Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
113 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
09.06.16, 15:03
Aktualisiert
23.06.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 297/2016
Az.:
Amt: - 04.1 BeschlAusf.: - 04.1 Datum: 30.05.2016
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Dezernat 6
BM
Termin
Bemerkungen
22.06.2016
beschließend
28.06.2016
beschließend
Wohnungsmarktanalyse Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
5.950 €
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
010 111 170
5291 000
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2016
Ja
X Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die ergänzende Beauftragung des Pestel Instituts, zur Einteilung der Stadt Erftstadt in kleinräumige Untersuchungsgebiete für die Wohnungsmarktanalyse, wird beschlossen.
Begründung:
Am 28.01.2014 wurde im Ausschuss für Soziales und Gesundheit eine Auftragsvergabe für eine
umfassende Wohnungsmarktanalyse an das Pestel Institut beschlossen (V 150/2013; V 150/2013
1. Ergänzung; V 150/2013 2. Ergänzung). Eine Analyse kann laut Angaben vom 22.04.2016 von
Herrn Günther (Pestel) zu dem damaligen Angebotspreis (11.126 €) durchgeführt werden.
Das ursprüngliche Angebot umfasste eine Untersuchung für die Stadt Erftstadt als Gesamtgebiet.
Nach umfassenden Besprechungen in der Verwaltung ist eine Wohnungsmarktanalyse in Erftstadt
nur zielführend und sinnvoll, wenn eine detaillierte Analyse auf kleinräumige Untersuchungsgebiete durchgeführt wird. Die Firma Pestel bietet eine Untersuchung unter einer solchen Einteilung
zu Mehrkosten von 1.000 € zzgl. MWSt pro Untersuchungsgebiet an. Die Verwaltung regt eine
kleinräumige Einteilung von mindestens 5 Gebieten vor, diese sind:
Liblar,
Lechenich,
Friesheim und Bliesheim,
übrige Ortsteile Norden (einschließlich Herrig),
übrige Ortsteile Süden (einschließlich Erp und Ahrem).
Dadurch würden Mehrkosten in Höhe von 5.000 € zzgl. MWSt entstehen.
In Vertretung
(Lüngen)
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