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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.43/Bedburg , 5. - vereinfachte - Änderung -Teilgebiet zwischen Adolf-Silverberg-Straße, Karlstraße und Eichendorfstraße- hier: a) Vorberatung über die während des Beteiligungsverfahrens nach § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.43/Bedburg , 5. - vereinfachte - Änderung 
-Teilgebiet zwischen Adolf-Silverberg-Straße, Karlstraße und Eichendorfstraße-
hier: a) Vorberatung über die während des Beteiligungsverfahrens nach § 13 i.V.m.
             § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
        b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.43/Bedburg , 5. - vereinfachte - Änderung 
-Teilgebiet zwischen Adolf-Silverberg-Straße, Karlstraße und Eichendorfstraße-
hier: a) Vorberatung über die während des Beteiligungsverfahrens nach § 13 i.V.m.
             § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
        b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.43/Bedburg , 5. - vereinfachte - Änderung 
-Teilgebiet zwischen Adolf-Silverberg-Straße, Karlstraße und Eichendorfstraße-
hier: a) Vorberatung über die während des Beteiligungsverfahrens nach § 13 i.V.m.
             § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
        b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-226/2003 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Planen und Bauen Bemerkungen: 03.02.2004 Betreff: Bebauungsplan Nr.43/Bedburg , 5. - vereinfachte - Änderung -Teilgebiet zwischen Adolf-Silverberg-Straße, Karlstraße und Eichendorfstraßehier: a) Vorberatung über die während des Beteiligungsverfahrens nach § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Zu a) Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg , über die während des Beteiligungsverfahrens zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43/Bedburg eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen einzeln zu beschließen. Zu b) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Planen und Bauen dem Rat der Stadt Bedburg , den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für den Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 5. vereinfachte Änderung zu fassen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Bitte die Begründung zwischen den farbigen Feldern einsetzen!!!!!!!!!!! <<SachText Beginn>>Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 01.04.2003 gemäß § 2 Abs.1 und 4 sowie § 13 des BauGB den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43/Bedburg gefasst. Der Plangeltungsbereich der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43/Bedburg liegt in der Gemarkung Bedburg, Flur 1 und ist im übrigen aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Wesentliches Planungsziel dieser Bebauungsplanänderung ist die ¾ Ausweisung einer zusätzlichen überbaubaren Grundstücksfläche entlang der AdolfSilverberg-Straße, ¾ die geringfügige Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen entlang der AlbertEinstein-Straße/Ecke Adolf-Silverberg-Straße, ¾ die Verlegung der im Plangebiet ausgewiesenen öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kinderspielplatz in den zentralen Bereich des Planungsgebietes sowie ¾ die Rücknahme der öffentlichen Verkehrsfläche im nördlichen Teil des Plangebiets. Durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Erftkreises am 16.12.2003 wurden die Bürger über die Offenlage der vereinfachten Bebauungsplanänderung unterrichtet. Die von der Änderung berührten Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.12.2003 ebenfalls über die Planaufstellung informiert. Die Frist für das Beteiligungsverfahren nach § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches endet am 30.01.2004. Sofern Stellungnahmen zur Bebauungsplanänderung vorgetragen werden, so werden diese je nach Fortschritt nach der Zustellung im Internet (SD-Office) fortgeschrieben bzw. spätestens zu den Fraktionsvorbesprechungen komplett nachgereicht. Eine Übersicht mit den markierten Änderungsbereichen sowie ein Planentwurf ist in der Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister