Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-225/2003)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage WP6-225/2003 Anlage zur Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen vom 03.02.2004 TOP Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, Anregungen Abwägung Nr. vom 1. 2. 3. 4. 5. Erftverband, Schreiben vom Gegen die o.g. Maßnahme besteht 11.12.2003 aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn unsere Stellungnahme vom 04.09.2003 auch weiterhin inhaltlich berücksichtigt wird. Stadt Grevenbroich, Zum o.g. Planverfahren hat die Stadt Schreiben vom 11.12.2003 Grevenbroich keine Anregungen vorzubringen. IHK Köln, Schreiben vom Von Seiten der Industrie- und 18.12.2004 Handelskammer bestehen keine Anregungen bezüglich der Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches zum o.g. Bebauungsplan. Infracor, Schreiben vom An der im Betreff genannten Stellen 11.12.2003 verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Mit diesem Schreiben ist Ihre Zuschrift an die HÜLS AG beantwortet. PLEdoc GmbH, Essen Von der Ruhrgas AG und der GasLINE 22.12.2003 GmbH & Co. KG, jeweils mit Sitz in Essen, sind wir unter anderem mit der Wahrnehmung ihrer Interessen im Rahmen der Bearbeitung von Fremdplanungsanfragen beauftragt. In Erfüllung dieses Auftrages teilen wir Ihnen mit, dass Ihre o.a. Maßnahmen Versorgungseinrichtungen der Beschlußentwurf: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat ........... Die Stellungnahme vom 04.09.2003 wurde ... die Mitteilung zur im Rat der Stadt Bedburg eingehend Kenntnis zu nehmen. behandelt. Eine Abwägung hierzu hat stattgefunden und das Ergebnis wurde mitgeteilt. Die Inhalte werden auch weiterhin berücksichtigt. Entfällt . ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur Entfällt ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur Entfällt. ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur Entfällt. ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur 6. vorgenannten Gesellschaften nicht berühren. Von der Ruhrgas AG betreute Versorgungseinrichtungen der • Ferngas Nordbayern GmbH (FGN) • MEGAL GmbH (MittelEuropäischeGasleitungsgesellschaft) • Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP) werden ebenfalls nicht betroffen. Gleiches gilt für von uns betreute Kabelschutzrohranlagen mit einliegenden Lichtwellenleiterkabeln der i-21 Interroute sowie der VIATEL. Auflage: Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder sollte der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Wir danken Ihnen für Ihre Benachrichtigung. Bezirksregierung Köln, Die Auswertung der meinem Schreiben vom 17.12.2003 Kampfmittelräumdienst zur Verfügung stehenden Luftbilder ergibt sich um Umfeld Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern/Kampfmitteln. Da sich jedoch im unmittelbaren Baubereich keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln ergeben, bestehen aus Sicht des Die Stadt Bedburg wird im Rahmen ihrer planerischen Verantwortung einen Hinweis auf das Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln in die Begründung zum Bebauungsplan mit aufnehmen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung zu entsprechen. WP6-225/2003 Anlage zur Vorlage WP6-225/2003 Kampfmittelräumdienstes keine Bedenken gegen die Durchführung der in Rede stehenden Maßnahme. Eine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln kann gleichwohl nicht gewährt werden. Daher sind bei Kampfmittelfunden während der Erd-/Bauarbeiten die Arbeiten aus Sicherheitsgründen sofort einzustellen und die nächstgelegene Kampfmittelfunden während der Erd/Bauarbeiten die Arbeiten aus Sicherheitsgründen sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst zu verständigen. 9. LÖBF Recklinghausen 19.08.2003 NRW, Aus Gründen einer im Rahmen der Entfällt. Verwaltungsmodernisierung gebotenen Aufgabenoptimierung muss auch die LÖBF ihre Arbeit auf das fachlich und rechtlich gebotene Kerngeschäft konzentrieren. Entsprechend ist von einer Verfahrensbeteiligung der LÖBF in Bauleitplanverfahren gem. den §§ 5, 9 und 12 BauGB zunächst abzusehen. Über die Eingriffserheblichkeit oder Nachhaltigkeit der zu erwartenden Beeinträchtigung im Sinne der Eingriffsregelung und der Umweltverträglichkeitsprüfung wird durch die obige Einschätzung keine ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur 10. Aussage getroffen. Auf die zuständigen Landschaftsbehörden und deren Stellungnahmen, die von den o.g. Ausführungen inhaltlich unberührt bleiben, ist ausdrücklich zu verweisen. Die Möglichkeiten einer Inanspruchnahme der Landesanstalt im Sinne der hierzu ergangenen Dienstanweisung (RdErl.v.15.01.1981, I B 3-02.46, SMBL.NW 791) sowie im Sinne der Ziffer 10.1.3.i.V.m.Ziffer 10.2.2 der VV-FFH (RdErl.v.26.4.2000,-II B 2 616.01.06.10-, SMBL.NW.791) bestehen unabhängig davon auch weiterhin. Günter Koehl, Natorpstraße Im Hinblick auf die kurzfristige 25 a, 58095 Hagen, Vermarktung der Grundstücke im Schreiben vom 13.01.2004 Bebauungsplan habe ich mich in Ihrem Hause um ein Grundstück für mich und meine Familie beworben. Ich habe mich für das Grundstück mit der Aufteilungsnummer 2 entschieden und für dieses Grundstück vormerken lassen. Das Grundstück entspricht in Größe, Zuschnitt und Lage genau meinen Wünschen und Vorstellungen. Ich habe im Anschluss hieran bereits eine Vorplanung mit meinen individuellen Vorstellungen vorgenommen. Leider überschreitet der meinerseits vorgesehenen Baukörper im südwestlichen Bereich geringfügig das Baufenster, da im Erdgeschoss ein erhöhter Die Grundzüge der Planung bzw. das Plankonzept werden durch die beantragte Planänderung nicht berührt. Gegen die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche um 2,00 m bestehen keine Bedenken. Die Änderung kann vorgenommen werden. Gleichzeitig wird der Antrag zum Anlass genommen, auch am gegenüberliegenden Grundstück mit der Aufteilungsnummer 4 entsprechend eine Planänderung vorzunehmen. Die Grundstückszuschnitte lassen eine Erweiterung durchaus zu. Die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 wird durch die Erweiterung nicht überschritten. Ducrh die Änderung wird den künftigen Bauherrn eine größeres Maß Gestaltung und Stellung der Baukörper ermöglicht. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung zu entsprechen und auch im gegenüberliegenden Grundstück zu übernehmen. WP6-225/2003 Anlage zur Vorlage WP6-225/2003 Flächenbedarf meinerseits besteht, da ich ohne Keller bauen werde. Für eine Erweiterung des Baufenster in der Breite um 2,00 m (derzeit 10,0 m, dann 12,0 m) , angefangen 3,00 m von der Grenze der Stichstraße aus wäre ich Ihnen sehr dankbar. Der Bebauungsplan liegt zur Zeit öffentlich aus. Ich bitte Sie daher, mein Schreiben – wie in Ihrem Hause besprochen- als Anregung zu werten. Es wurde im Gespräch bei der Verwaltung die Äußerung getätigt, ggf. erneut nunmehr schriftlich Bedenken vorzutragen. Sollten diese noch eingehen, so wird die Verwaltung hierzu entsprechend Stellung nehmen. 11 Bei der Einsichtnahme zum Bebauungsplan wurden ferner durch die Nachbarn des bereits vorhandenen Baugebiets erneut signalisiert, dass sie mit dem Standort des geplanten Kleinkinderspielplatzes nicht zufrieden sind. Rhein-Erft-Kreis, Schreiben Ob die vorgesehenen Pflanzungen im vom 20.01.2003 Bereich der Flächen für Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ausreichen, um die im Bebauungsplan zu ermöglichenden Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren, ist über eine Eingriffs/Ausgleichbilanzierung nachzuweisen. Eine entsprechende Bilanzierung wurde erstellt und wird kurzfristig vorgelegt. Das entstandene Ausgleichsdefizit wird in dem noch zu erstellenden Öko-Konto entsprechend berücksichtigt. Kompensiert wird es bereits jetzt schon durch einen Überhang aus den Bebauungsplänen Nr. 32/Kaster – Baugebiet Im Spless- sowie dem Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 4. Änderung. Rahmen des frühzeitigen Das Versickerungsbecken ist bei der Im Beteiligungsverfahrens wurden sowohl Bepflanzung naturnah zu gestalten. durch den Rhein-Erft-Kreis als auch durch den Erftverband entsprechende Stellungnahmen hinsichtlich der ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und festzustellen, dass der Ausgleich an andere Stelle im Stadtgebiet erfolgen kann und wird. Bepflanzung abgegeben. Zunächst wurden die Pflanzlisten, die der Rhein-Erft-Kreis vorschlagsweise eingebracht hat, als textliche Festsetzungen zur Gründordnung übernommen. Der Anregung der Fachbehörde ist daher Rechung getragen worden. Wie aus dem Schreiben aus der Abwägung vom 27.10.2003 jedoch zu entnehmen ist, kommt ggf. eine Bepflanzung der Fläche durch den Erftverband in Betracht. Von dort aus wurde im Rahmen des Verfahrens angeregt, die Flächen durch den Abwasserverband, insbes. auch die Flächen entlang des Pützbaches zu übernehmen und eine gewässernahe Gestaltung im Rahmen der Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen vorzunehmen. Dies auch im Hinblick auf die EG – Wasserrahmenrichtlinie , die für die Gewässer die Herstellung eines „guten Zustands“ fordert, der auch das Gewässerumfeld betrifft. Vor Realisierung der Bepflanzungen wird sich die Stadt Bedburg daher mit dem Erftverband zwecks weiterer Abstimmung in Verbindung setzen, um eine gewässergerechte Bepflanzung, ... die Mitteilung insbesondere auch im Umfeld zu Kenntnis zu nehmen. realisieren. Hinsichtlich der schutzwürdigen Böden verweise ich auf meine Stellungnahme vom 04.09.2003. „Im Plangebiet befinden sich Die Stadt Bedburg ist eine Flächengemeinde. In den einzelnen Ortsteilen, insbesondere in Kirchherten, steht konkreter Bedarf an Baugrundstücken zur WP6-225/2003 Anlage zur Vorlage WP6-225/2003 ausweislich der Karte der schutzwürdigen Böden des GLA NRW –jetzt geologischer Dienst NW – Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft, hier Böden mit regional hoher Bodenfruchtbarkeit. Zum Schutz des Bodens sind daher Vermeidungsmaßnahmen bei der Umsetzung der Planung zu beachten bzw. durchzuführen. Besondere Erfordernisse aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen, z.B. wasserwirtschaftlicher Anforderungen bleiben hiervon unberührt.“ für die ortsansässige Bevölkerung. Die Stadt Bedburg steht hier in der Verantwortung, diesen Bedarf möglichst zeitnah zu decken. Der Standort bzw. die Lage des Gebietes wurde aus städtebaulichen Erwägungen ausgewählt, da Alternativstandorte nicht vorgehalten werden konnten. Da die Stadt Bedburg Eigentümer der Plangebietsflächen ist, ist eine Realisierung kurzfristig möglich, zumal infrastrukturelle Vorleistungen nicht erforderlich sind, da die Planung die konsequente Fortführung der bereits realisierten Planung (Bebauungsplan Nr. 2/Kirchherten) darstellt. Im Plangebiet befinden sich ausweislich der Karte der schutzwürdigen Böden des GLA NRW –jetzt geologischer Dienst NW – Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft, hier Böden mit regional hoher Bodenfruchtbarkeit. Vermeidungsmaßnahmen bei der Unsetzung der Planung wurden getroffen. Der Grad der möglichen Versiegelung wurde im Rahmen der Aufstellung des Planes durch Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und die Ausweisung von überbaubaren Grundstücksflächen zusätzlich verringert. Zum Schutz des Bodens wird ferner eine Festsetzung im Bebauungsplan aufgenommen, wonach Garagenzufahrten etc. mit offenfugigem Pflaster auszubauen sind. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und festzustellen, dass dem Hinweis auf die Schutzwürdigkeit ertragsfähiger Böden Rechung getragen wurde. Stand 23.01.2004