Daten
Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-226/2003
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
Bemerkungen:
03.02.2004
Betreff:
Bebauungsplan Nr.43/Bedburg , 5. - vereinfachte - Änderung
-Teilgebiet zwischen Adolf-Silverberg-Straße, Karlstraße und Eichendorfstraßehier: a) Vorberatung über die während des Beteiligungsverfahrens nach § 13 i.V.m.
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg , über die während
des Beteiligungsverfahrens zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43/Bedburg
eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen einzeln zu beschließen.
Zu b)
Ferner empfiehlt der Ausschuss für Planen und Bauen dem Rat der Stadt Bedburg , den
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des
Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für den Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 5.
vereinfachte Änderung zu fassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Bitte
die
Begründung
zwischen
den
farbigen
Feldern
einsetzen!!!!!!!!!!!
<<SachText Beginn>>Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 01.04.2003 gemäß § 2
Abs.1 und 4 sowie § 13 des BauGB den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 43/Bedburg gefasst.
Der Plangeltungsbereich der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43/Bedburg
liegt in der Gemarkung Bedburg, Flur 1 und ist im übrigen aus dem beigefügten Übersichtsplan
ersichtlich.
Wesentliches Planungsziel dieser Bebauungsplanänderung ist die
¾ Ausweisung einer zusätzlichen überbaubaren Grundstücksfläche entlang der AdolfSilverberg-Straße,
¾ die geringfügige Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen entlang der AlbertEinstein-Straße/Ecke Adolf-Silverberg-Straße,
¾ die Verlegung der im Plangebiet ausgewiesenen öffentlichen Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Kinderspielplatz in den zentralen Bereich des Planungsgebietes sowie
¾ die Rücknahme der öffentlichen Verkehrsfläche im nördlichen Teil des Plangebiets.
Durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Erftkreises am 16.12.2003
wurden die Bürger über die Offenlage der vereinfachten Bebauungsplanänderung unterrichtet.
Die von der Änderung berührten Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
09.12.2003 ebenfalls über die Planaufstellung informiert.
Die Frist für das Beteiligungsverfahren nach § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches endet
am 30.01.2004. Sofern Stellungnahmen zur Bebauungsplanänderung vorgetragen werden, so
werden diese je nach Fortschritt nach der Zustellung im Internet (SD-Office) fortgeschrieben bzw.
spätestens zu den Fraktionsvorbesprechungen komplett nachgereicht.
Eine Übersicht mit den markierten Änderungsbereichen sowie ein Planentwurf ist in der Anlage
beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister