Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-53/2003
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
30.09.2003
Rat der Stadt Bedburg
14.10.2003
Bemerkungen:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 15/Kaster, 11. Änderung
-Gebiet zwischen Adenauerstraße, Stresemannstraße und der Straße Am Rathausa) Beratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
a)
Der Rat der Stadt Bedburg beschliesst, über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3
Abs. 2 des Baugesetzbuches abgegebenen Stellungnahmen wie in der beigefügten Anlage
aufgeführt eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen einzeln Beschlüsse zu
fassen.
b)
Ferner beschliesst Rat, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der
Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt
geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für den
Bebauungsplan Nr. 15/Kaster, 11. Änderung .
Begründung:
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung 16.01.1999 einstimmig beschlossen, den
Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I 2141, ber. 1998 I S. 137/BGBL. III 213-1), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 15.12.1997 (BGBL. I 2502/2503) für den Bebauungsplan Nr.
15/Kaster, 11. Änderung zu fassen und den Plan einschließlich seiner Begründung auf die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen.
Wesentliches Planungsziel der vorgenannten Bauleitplanung ist die Schaffung der
planungsrechtlichen
Zulassungsvoraussetzungen
zur
nachträglichen
Errichtung
von
eingeschossigen Anbauten, insbes. Wintergärten, außerhalb der festgesetzten überbaubaren
Grundstücksflächen bis zu einer Tiefe von 4,00 m. Da das Wohngebiet mit zweigeschossigen
Wohngebäuden bebaut ist, soll im Wege der Ausnahme in Anwendung auf den Einzelfall eine
Genehmigung erteilt werden. Hierbei wird das Genehmigungsverfahren nach § 67 BauO NRW
angewandt.
Der Bebauungsplan Nr. 15/Kaster , 11. Änderung hat daher gem. § 3 Abs. 2 (BauGB) mit
Begründung in der Zeit vom 07. August 2003 bis 08. September 2003 einschließlich öffentlich
ausgelegen.
Während des Auslegungsverfahrens sind die in der Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen
abgegeben worden.
Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am
30.09.2003 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
----------------------------------Schmitz
----------------------------------Ackermann
----------------------------------Harren
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister