine Voruntersuchung zur Lärmschutzproblematik hat stattgefunden.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Um Verfahrensverzögerungen bereits im Vorfeld möglichst zu minimieren, schlägt die Verwaltung
in Anlehnung an die Grundsatzentscheidung im Hauptausschuss der Stadt Bedburg vom
10.05.2005 vor, den Aufstellungsbeschluss für die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Bedburg mit den nachfolgend aufgeführten Planungszielen zu fassen:
•
•
•
Änderung von Grünflächen in Wohnbauflächen,
die Änderung von Grünflächen in Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung
Freizeitanlagen sowie die
Aufhebung der Flächen für Bahnanlagen
50181 Bedburg, den 17.05.2005
-----------------------------------
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Ackermann)
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand