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Beschlussvorlage (Wohnungsmarktanalyse Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
113 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
09.06.16, 15:03
Aktualisiert
23.06.16, 15:01
Beschlussvorlage (Wohnungsmarktanalyse Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Wohnungsmarktanalyse Stadt Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 297/2016 Az.: Amt: - 04.1 BeschlAusf.: - 04.1 Datum: 30.05.2016 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Dezernat 6 BM Termin Bemerkungen 22.06.2016 beschließend 28.06.2016 beschließend Wohnungsmarktanalyse Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 5.950 € Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: 010 111 170 5291 000 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2016 Ja X Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die ergänzende Beauftragung des Pestel Instituts, zur Einteilung der Stadt Erftstadt in kleinräumige Untersuchungsgebiete für die Wohnungsmarktanalyse, wird beschlossen. Begründung: Am 28.01.2014 wurde im Ausschuss für Soziales und Gesundheit eine Auftragsvergabe für eine umfassende Wohnungsmarktanalyse an das Pestel Institut beschlossen (V 150/2013; V 150/2013 1. Ergänzung; V 150/2013 2. Ergänzung). Eine Analyse kann laut Angaben vom 22.04.2016 von Herrn Günther (Pestel) zu dem damaligen Angebotspreis (11.126 €) durchgeführt werden. Das ursprüngliche Angebot umfasste eine Untersuchung für die Stadt Erftstadt als Gesamtgebiet. Nach umfassenden Besprechungen in der Verwaltung ist eine Wohnungsmarktanalyse in Erftstadt nur zielführend und sinnvoll, wenn eine detaillierte Analyse auf kleinräumige Untersuchungsgebiete durchgeführt wird. Die Firma Pestel bietet eine Untersuchung unter einer solchen Einteilung zu Mehrkosten von 1.000 € zzgl. MWSt pro Untersuchungsgebiet an. Die Verwaltung regt eine kleinräumige Einteilung von mindestens 5 Gebieten vor, diese sind:      Liblar, Lechenich, Friesheim und Bliesheim, übrige Ortsteile Norden (einschließlich Herrig), übrige Ortsteile Süden (einschließlich Erp und Ahrem). Dadurch würden Mehrkosten in Höhe von 5.000 € zzgl. MWSt entstehen. In Vertretung (Lüngen) -2-