Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
09.06.16, 15:03
Aktualisiert
09.06.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 204/2016
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 07.04.2016
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Termin
Rat
Betrifft:
Bemerkungen
22.06.2016
vorberatend
28.06.2016
beschließend
Antrag bzgl. Verkürzung der Rats- und Ausschusssitzungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Umfang der Tagesordnungen
Der Umfang der Tagesordnungen wird bestimmt von den anstehenden Entscheidungen und den
sich aus den Beratungen in den Fachausschüssen ergebenden Beschlüssen.
Aufträge aus den Fachausschüssen an die Verwaltung, Beschlüsse der Fachausschüsse bedürfen
teilweise der Entscheidung durch den Rat bedingt durch die in der Gemeindeordnung NRW, der
Hauptsatzung und der Geschäftsordnung festgelegten Zuständigkeiten und Wertgrenzen.
Zusätzlich ist in den vergangen Jahren der Trend erkennbar, die Entscheidungskompetenzen der
Ausschüsse nicht zu nutzen und Entscheidungen in die Sitzungen des Rates zu vertagen.
Eine Nutzung der festgelegten Entscheidungskompetenzen in den Fachausschüssen kann zu
einer Verringerung der Tagesordnungspunkte der Ratssitzungen führen.
Auch eine Begrenzung auf die durch Gesetze und Satzungen vorgeschriebenen Entscheidungen
würde zu einer Verringerung der Tagesordnungspunkte führen.
Exemplarisch sei hier der Bereich der Stadtplanung genannt. Gesetzlich ist es lediglich erforderlich
die Satzungsbeschlüsse durch den Rat entscheiden zu lassen. Die übrigen verfahrensrechtlichen
Beschlüsse können durch den Rat auf ein Organ der Gemeindevertretung (Fachausschuss) übertragen werden. Die Entscheidungen über die Aufstellung und die Offenlage von Bebauungsplänen
bedürfen nicht somit nicht der Entscheidung durch den Rat.
Diese Übertragung hat der Rat in § 9 der Zuständigkeitsordnung für den Rat und seine Ausschüsse beschlossen.
Hier schlage ich vor, diese Entscheidungen, wie in der Zuständigkeitsordnung festgelegt, dem
Fachausschuss zu überlassen.
Die vergangenen Ratssitzungen wurden durch die Einbringung des Haushaltes und die damit verbunden umfangreichen Einzelentscheidungen geprägt.
Sofern im Rahmen der Haushaltsplanberatungen eine abschließende Vorberatung im Haupt-,
Finanz- und Personalausschuss erfolgt, führt auch dies zu einer Verringerung der Tagesordnungspunkte der jeweiligen Ratssitzung.
Nicht durch die Verwaltung steuerbar sind die Anzahl der Anträge, die der Entscheidung durch den
Rat bedürfen sowie die Zahl der Anfragen. Im Jahr 2015 wurden durchschnittlich jeweils 10 Anträge und mehr als 10 Anfragen in den Ratssitzungen beraten bzw. beantwortet. Im Jahr 2016 hat
sich diese Anzahl erhöht.
2. Begrenzung der Dauer der Rats- und Ausschusssitzungen
Eine Begrenzung durch Beschluss und Aufnahme in die Satzungen ist rechtlich möglich.
Sofern eine zeitliche Begrenzung beschlossen wird, ist die Sitzung dann zu beenden und evtl.
noch nicht beschlossene Tagesordnungspunkte sind in einer dann neu einzuladenden Sitzung zu
beschließen. Diese Sitzung kann rechtskonform erst fünf Tagen später stattfinden. Sollte zu einer
Sitzung eingeladen werden, mit der Absicht diese am nächsten oder einem späteren Zeitpunkt
fortzusetzen ist zu beachten, dass nur die Tagesordnungspunkte, die auf den jeweiligen Sitzungstermin entfallen, beraten und beschlossen werden können. Ich halte diese Vorgehensweise für
nicht praktikabel.
Verstöße gegen die gesetzliche Verpflichtung zur rechtskonformen Einladung von Sitzungen und
zum Öffentlichkeitsgebot, dass auch die Einhaltung der Tagesordnungspunkte beinhaltet, führen
zur Nichtigkeit von Entscheidungen.
Eine zusätzliche Terminierung von Ausschusssitzungen führt nach bisherigen Erkenntnissen nicht
zur Verringerung des Umfangs der Ratssitzungen. Die derzeit beim Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung terminierten zusätzlichen Ausschüsse haben nicht zu einer
Verringerung der Tagesordnungspunkte aus diesem Zuständigkeitsbereich geführt.
Ich schlage vor, zukünftig die bestehenden Kompetenzen der Fachgremien konsequent zu nutzen
und eine Verlagerung bzw. Vertagung der Entscheidung in den Rat nur in dringenden Ausnahmefällen zu praktizieren.
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(Erner)
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