Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-225/2003
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
Bemerkungen:
03.02.2004
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten
-Gebiet Erweiterung Dr.-Hubert-Lesaar-Straße in Kirchhertenhier: a) Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg , über die während der
öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch
Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) eine Abwägung durchzuführen und
über die Stellungnahmen einzeln Beschlüsse zu fassen.
Zu b)
Ferner empfiehlt der Ausschuss für Planen und Bauen dem Rat der Stadt Bedburg , den
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BaugB), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S. 2141/1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Art. 12
des Gesetzes vom 23.07.2002 (BGBL. I S. 2850) für den Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten – der
aus der in Aufstellung befindlichen 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg
entwickelt ist-, unter Berücksichtigung der Änderungen bzw. Ergänzungen gem. Buchstabe a),
nebst Begründung hierzu zu fassen und gleichzeitig festzustellen, dass die Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen der Bauleitplanung nicht erforderlich ist, da das
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Vorhaben aufgrund seiner Größe und der geplanten Nutzung nicht unter die UVP-pflichtigen
Vorhaben nach der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung fällt.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Begründung:
Bitte die Begründung zwischen den farbigen Feldern einsetzen!!!!!!!!!!!
<<SachText Beginn>>
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 14.10.2003 beschlossen, den
Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I 2141, ber. 1998 I S. 137/BGBL. III 213-1), zuletzt
geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23.07.2002 (BGBL. I S. 2850) für den Bebauungsplan
Nr. 2a/Kirchherten zu fassen und die Planung nebst Begründung auf die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.
Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2a/Kirchherten betrifft das Gebiet in
Verlängerung der Stichwege der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße, zwischen Breite Straße und
Mühlenstraße.
Wesentliches Planungsziel dieses Bebauungsplanes ist
•
•
•
die Weiterführung des vorhandenen Plankonzeptes (Bebauungsplan Nr. 2/Kirchherten)
durch Ausweisung eines Dorfgebietes (MD), dies in Anpassung an den
Aufstellungsbeschluss für die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Bedburg,
die Ausweisung eines Kleinkinderspielplatzes orientiert am örtlichern Bedarf und
die Option zur Weiterführung des Plankonzeptes zu einem späteren Zeitpunkt
Die Planung passt sich an die sich in
Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg an.
Aufstellung
befindliche
36.
Änderung
des
Die Verwaltung hat die Offenlage des Bebauungsplanes durchgeführt. Sie hat stattgefunden vom
11.12.2003 bis zum 23.01.2004.
Während der Offenlage sind die in der Anlage zu a) näher aufgeführten Stellungnahmen zur
Planung vorgetragen worden.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im Beschlussvorschlag
aufgeführt zu entscheiden.
Anmerkung:
Das parallel hierzu laufende Verfahren für die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Bedburg, deren Plangebietsgrenzen weit über die Grenzen des Bebauungsplanes Nr.
2a/Kirchherten hinausgehen und deren Restflächen sich nicht im Eigentum der Stadt Bedburg
befinden, ist noch nicht abgeschlossen. Daher wird die Vorlage des Bebauungsplanes zur
Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln erforderlich. Die Rechtskraft des Planes kann daher
erst nach entsprechender Genehmigung erfolgen.
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister