Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00 BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 11. 05. 2004
Vorlagen-Nr.:
47/2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
03.06.2004
07.07.2004
21.07.2004
TOP: Antrag der Frau Gabriele Lörken, Kreuzau-Schlagstein, auf Aufstellung eines Vorhabenund Erschließungsplanes für ihr Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 4,
Parzelle Nr. 178
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 23. 03. 2004, hier eingegangen am 20. 04. 2004, beantragt Frau Lörken die
Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes gemäß § 12 BauGB. Das Antragsschreiben
und die dazugehörige Flurkarte sind als Anlage beigefügt.
Die Bebauung des Grundstückes war bereits Gegenstand ausführlicher Beratungen im zweiten
Halbjahr 2003. Seinerzeit hatte Frau Lörken beantragt, das Grundstück in die bestehende
Innenbereichssatzung einzubeziehen. Nach Durchführung einer Ortsbesichtigung hat der Bau- und
Planungsausschuss alsdann in seiner Sitzung am 10. 11. 2003 folgenden Beschlussvorschlag
gefasst:
„Da eine Einbeziehung der Grundstücke Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 4, Parzelle
Nr. 178 sowie 166 tlw. in die Innenbereichssatzung des Ortsteils Schlagstein rechtlich nicht
möglich ist, wird der Antrag der Frau Gabriele Lörken abgelehnt.
Die Grundstücke werden allerdings in einen zukünftig aufzustellenden Bebauungsplan
einbezogen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes
entsprechend zu verfahren.“
Ein Ratsbeschluss hierzu wurde nicht gefasst, da die Antragstellerin vor der Sitzung des
Hauptausschusses ihren Antrag zurückgezogen hatte.
Der nunmehr vorliegende Antrag beinhaltet nicht mehr das Nachbargrundstück, sondern bezieht
sich ausschließlich auf das Eigentum der Frau Lörken. Da die Einbeziehung in die
Innenbereichssatzung rechtlich nicht möglich ist, wird nunmehr die Aufstellung eines Vorhabenund Erschließungsplanes beantragt. Dies wäre grundsätzlich möglich und ein Vorgriff auf den
zukünftigen möglichen Bebauungsplan. Städtebaulich halte ich es nur dann für sinnvoll, wenn
auch die Chance bestehen würde, den Gesamt-Bebauungsplan realisieren zu können, da
ansonsten das geplante Wohnhaus als einziges auch in Zukunft in zweiter Reihe stehen würde.
Da der Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen inzwischen der Bezirksregierung zur Genehmigung
vorliegt, können demnächst die Verhandlungen mit der Unteren Landschaftsbehörde hinsichtlich
der Aufstellung des Bebauungsplanes geführt werden. Nicht absehbar ist selbstverständlich, ob
diese Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden können und wenn ja, wann der
Bebauungsplan aus finanziellen Gründen realisierbar ist.
Da die Erschließung des Grundstückes über den Privatweg erfolgen soll, sind die
erschließungsmäßigen Voraussetzungen auch ohne den zukünftigen Bebauungsplan gegeben.
-2-
Abschließend schlage ich Ihnen vor, dem Antrag der Frau Lörken auf Aufstellung eines Vorhabenund Erschließungsplanes zuzustimmen und den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB zu
fassen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die anfallenden Planungskosten werden von der Antragstellerin übernommen.
III. Beschlussvorschlag:
„Dem Antrag der Frau Gabriele Lörken zur Aufstellung eines Vorhaben- und
Erschließungsplanes für das Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 4,
Parzelle Nr. 178, wird stattgegeben.
Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird gem. § 2 Abs. 1 in
Verbindung mit § 12 BauGB beschlossen.
Vor Durchführung der Verfahrensschritte gem. § 3 und 4 BauGB ist der
Bebauungsplanentwurf zur Zustimmung vorzulegen.“
Der Bürgermeister
- Ramm - Anlage -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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